Geblitzt in Kiel, Eckernförder Straße 180- Punkte, Bußgeld und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle wirft Ihnen ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann sind die drohenden Strafen zwar sehr hoch, aber zu Ihrem Glück ist hier ein Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed aufgebaut. Dessen gerichtsbekannte und durch zahlreiche Tests nachgewiesenen Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Experten für Verkehrsmesstechnik haben unter anderem folgende Schwächen nachgewiesen.

Eine fehlerhafte Erfassung der Messdaten führt bei mindestens jeder zweiten Messung zu falschen Angaben auf dem Bußgeldbescheid. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers, kann nicht sicher nachgewiesen werden, bei welchem Auto die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Von größter Bedeutung ist eine exakte Einstellung des Scannwinkels. Oft wird aber die vorhandene Fahrbahnneigung nicht ausreichend berücksichtigt. Die Folge ist automatisch eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe. Nicht selten ist die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Vor der Inbetriebnahme des Blitzers sind zahlreiche Funktionstests vorgeschrieben. Sind diese nicht vollständig in der Akte erfasst, muss die Messung ebenfalls verworfen werden.

Diese Aufzählung ist bei weitem nicht abschliessend, zeigt aber die Möglichkeiten, die einer fachkundigen Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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