Geblitzt in 14195 Bln St/Zd. AST der A 10 0 Ri Schildhornstr.- Hilfe vom Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, genauer das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h?

Dann haben Sie etwas Glück im Unglück, denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed. Dieser ist der am häufigsten eingesetzte Blitzer der Berliner Polizei, trotzdem er für seine Messfehler berüchtigt ist.

So konnten Experten für Verkehrsmesstechnik unter anderem folgende Schwachpunkte feststellen.

Die Länge der Messstrecke beträgt etwa 75 Meter. Dieses führt dazu, dass es zu einer Auffächerung der ausgestrahlten Signale und damit zu einer Verzerrung der Messwerte kommt. Schon aus diesem Grund werden auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt.

Sehr oft befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Dann ist nicht sicher feststellbar, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem angebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Die Laserstrahlen müssen in einem rechten Winkel die Fahrbahn  abtasten. Ist die Einstellung nicht korrekt auf die Fahrbahnneigung abgestimmt, kommt es zu sogenannten Schrägmessungen. Deren automatische Folge sind überhöhte Geschwindigkeitsangaben.

Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, ist die Messung zu verwerfen.

Gleiches gilt, wenn die Eichung des Blitzers abgelaufen ist. Zumindest wird dann ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema