Geblitzt in Münster, BAB 1, km 272,835, FR Bremen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Münster macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Geschwindigkeit von 120 km/h vor? Dann stehen die Chancen sehr gut, dass Sie die Messung mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers erfolgreich anfechten können. Denn eingesetzt wird hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen extreme Fehleranfälligkeit sorgt dafür, dass hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Die Arbeitsweise des Geräts beruht auf folgendem Prinzip. Es werden permanent Laserstrahlen ausgesandt, die von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt werden. Dadurch werden Daten gewonnen, welche die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung sind. Deren Ergebnis ist dann die gefahrene Geschwindigkeit.

Aber an diese Messstelle führt die überlange Messstrecke zu einer nicht geplanten Auffächerung der ausgesandten Strahlen und damollteit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Dieses geschieht so häufig, dass schon allein deswegen etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Sollten sich im Messbereich mehrere Fahrzeuge befinden, treten Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf. Tatsächlich ist dann meist kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Der Messsensor muss exakt rechtwinklig zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist aber die Justierung beim Aufbau nicht genau genug und dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das Messpersonal, darf die Messung nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler werden bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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