Geblitzt in der Probezeit
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Auch außerhalb der Probezeit ist es schon besonders ärgerlich geblitzt zu werden. In der Probezeit bekommen Betroffene aber weit schärferen Folgen zu spüren. Wer seinen Führerschein zum ersten Mal macht, muss zunächst zwei Jahre Probezeit bewältigen, ohne sonderlich aufzufallen (Bei einer Neu- bzw. Wiedererteilung nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis gilt das nicht).
Wer einen Führerschein auf Probe hat, wird bei einem so genannten A-Verstoß oder aber bei zwei B-Verstößen zusätzlich bestraft. Was sind A-Verstöße? (Auszug)
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab 21 km/h
- Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung
- Überholen im Überholverbot
- Abstandsverstoß
- Rotlichtverstoß
- rechts Überholen (außerorts)
- zu schnell an unübersichtlichen Kreuzungen und Einmündungen
- sowie zu schnell bei schlechten Witterungsverhältnissen
- Wenden / Rückwärtsfahren auf Autobahnen
- Grundsätzlich alle Verkehrsstraftaten
- Unfallflucht
- Nötigung
- Trunkenheitsfahrten
- Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
- fahrlässige Körperverletzung
- fahrlässige Tötung
Was sind B-Verstöße? (Auszug)
- Reifenprofil abgefahren
- während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzt
- ungenügende Sicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs (Warndreieck)
- verbotenes Parken auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen
- Personen an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel gefährdet oder behindert
Was passiert nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen?
Wer einen A-Verstoß oder aber zwei B-Verstöße begangen hat, wird neben den Folgen aus dem Bußgeldkatalog mit folgenden Maßnahmen belegt:
- Beim ersten Verstoß verlängert sich zunächst die Probezeit um 2 weitere Jahre. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet. Hierzu wird eine Frist festgesetzt. wird dieses Frist versäumt, hat dies den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
- Kommt es nach Besuch des Aufbauseminars innerhalb der Probezeit zu einem weiterem Verstoß (ein A-Verstoß, zwei B-Verstöße), so wird der Betroffene lediglich schriftlich verwarnt und ihm nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillig Maßnahme, die immerhin einen Punkterabatt von 2 Punkte mit sich bringt.
Was passiert nach dem dritten Verstoß?
Gemäß § 2 a Abs. 2 Nr. 3 StVG ist dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er innerhalb der Probezeit einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße begangen hat.
Gerade Betroffene in der Probezeit sollten sich nach einem A-Verstoß gut überlegen, ob sie die Entscheidung (Bußgeldbescheid) einfach so hinnehmen, da die Folgen zu weitreichend sind. Bei Verkehrsstraftaten sollte in Anbetracht der Konsequenzen grundsätzlich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
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