Geblitzt! Geschwindigkeitsmessung! Blitzer! Wie finde ich den richtigen Anwalt?

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Wie finde ich den richtigen Anwalt, wenn ich geblitzt wurde (Geschwindigkeitsmessung, Abstandsunterschreitung, rote Ampel überfahren)?

Wer jetzt unbedacht zu seinem Anwalt geht, der ihn auch bei Kaufverträgen oder im Familienrecht unterstützt, der ist regelmäßig schlecht beraten. Sie würden ja auch nicht zum Schreiner oder Elektriker gehen, wenn Sie Ihr Bad gefliest haben wollen, auch wenn beide gute Handwerker sind, oder? Ein Anwalt, der eine Bußgeldsache mal so nebenher mitmacht, tut seinem Mandanten – aber auch sich – keinen Gefallen. Ohne spezielle Kenntnisse im Verfahren und bezüglich des eingesetzten Messgeräts, ist ein Scheitern der Verteidigung vorprogrammiert.

Aber an wen soll ich mich wenden, werden Sie fragen? Vielleicht an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht? Oder brauche ich gar einen Fachanwalt für Strafrecht? Nehmen Sie sich etwas Zeit, um den Artikel zu lesen. Dann können Sie am Ende überlegt Ihre Wahl treffen.

1. Das Wichtigste: Sympathie und Fachkompetenz

Eines vorweg: Sie müssen sich wohl- und gut aufgehoben fühlen – auch bei Ihrem Anwalt – und ihm vertrauen. Gleichzeitig sollten Sie sich nach seinen Qualifikationen erkundigen und hiernach auch offen fragen.

2. Warum ist ein Spezialist nötig?

Lassen Sie mich Ihnen kurz die Hintergründe darstellen, denn für die Wahl des Anwalts ist es entscheidend die Zusammenhänge zu verstehen. Nur so sind Sie am Ende in der Lage, sind sich zu entscheiden oder Ihren Anwalt zu (be)fragen, ob er bereit und in der Lage ist, Sie kompetent zu verteidigen.

a) Fortschritt bei den Messgeräten

Während vor etwas mehr als zehn Jahren die Messgeräte eher mit einem aufgerüsteten Fotoapparat oder einer „getunten“ Videokamera zu vergleichen waren, sind es zwischenzeitlich extrem technisierte „Messcomputer“. Der Messfilm bzw. das Negativ sind dem Digitalfoto bzw. der Datei gewichen, aber das sind nur die kleinsten Änderungen. Laufend werden die bei den Geräten verwendeten Softwareversionen aktualisiert und geändert – teilweise auch bei der Auswertesoftware (so z. B. beim Messgerät PoliScan Speed von Vitronic). Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsmessung, Abstandsunterschreitung oder eines Rotlichtverstoßes erfordert daher vom Anwalt ein hohes technisches Verständnis in diesem Bereich. Teilweise ist es erforderlich, einen Sachverständigen in die Verteidigung miteinzubinden. Wie in anderen Verfahren auch, so kann die Auswahl des „richtigen“ Sachverständigen einen nicht unerheblichen Vorteil bedeuten. Seien Sie jedoch kritisch, wenn Ihr Anwalt seine Tätigkeit darauf beschränkt, die Akte einem Sachverständigen zur Prüfung zu schicken, ohne dass er sich selbst mit dem Gerät auskennt. Denn auch wenn ein für Sie positives Gutachten vorliegen sollte, muss dieses erst noch richtig in das Verfahren eingeführt werden, um auch das Gericht zu überzeugen bzw. dazu zu bewegen, sich damit auseinanderzusetzen.

Meist findet sich auf dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein Vermerk, welches Messgerät eingesetzt wurde. Eine Auswahl finden Sie am Ende des Artikels.

b) Verfahrensrechtliche Besonderheiten im Bußgeldverfahren

Und damit sind wir schon beim zweiten wesentlichen Punkt, was die Wahl des richtigen Verteidigers betrifft. Es geht um die verfahrensrechtlichen Probleme und Besonderheiten.

Ein Bußgeldverfahren ist ein Mordprozess unter verschärften Bedingungen! Wie bitte? Habe ich richtig gelesen? Lesen Sie sich diesen Satz nochmals langsam durch, denn Sie werden es beim ersten Mal sicher nicht glauben. Was hat ein Mordprozess mit meinem Bußgeldverfahren zu tun, werden Sie denken.

