FXStocks24 – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Handelsplattform FXStocks24 bietet unter der Domain fxstocks24.com im Internet über ihre Handelsplattform den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) und den Handel mit Kryptowährungen an, wobei sie u. a. damit wirbt, dass sie seitens der italienischen Finanzmarktaufsicht (Consob), seitens der englischen Finanzmarktaufischt (FCA) und seitens der deutschen Finanzmarktaufsicht (BaFin) reguliert und lizenziert sei.

Von Kapitalanlagen über die Firma FXStocks24 kann man aus verschiedensten Gründen Anlegern nur dringend abraten.

Zunächst einmal findet sich im Rahmen des Internetauftritts kein Hinweis auf eine Niederlassung oder einen Sitz der Firma FXStocks24, unter dem diese erreichbar wäre.

Auch ein rechtsverbindliches Impressum, das zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, fehlt. Die Firma FXStocks24 benennt weder ihre Rechtsform im Rahmen des Internetauftritts, noch die vertretungsberechtigten Organe der Firma FXStocks24. Auch ein Hinweis auf eine Betreibergesellschaft fehlt.

Unabhängig davon hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mittlerweile im Rahmen einer Pressemitteilung vom 13.05.2024 mitgeteilt, dass sie vor der Webseite fxstocks24.com warnt. Es bestünde der Verdacht, dass die Betreiberin der Webseite fxstocks24.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die Webseite wäre inhaltlich und grafisch identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hätte. Es handelt sich hierbei um die Plattformen centrisfx.com, one-traders.com und chomcapitals.com.

Die Firma FXStocks24 macht folglich falsche Angaben auf ihrer Homepage, wenn sie behauptet, dass sie seitens der BaFin reguliert sei. Es ist auch davon auszugehen, dass keine Genehmigung der FCA und der Consob vorliegt.

Die Firma FXStocks24 handelt in Deutschland deshalb ungenehmigt und verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG).

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform FXStocks24 investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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