⚡️Geblitzt in 78467 Konstanz, B33, Reichenaustraße, Höhe Casino - Bußgeld, Fahrverbot und Punkte abwenden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Die Stadt Konstanz hat eine beidseitig messende stationäre Messstelle an der vierspurig ausgebauten Reichenaustraße in Höhe des Casinos, denn dort endet die Abfahrt von der Neuen Rheinbrücke, weshalb die Verkehrsteilnehmer oft schneller als die erlaubten 60 km/h unterwegs sind. Da zudem auf der Neuen Rheinbrücke selbst stationärer beidseitig geblitzt wird, wähnen sich die aus der Schweiz bzw. Innenstadt kommenden Fahrer in "Sicherheit". Dabei wird meist ein Lasermessgeräte vom Traffipax Traffistar S 350 in der Röhre verwendet.

Einspruch einlegen lohnt sich oft!

Es lohnt sich, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid der Stadt Konstanz checken zu lassen, damit Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot zu vermeiden. Alle Messgeräte lassen Spielräume für Fehler, gerade wenn sie nicht gemäß der jeweiligen Bedienungsanleitung genutzt werden. Vor allem bei Überholvorgängen, d.h. wenn sich mehrere Fahrzeugen im Messbereich befinden, können z.B. Fehlzuordnungen auftreten.

Doch sogar bei einwandfreier Messung kann ein Fahrverbot umgangen werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV sieht vor, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, sofern von der Anordnung eines Fahrverbotes ausnahmsweise abgesehen wird. 

Dieses „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes ist dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und seine Einsicht nachweist. Die jeweiligen Richter entscheiden dies nach ihrem Ermessen. Wenn sie davon ausgehen, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen genügt, sehen sie vom Fahrverbot ab.

Schweizer Bürger und in der Schweiz lebende Deutsche aufgepasst!

Verkehrsteilnehmer aus der Schweiz sind in Deutschland bisher häufig "ungestraft" davon gekommen. Dies hat sich durch Inkrafttreten des neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrags seit dem 01.01.2024 geäbdert.

Während man bisher einen Bußgeldbescheid aus Deutschland noch auf die leichte Schulter nehmen konnte, muss ab jetzt mit einer Vollstreckung gerechnet werden.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen in Konstanz bestens vertraut - in Bußgeldsachen  unterstütze ich Sie gerne!


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