Nun, bei einem Mordprozess ist es so, dass das Hauptverfahren vor dem Landgericht durchgeführt wird. Vor dem Landgericht werden Zeugen gehört, Schriftstücke verlesen und Sachverständige vernommen. Gegen das Urteil des Landgerichts kann von Staatsanwaltschaft und vom Angeklagten Revision eingelegt werden. Dann landet die Sache beim Bundesgerichtshof (BGH). Beim BGH werden dann aber keine Zeugen mehr vernommen, Schriftstücke verlesen oder Sachverständigen gehört. Der BGH überprüft das Verfahren „nur“ noch auf Rechtsfehler. Er schaut also, ob der Weg, auf dem das Landgericht zu seinem Urteil gekommen ist, entsprechend den Verfahrensvorschriften erfolgt ist. Ob das Urteil falsch ist, weil z. B. die Zeugen vor dem Landgericht etwas anderes gesagt oder gemeint haben, interessiert den BGH salopp gesagt nicht – es hat ihn nach der Strafprozessordnung (StPO) auch nicht zu interessieren. Es gibt in einem Mordprozess also nur eine sog. Tatsacheninstanz, die vor dem Landgericht, in der Beweis erhoben wird.

Genauso ist es im Bußgeldverfahren. Dort findet die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht statt. Wer mit dessen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann das Oberlandesgericht (OLG) anrufen. Dieses prüft aber, wie der BGH, das Urteil nur noch auf Rechtsfehler. Was beim BGH Revision heißt, ist die Rechtsbeschwerde vor dem OLG. Der Verfahrensablauf ist also der Gleiche, nur die Bezeichnung ist eine andere.

Und warum ist jetzt das Bußgeldverfahren ein Mordprozess unter verschärften Bedingungen?

Wer in der Tatsacheninstanz – also vor dem Landgericht oder dem Amtsgericht – will, dass ein von ihm gewünschter Beweis erhoben wird, der muss hierfür einen Beweisantrag stellen. Will das Landgericht im Mordprozess dem Beweisantrag der Verteidigung nicht folgen, dann muss es einen Beschluss fassen und begründen, warum es dem Beweisantrag nicht nachgeht. So kann sich der Angeklagte und sein Verteidiger darauf einstellen und reagieren. Das Landgericht darf sich in der Urteilsbegründung nicht zu den Gründen des ablehnenden Beschlusses in Widerspruch setzen. Der Unterschied zum Bußgeldverfahren liegt nun darin, dass sich das Amtsgericht in der Begründung seines ablehnenden Beschlusses darauf beschränken kann, dass die beantragte Beweiserhebung aus seiner Sicht „zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich“ ist. Es stellt also für das Amtsgericht eine ganz erhebliche Arbeitserleichterung dar und der Betroffene bzw. sein Verteidiger erfahren nicht, warum das Amtsgericht den Beweisantrag ablehnt. Es reicht aus, wenn die Begründung im schriftlichen Urteil „nachgeliefert“ wird.

3. Jetzt können Sie sich entscheiden

Ob Sie sich für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder lieber für einen Fachanwalt für Strafrecht entscheiden, das bleibt schlussendlich Ihnen überlassen. Auch der Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte in der Lage sein, Sie adäquat zu verteidigen. Aber zu wem würden Sie gehen, wenn man Ihnen einen Mord vorwirft?

RA Hamm hat sich u. a. auf die Verteidigung gegen Geschwindigkeitsmessungen, Abstandsunterschreitungen oder den Vorwurf, eine rote Ampel überfahren zu haben (sog. Blitzer), spezialisiert. Regelmäßig überprüft er Messungen mit den Geräten PoliScan Speed, Traffipax SpeedoPhot, Traffipax TraffiStar, TraffiPatrol, ES1.0, ES3.0, Riegl FG21-P, Multanova, LaserPatrol, LEIVTEC, GATSO, LAVEG, ProVida, VKS und JVC-Piller CGP50E. Reagieren Sie nicht auf Schreiben der Behörden, sondern rufen Sie RA Hamm gleich an, damit er Sie von Anfang an unterstützen und alle Möglichkeiten der Verteidigung für Sie ausschöpfen kann. RA Hamm hilft in Strafverfahren und Bußgeldsachen – deutschlandweit.

Rechtsanwalt Werner Hamm

Fachanwalt für Strafrecht

Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte



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