Geblitzt in der Gem. Kaltenkirchen, B4, Kreuzung L 210 / K 48- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Dann lohnt es sich auf jeden Fall einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Denn geblitzt wird hier mit einem Einseitensensor des Typs ESO 3.0 oder seinem fast baugleichen Nachfolger ESO ES 8.0.

Diese bestimmen die Geschwindigkeit mit Hilfe der Helligkeitsunterschiede, die von den ankommenden Fahrzeugen auf der Messstrecke verursacht werden. 

Aber gerade diese Messmethode birgt viele systembedingte Fehlerquellen. So können schon einfachste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder fremden Fahrzeugs die Messung zu Ihren Ungunsten beeinflussen. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden. Falls sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden, kann es zu falschen Messzuordnungen kommen. Dann ist nicht sicher, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug diese Geschwindigkeit fuhr. Besonders wichtig ist die genaue Einstellung des Messwinkels, welche mit Hilfe einer Neigungswasserwaage geschieht. Passieren hier Fehler, sind überhöhte Geschwindigkeitsangaben die automatische Folge. Oft sind auch die Wartungsintervalle nicht eingehalten, was zu einem Ablauf der Eichung führt. Wird dieses festgestellt, ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder zumindest ein Tolernazbereich von 20 % zu gewähren. 

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten möglicherweise gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Akte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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