Geblitzt auf der A21, Bad Segeberg Richtung Kiel, in der Ausfahrt Wahlstedt zur B205- Bußgeld vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie sollen hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben?

Dann folgt dem Anhörungsbogen innerhalb der nächsten vier bis sechs Wochen ein Bußgeldbescheid. Dessen Strafen können teuer werden.

Ab einer Überschreitung um 21 km/h muss mit einem Punkt und 100 € Bußgeld gerechnet werden, ab 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld in Höhe von 150 €. Dies steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h und für Fahranfänger und Wiederholungstäter können noch weitere Auflagen ausgesprochen werden.

Soweit muss es aber nicht kommen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist anfechtbar und bei dieser Messstelle sind es speziell die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes PoliscanSpeed, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dieser seit seiner Einführung umstrittene Blitzer misst mit Hilfe ausgestrahlter Laserbündel, welche von den ankommenden Fahrzeugen zu ihm zurückgesandt werden. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen die Bestimmung der Fahrzeit, die für die eingegebene Messstrecke benötigt wird. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Sollte der Grenzwert überschritten werden, erfolgt ein Auslösen der installierten Kamera.

Allerdings kommt es auf der Messstrecke zu einer Auffächerung des Messstrahls. Der hierdurch entstehende Signalkegel führt bei mindestens jeder zweiten Messung zu verzerrten Rückstrahlsignalen und damit zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Außerdem werden bei über der Hälfte aller Messungen die Werte außerhalb des zugelassenen Messbereichs gewonnen. Dieser schwerwiegende Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Das Gerät hat bei unübersichtlichen Verkehrssituationen Zuordnungsschwierigkeiten. So ist zum Beispiel bei Kolonnenfahrten oder Überholmanövern nicht immer zweifelsfrei feststellbar, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich das abgebildete Auto betrifft.

Der häufigste Aufbaufehler ist die falsche Einstellung des Scanwinkels zur Fahrbahnneigung. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Fehlt in der Akte ein Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, kann die Messung nicht als ordnungsgemäß durchgeführt gelten.

Sollte die Eichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Diese hat Büros in Berlin und  Kiel sowie ein Zweigstelle in Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei und begründet keinerlei Verpflichtung. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema