Geblitzt in Büttel, B 5, Abschnitt 210, km 0,800- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Kreises Dithmarschen innerhalb der nächsten vier Wochen ein Bußgeldbescheid.

Die Folgen können dann teuer werden. Schon bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h  sind ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. möglich. Ab 106 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen.

Liegen schon Voreintragungen vor,  wird pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch bei dieser Messstelle lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers. Denn geblitzt wird hier mit Lichtschrankensystem. Dessen Schwachpunkte liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe von Laserstrahlen gemessen. Diese überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit. die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann die Geschwindigkeit errechnet werden.

Während des Geräteaufbaus müssen zahlreiche Tests durchgeführt werden. Sind diese nicht ordnungsgemäß dokumentiert, liegt kein verwertbarer Messvorgang vor.

Die Lichtstrahlen müssen genau senkrecht zur Fahrbahn verlaufen. Häufig wird bei der Justierung hier die Fahrbahnneigung nicht ausreichend beachtet, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach dem Bestimmen der Geschwindigkeit. Durchfahren mehrere Fahrzeuge den Messbereich, kann es deswegen zu Problemen bei der Zuordnung kommen. 

Ist die Eichung des Blitzers abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Sollte nicht die gesamte Fahrzeugfront auf dem Foto zu sehen sein, liegt kein verwertbares Beweismittel vor.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Fallakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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