Geblitzt in Jüterbog, B 102, Höhe Haus am Schloßpark, in Richtung Bahnhof- Fehler bei der Messung.

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann können die Folgen teuer werden. Ab 21 km/h zuviel zahlen Sie 115,00 € und es gibt einen Punkt. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und bei Voreintragungen ist ein Monat Fahrverbot möglich, ab 31 km/h sind es 260,00 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Aber soweit muss es nicht kommen. Denn dank der Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich hoch.

Bei diesem Gerät tasten Laserimpulse die Straße auf einer Länge von 75 Metern ab. Die Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Sensor zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit. 

Aber schon die Länge der Messstrecke ist dafür verantwortlich, dass etwa 50 % aller Messungen falsch sind. Denn sie verursacht eine Impulsauffächerung und damit eine Verzerrung der Rückstrahlsignale, was natürlich zu einer fehlerhaften Berechnung führt. Außerdem muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschieht dies nicht mit der nötigen Genauigkeit, was immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der  Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist auch die Geräteeichung erloschen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Personal, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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