Geblitzt: Hamburg, BAB 7 bei km 149 +221, FR Stellingen- Rat vom Fachanwalt- Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Hammer Straße 30- 34, 22041 Hamburg erhalten, weil Sie hier vom Blitzer erfasst wurden? Ein erfahrener Verteidiger kann hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen! Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Hier sind es or allem die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ Poliscan Speed, die ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Es handelt sich um ein Lasermessgerät der Firma Vitronic. Dieses Gerät ist spätestens durch die Urteile des AG Aachen, des  AG Herford und des AG Mannheim aus dem Jahr 2016 umstritten. Die Messwertbildung kommt folgendermaßen zustande: der Erfassungsbereich liegt zwischen  10 und 75 Metern vor dem Gerät. Es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgesendet, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 cm auf 75 meter. Fährt in die Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Zeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System   erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus welcher sich letztlich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt, die auf einer Strecke zwischen 50 bis 20 Metern vor der Kamera errechnet wird. 

Diese Funktionsweise ist aber fehleranfällig. Der Hersteller  bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Er verweist eindringlich auf sein Schulungsangebot, welches dem Messpersonal die erforderliche Sachkunde vermitteln soll. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Nachweis und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden. 

Diese Sachkunde ist auch beim Aufbau und der Auswertung des Messfotos dringend notwendig. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit erfolgt die Justage des Gerätes. Von großer Bedeutung ist die exakte Einstellung des Schwenkwinkels  der anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand ermittelt wird.  Hierfür ist die besondere Sorgfalt und eine Kenntnis des Gerätes notwendig, was nicht bei allen Messbeamten der Fall ist, wodurch hier sehr oft Fehler geschehen. 

Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Geschehen hier Fehler, was wegen der mangelnden Sachkenntnis der Beamten nicht selten passiert, ist die Messung nicht verwertbar. 


Durch die von dem Gerät benutzte Technik ist es auch möglich, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden aber vom Blitzer so behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegen, als vom Messgerät ermittelt. Dann kann die vom Gerät berechnete und später von der Bußgeldstelle behauptete Geschwindigkeit höher ausfallen, als die tatsächlich von Ihnen gefahrene. Testreihen haben auch ergeben, dass bei mindestens 50 % der Messungen die tatsächliche nicht mit der angezeigten Geschwindigkeit übereinstimmt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ihrer Messung dieser Gerätefehler vorlag. 

Es kann auch zu Zuordnungsungenauigkeiten kommen, wenn im dichten Verkehr gemessen wird und sich in direkter Nähe des angeblich gemessenen Fahrzeugs ein weiteres Fahrzeug in derselben Fahrtrichtung befindet. Außerdem wurden schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Diese und andere Fehler können durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein Sachverständigengutachten ein. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung  nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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