Geblitzt in Wabern, B 253, A 49, AS Wabern, FR Bad Wildungen- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Sie sind an dieser Stelle vom Blitzer erfasst worden und haben von der Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen? Dann lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers. Die Chancen das drohende Bußgeld, Punkte oder gar Fahrverbot zu vermeiden stehen hier sehr gut. Letzteres droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h. Ein Punkt schon ab 21 km/h.

Jedoch sind die Fehlerquellen des hier verwendete Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs. Trotz massiver Kritik durch die Fachgerichte wird es hier noch immer aufgestellt. Es ist der Nachfolger des Messgerätes Poliscan FM1, welches nach den Erfahrungen der Gerichte als Blitzer nicht geeignet war. Der Poliscan Speed wurde zwar im Vergleich verbessert, hat aber immer noch die spezifischen  Schwächen bei der Geschwindigkeitsbestimmung.

Dessen Messprinzip ist relativ simpel. 

Der Blitzer sendet Laserbündel Infrarotbereich aus, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 145 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser-Puls-Laufzeit-Messung. Das gemessene Objekt reflektiert die Lichtimpulse und sendet sie zum Blitzer zurück. Dieser kann hieraus die benötigte Zeit für die eingegebene Messstrecke bestimmen und mit diesen Daten die Geschwindigkeit berechnen. 

Die Strahlenaufweitung kann jedoch dazu führen, dass die Lichtimpulse von verschiedenen Fahrzeugteilen zugleich reflektiert werden. Diese führt zu einer verzerrten Zeitbestimmung und letztendlich einer falschen Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler gegeben sein.

Die falsche Einstellung des Schwenkwinkels und Ungenauigkeiten bei der Fotoauswertung sind häufige Bedienungsfehler. Um solche zu vermeiden, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals vor dem ersten Einsatz. Ist eine solche nicht dokumentiert, ist die Messung ebenfalls nicht verwertbar.

Das Gerät hat Zuordnungsschwierigkeiten bei Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen, Überholmanövern u.ä. Verkehrssituationen. In solchen Fällen ist die Messung auch ungenau.

Das Messgerät bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit arbeitet das Gericht nicht nach den Vorgaben der Gerätezulassung und bietet der Verteidigung zusätzliche Angriffspunkte.

Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Diese Quelle für Ungenauigkeiten ist nicht selten der Grund für eine Einstellung des Verfahrens.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren. Diese und noch andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund. Fast alle Verfahren enden mit einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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