Geblitzt: A 8 West, Ri. München, Abschnitt 240, bei km 1.849- Bußgeld vermeiden!

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Wenn Sie hier geblitzt wurden, wird Ihnen von der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen. Die rechtzeitige Mandantierung eines spezialisierten Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast alle Bußgeldbescheide sind anfechtbar. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel hatten und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. An dieser Messstelle sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieser Blitzer sendet permanent Laserstrahlen im Infrarotbereich in Strahlenform aus. Dieser werden von heranfahrenden Fahrzeugen zurückgestrahlt und vom Gerät wieder empfangen. Dadurch ist eine Objektbildung und die Messung der Zeit möglich, die für die Messstrecke benötigt wird. Mittels dieser Daten kann die Geschwindigkeit berechnet werden. Wird ein Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Diese Messmethode hat aber ihre charakteristischen Schwächen. Werden die Laserstrahlen durch die Ausweitung des Bündels von verschiedenen Fahrzeugteilen reflektiert, registriert das Gerät sie aber als von einem Karosserieteil zurückgesandt. Dadurch wird die Messung der Zeit und somit auch die Bestimmung der Geschwindigkeit zu Ihren Lasten beeinflusst. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die tatsächliche und die angezeigte Geschwindigkeit nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen.

Der Hersteller fordert in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich eine Schulung des Personals an dem Gerät. Ist der entsprechende Nachweis nicht in der Akte, kann die Messung nicht als exakt gewertet gewertet werden.

Diese Forderung wird auch nicht ohne Grund erhoben. Nicht selten geschehen schwere Aufbaufehler, etwa die ungenaue Einstellung des Scanwinkels oder eine ungenaue Ausrichtung zur Fahrbahn. Auch fehlt bei der Fotoauswertung häufig das notwendige Wissen bei der Gerätebedienung.

Gleichfalls können bei bestimmten Verkehrssituationen Zuordungsprobleme auftreten, etwa bei Überholvorgängen oder Kolonnenfahrten. Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen, muss der Betroffene freigesprochen oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt werden. Diese und noch andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Deswegen lässt Rechtsanwalt Andreas Junge für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Damit  ist es  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Amtsgericht  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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