GdS nach Schweinegrippeimpfung bei Narkolepsie mit 80 erstritten
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In der mündlichen Verhandlung vom 7. April 2021 erkannte die Gegenseite - auch auf ausdrücklichen Hinweis des Vorsitzenden Richters – einen GdS von 80 an.
Nachdem bei unserer Mandantschaft 2016 die Narkolepsie-Erkrankung als Impfschaden anerkannt wurde, wurde ihr lediglich ein GdS von 40 zugesprochen, obwohl bei ihr auch zu diesem Zeitpunkt bereits das Vollbild der Narkolepsie mit Kataplexien vorlag.
Gegen diesen Erstfeststellungsbescheid aus Mai 2017 legten wir fristgerecht Widerspruch ein.
Daraufhin erging im Oktober 2018 der Widerspruchsbescheid, der teilweise Abhilfe schaffen sollte, in dem nun ein GdS von 60 festgestellt wurde.
Hiergegen legten wir Klage ein, mit dem Antrag, auf einen GdS von 80 zu erkennen.
Zur Begründung führten wir aus, dass bereits die VersMedV für Narkolepsie einen Rahmen von 50 - 80 vorsieht. Die Höhe hängt von Häufigkeit, Ausprägung und Kombination der Symptome ab.
Es handelt sich um eine schwere chronische Hirnerkrankung, die nicht heilbar ist.
Bei unserer Mandantin liegt das Vollbild der Narkolepsie Typ 1 vor; dies bedeutet, mit Kataplexien.
Alle Symptome liegen vor: Exzessive Tagesschläfrigkeit, Mikroschlaf, automatische Handlungen, Halluzinationen, Schlaflähmungen, gestörter Nachtschlaf, Alpträume, Fatigue, Konzentrationsstörungen, Gewichtszunahme und depressive Störung.
Aufgrund des dauerhaften Verlustes der Nervenzellen wäre auch eine „Schwere Hirnschädigung“ möglich. Da die VersMedV jedoch die Narkolepsie gesondert aufgeführt hat, ist diese Erkrankung hier zu subsumieren.
Unsere Mandantschaft ist in allen Bereichen betroffen: Erwerbstätigkeit, Selbstbestimmung, Mobilität, Interaktion in der Gemeinschaft. Somit ist ihre Lebensqualität stark herabgesetzt.
Daher ist ein GdS von derzeit 80 angemessen, den wir auch erstritten haben. Bei weiterer Verschlechterung werden wir auch über die Werte der VersMedV. von 80 einen GdS von 100 erstreiten wollen. Die Leistungen der Impfgeschädigten richten sich u. a. nach dem GdS, deshalb zählt jedes 10tel.
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