Geblitzt mit Leivtec XV3? Messfehler und wie Sie sich dagegegen wehren

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Das Laser-Messgerät „Leivtec XV3” liefert reihenweise Falschmessungen. Dies haben Überprüfungen ergeben.  Im Rahmen von gutachterlichen Erhebungen wurde nachgewiesen, dass das Gerät in bestimmten Situationen eine deutlich zu hohe Geschwindigkeit errechnet.

So wurden insbesondere zwei dieser Geräte versuchsweise nebeneinander aufgebaut und bei der Messung desselben Fahrzeugs zeigte ein Gerät 125 km/h, das andere 141 km/h. Der Hersteller und die Zulassungsbehörde (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) reagierten daher Ende 2020 und verschärften die Auswerterichtlinien, damit Messungen in besonders fehleranfälligen Situationen nicht mehr verwertet werden.

Messfehler sind jedoch trotz neuer Richtlinien weiterhin möglich

Nun aber zeichnet sich ab, dass diese Verschärfungen offensichtlich nicht ausreichen. In einer aktuellen Veröffentlichung weisen Gutachter darauf hin, dass auch bei Fahrzeugfotos, die selbst nach den strengeren Auswerterichtlinien verwertbar gewesen wären, zu hohe Messergebnisse angezeigt werden.

Als Folge verlangte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt als Zulassungsbehörde von den Herstellern und den Betreibern des Messgeräts, vorerst Messungen mit dem Gerät auszusetzen.

Wo wird das Gerät überall eingesetzt?

Bislang wird dieser Gerätetyp in deutschlandweit eingesetzt. Insbesondere im Saarland, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen ist das Gerät bei Kommunen und bei der Polizei weit verbreitet. Aber auch in den meisten anderen Bundesländern kommt das Gerät zum Einsatz. Aufgrund der aktuellen Informationen der Firma Leivtec ist aber davon auszugehen, dass Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät zukünftig kaum mehr durchgeführt werden können. Dennoch haben einzelne Behörden erklärt, das Gerät trotz der Fehlergefahr weiterhin einsetzen zu wollen.

Wie verhält es sich jetzt mit den laufenden Verfahren?

Unklar ist derzeit, was mit den bereits laufenden Bußgeldverfahren passieren soll. Bislang war Leivtec XV3 von Behörden und Gerichten als sogenanntes standardisiertes Messverfahren anerkannt. Voraussetzung dafür wäre aber weiterhin, dass "unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind". Dies ist bei Leivtec XV3 nach den aktuellen Erkenntnissen voraussichtlich nicht der Fall, so dass zu erwarten ist, dass bisherige Messungen nicht mehr ohne Weiteres verwertet werden dürfen. Stattdessen müssen die Verfahren entweder eingestellt werden oder durch einen Sachverständigen müsste in jedem einzelnen Fall festgestellt werden, dass die jeweilige Messung ordnungsgemäß erfolgte.

Nunmehr haben mehrere Gerichte, darunter das Amtsgericht Landstuhl, das Amtsgericht Bad Saulgau und das Amtsgericht Walsrode, Bußgeldverfahren wegen Zweifel an der Zuverlässigkeit des Leivtec XV3 eingestellt. Im Saarland hingegen werden die meisten Verfahren zurzeit noch nicht eingestellt, sondern zunächst die Ergebnisse der Zulassungsbehörde abgewartet.

Was ist Betroffenen zu raten?

Wer mit dem Gerät gemessen wurde und deshalb einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhält, sollte deshalb einen Einspruch erwägen, insbesondere dann, wenn Sie als betroffener der Auffassung sind, nicht so schnell wie vorgeworfen gefahren zu sein. Die Erfolgschancen, ein hohes Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot zu vermeiden, sind auf Grund der neuen Erkenntnisse nun nochmals höher als bisher.

Mit anwaltlicher Hilfe kann Akteneinsicht beantragt und geprüft werden, ob das Gerät Leivtec XV3 verwendet wurde und die Auswerterichtlinien eingehalten wurden, was vielfach nicht der Fall ist und in der Regel ohne Weiteres zur Einstellung des Bußgeldverfahrens führt. Selbst wenn sie eingehalten wurden, kann aktuell nicht sicher gesagt werden, ob die Messung korrekt erfolgt ist.

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