Geblitzt: Wittenberg, Lutherstadt, Wittenberg, B2, Absch. 31, km 1,200, Abzweig Brückenkopf Ri. Leipzig!

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Aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Es sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zum Messsensor zurück. Dadurch ist eine Ort- Zeit- Messung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch führt die Länge der Messstrecke zu einer Verzerrung der empfangenen Daten. Daher sind schon allein aus diesem Grund über die Hälfte aller Bescheide fehlerhaft. Es treten Zuordnungsschwierigkeiten bei dichtem Verkehr und Überholvorgängen auf. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist der Sensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Sind nicht alle Funktionstests vollständig protokolliert oder fehlt in der Akte ein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Häufig ist auch die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird die Messung vom zuständigen Amtsgericht Wittenberg annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Dann ist die Einstellung des Verfahrens auch sicher. Sind auf dem Messfoto zwei Fahrzeuge zu sehen, ist dies ein sicheres Indiz für eine fehlerhafte Messung. Sind nicht alle Messdaten ordnungsgemäß gespeichert, liegt ebenfalls keine einwandfreie Messung vor.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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