Geblitzt! Ist der Einsatz von Warngeräten, z. B. während des Blitzmarathons, zulässig?

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Gestern fand wieder ein deutschlandweiter sog. Blitzmarathon statt. An einer Vielzahl von Stellen wurden bundesweit Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 

Um zu verhindern, dass er geblitzt wird, nutzt mancher sein Navigationsgerät oder Smartphone, auf dem fest installierte Geschwindigkeitsmessstellen (Blitzer) hinterlegt sind und durch einen optischen oder akustischen Hinweis auf die Messstelle aufmerksam gemacht wird.

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen technische Geräte, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, nicht betrieben werden. Dies gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Selbst das betriebsbereite Mitführen ist untersagt.

Erstmals hat sich Ende letzten Jahres ein Oberlandesgericht (OLG) mit der Frage befasst, ob ein Verstoß vorliegt, wenn der Fahrzeugführer auf seinem Mobiltelefon eine App aufgerufen hat, die dazu bestimmt ist, Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen. Im Beschluss vom 03.11.2015 hat das OLG Celle dies bejaht und die Verurteilung des Amtsgerichts zu einer Geldbuße bestätigt.

Mit der genauen Funktionsweise der App, insbesondere den technischen Hintergründen, haben sich Amtsgericht und das OLG Celle wohl nicht auseinandergesetzt. Ausführungen hierzu finden sich in der Begründung des Beschlusses keine. In technischer Hinsicht ist hier durchaus gegenteilige Auffassung vertretbar. Es müsste daher in einem solchen Verfahren entsprechender Beweisantrag zur technischen Funktion der App gestellt werden.

Wenn Sie in vergleichbarer Situation einen Bußgeldbescheid bekommen haben oder gemessen worden sind, unterstützen wir Sie gerne und überprüfen die Angelegenheit für Sie.

Wir haben uns spezialisiert auf die Verteidigung gegen Geschwindigkeitsmessungen, Abstandsunterschreitungen oder den Vorwurf eine rote Ampel überfahren zu haben (sog. Blitzer). Regelmäßig überprüfen wir Messungen mit den Geräten PoliScan Speed, Traffipax SpeedoPhot, Traffipax TraffiStar, TraffiPatrol, ES1.0, ES3.0, Riegl FG21-P, Multanova, LaserPatrol, LEIVTEC, GATSO, LAVEG, ProVida, VKS und JVC-Piller CGP50E.

Reagieren Sie nicht auf Schreiben der Behörden, sondern rufen Sie uns zuerst und so früh wie möglich an, damit wir Sie von Anfang an unterstützen und alle Möglichkeiten der Verteidigung für Sie ausschöpfen können.

Rechtsanwalt Werner Hamm

Fachanwalt für Strafrecht

Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte 


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