Geblitzt in Leipzig, Maximillianallee, zw. Essener Str. u. Messe Allee- Punkte, Bußgeld und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Leipzig wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat? 

Dann kann der darauf folgende Bußgeldbescheid nicht nur teuer sondern auch sehr unangenehm werden. Ab 21 km/h zuviel gibt es neben einem hohen Bußgeld einen Punkt, bei 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu und dies steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

An dieser Messstelle sind die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed fast eine Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer gehört seit seiner Einführung zu den meist umstrittenen Modellen. Wegen massiver und andauernder Kritik durch die Fachgerichte musste der Hersteller sogar die Software austauschen. Die charakteristischen Fehlerquellen sind trotzdem geblieben.

Dieses Gerät misst mit Hilfe ausgesandter Laserstahlen, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden.

Verzerrte Rückstrahlsignale sind aber in etwa der Hälfte aller Messungen für fehlerhafte Geschwindigkeitsangaben verantwortlich. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Teilweise werden Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs von 20 bis 50 m vor dem Gerät genutzt. Dies ist ein Verstoß gegen die Gerätezulassung und kann vor Gericht erfolgreich gerügt werden.

Sehr oft führt die Unwissenheit des Messbeamten dazu, dass der Scanwinkel nicht richtig eingestellt ist. Diese soll die genaue Fixierung auf die Straßenneigung sicherstellen, da sogenannte Schrägmessungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führen.

Dieser Anwendungsfehler soll dadurch vermieden werden, dass nach einer Forderung des Herstellers alle Messbeamten eine Schulung an dem Gerät absolvieren. Ist kein entsprechendes Fortbildungszertifikat in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden.

Werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, kann es zum Ablauf der Geräteeichung kommen. In solchen Fällen ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Brandenburg an der Havel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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