Geblitzt in Mallentin, B 105, Abs. 80, km 0,475, in Ri. Gevesmühlen- Punkte, Bußgeld und Fahrverbot verhindern!

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Falls Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß an dieser Messstelle vorgeworfen wird, sind die Chancen hoch der drohenden Strafe zu entgehen.

Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed ist für seine zahlreichen Fehlerquellen bekannt. Spezalisten für Verkehrsmesstechnik können bei der Durchsicht von Messakten unter anderem die folgenden Unregelmäßigkeiten finden.

So führt die Länge der Messstrecke (75 Meter) zu einer Auffächerung der ausgesandten Laserimpulse. Die dadurch hervorgerufene Verzerrung der Messdaten ist die die Ursache, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt.

Der Scannwinkel muss exakt auf die Fahrbahnneigung angepasst werden. Oft erfüllt die Justierung nicht diese Voraussetzung. Die Folge sind automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben.

Zuordnungsschwierigkeiten treten auf, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Dann ist nicht sicher, bei welchem die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde.

Der Hersteller fordert eine Schulung der Messbeamten an dem Gerät. Ist eine solche nicht in den Akten vermerkt, muss die Messung verworfen werden.

Auch wenn die Geräteeichung abgelaufen ist, muss die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt werden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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