Geblitzt: 14059, Berlin, Ch/Wi, Spandauer Damm, ggü. 44, Ri. Otto-Suhr-Allee- Fehler bei der Messung!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten Berlin erhalten? Darin wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgeworfen? Es lohnt sich in diesen Fällen die Messung mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers anzufechten. Denn aufgebaut ist hier ein Einseitensensor des Typs ESO 3.0. Dessen Messmethode ist so fehleranfällig, dass allein deswegen überdurchschnittlich viele Verfahren betreffend diese Messstelle eingestellt werden.

Dieses Gerät besitzt einen Messbalken, auf welchem sich fünf Messsensoren befinden. Diese registrieren auf einer Länge von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie der Schatten des eigenen oder eines nachfolgenden Fahrzeugs können die Daten und damit die Geschwindigkeitsberechnung massiv verfälschen. Dies gilt auch für das Licht von LED- Scheinwerfern, welches von den Sensoren nur ungenau erfasst wird. Es treten auch Zuordnungsschwierigkeiten auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist nicht sicher, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Der Messbalken muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist die Ausrichtung beim Aufbau nicht präzise genug. Dann werden automatisch zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt. Sollte in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das Messpersonal fehlen, ist das Messergebnis unverwertbar. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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