Geblitzt: Kinding, auf der A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 840, bei km 1,87, Kindingerberg- Bußgeld verhindern!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Straubing ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann lohnt es sich das Messergebnis mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers anzufechten. Denn die extreme Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Einseitensensors vom Typ ESO 3.0 ist der Grund, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dieser Blitzertyp ist charakterisiert durch einen länglichen Messbalken, auf welchem sich fünf Messsensoren befinden. Diese registrieren auf einer Länge von 25 Meter die von ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede und die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Messstrecke benötigten Fahrzeit und damit eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines in der Nähe fahrenden Autos, können die Messung massiv verfälschen. Auch das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern hat diese Wirkung. So wurden nachweislich in einer Testreihe mehr als 10 km/h zuviel wegen Beeinflussung durch LED- Scheinwerfer gemessen. Diese Diskrepanz kann entscheidend für die Rechtmäßigkeit eines Punktes oder eines Fahrverbots sein. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, können Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Dann ist nicht sicher, dass tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Der Messbalken muss unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist aber beim Aufbau die Justierung nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messgerät oder ist die Geräteeichung abgelaufen, ist das Messergebnis ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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