Geblitzt auf der BAB 2, Höhe RTK Buckautal km 39,7, FR Hannover- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhab geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Die Folgen können ein hohes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot sein. Doch zu Ihrem Glück ist hier ein Einseitensensor des Typs ESO ES 3.0 aufgebaut. Dessen Schwächen liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen charakteristischer Messbalken ist mit fünf Sensoren ausgestattet, welche die Helligkeitsprofile der ankommenden Fahrzeuge registrieren und so eine Weg- Zeit- Messung ermöglichen. Deren Ergebnis ist dann die gefahrene Geschwindigkeit.

Doch schon einfachste Lichtreflexe, der Schatten des eigenen oder fremden Fahrzeugs, können bei diesem Messverfahren die Messung negativ beeinflussen. Der Messbalken muss genau parallel und senkrecht zur Fahrbahnneigung ausgerichtet sein. Oft wird dabei nicht genau genug auf die konkrete Fahrbahnneigung geachtet. Dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, ist keine korrekte Zuordnung möglich, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist hier die Geräteeichung erloschen, was zu einer Unverwertbarkeit der Messung führt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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