Gebrauchtwagen - Versteckte / arglistig verschwiegene Mängel - Das sollten Käufer & Betroffene jetzt tun!

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Laut Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wechselten im Jahr 2022 rund 5,6 Millionen Pkw in Deutschland ihren Besitzer bzw. Eigentümer.

Ein guter Gebrauchtwagen als Alternative zum Kauf eines neuen Autos kann sicherlich sinnvoll und wirtschaftlich sein. Allerdings sollte man sich darüber bewusst sein, dass gebrauchte Fahrzeuge Mängel aufweisen können, die sich auf den Wert und die Qualität des Fahrzeugs auswirken können. Beim Gebrauchtwagenkauf sollte man sich daher die Zeit  nehmen, das gewünschte Fahrzeug gründlich zu überprüfen. Nur dann kann man (weitestgehend) sicherstellen, dass das Fahrzeug keine unerwünschten Mängel aufweist.

Aber Vorsicht! Sofern sich nach dem Kauf des Wagens Mängel herausstellen, die der Verkäufer / Gebrauchtwagenhändler möglicherweise absichtlich verschwiegen hat oder er hat -auch auf Nachfrage hin- falsche Angaben gemacht (z.B. „unfallfrei“), dann könnten dem Käufer möglicherweise Ansprüche gegen den Verkäufer oder Vermittler zustehen.

Arglistig verschwiegene Mängel

Aber wann hat ein Verkäufer denn einen Mangel arglistig verschwiegen. Nur weil er auf eine bestimmte Fahrzeugeigenschaft nicht hingewiesen hat? Ein arglistig verschwiegener Mangel ist ein Mangel, den der Verkäufer bewusst verschweigt, um den Preis des Fahrzeugs zu erhöhen. Um später beweisen zu können, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, gibt einige Dinge, die man bereits vor dem Kauf beachten sollte.

1. In der Regel gibt es bei jedem Modell „typische“ Mängel und Verschleißteile. Machen Sie sich vor dem Kauf schlau und sprechen Sie den Verkäufer gezielt auf diese Fahrzeugeigenschaften an. Lassen Sie sich die Aussagen vom Verkäufer am besten schriftlich bestätigen, insbesondere wenn dieser angibt, das Auto befinde sich in einem einwandfreien Zustand. Auch kann es immer helfen, einen Zeugen mit zum Verkaufsgespräch zu nehmen, der im Falle eines Prozesses die eigene Aussage bestätigen kann. Sollte der Verkäufer einen Unfallschaden angegeben, lassen Sie sich genau schriftlich beschreiben, um was für eine Art Schaden es sich gehandelt hat. Ansonsten könnte es passieren, dass der Verkäufer eine Art Freibrief für jegliche Unfallschäden erhält.

2. Bei einer Gebrauchtwagen-Inspektion wird der Wagen auf Mängel hin überprüft. Der Käufer sollte sich diese „gönnen“ Die Kosten dafür können sich schnell lohnen, wenn sich herausstellt, dass der Wagen erhebliche Mängel aufweist. Möglicherweise kann man sich mit dem Verkäufer darauf verständigen, dass dieser die Kosten übernimmt, sollten sich erhebliche Mängel herausstellen, die der Verkäufer nicht angegeben hatte. Gerade bei hochpreisigen Fahrzeugen oder Oldtimern sollte eine solche Inspektion in jedem Fall durchgeführt werden.

3. Lesen Sie sich den Kaufvertrag sorgfältig durch!  Als Käufer sollte man sicherstellen, dass alle möglichen Mängel aufgeführt sind. Man sollte sich auf keinen Fall darauf einlassen, dass „man ja über den nicht aufgeführten Mangel gesprochen hat“. Im Zweifel verschlechtert sich die eigene Beweislage. Warum sollte man das zulassen?

Aus dem Kaufvertrag muss sich auch zwingend ergeben, wer überhaupt der Verkäufer des Fahrzeugs ist. Sollte dies plötzlich und widererwartend nicht der Autohändler sein, sollten Sie dies kritisch hinterfragen. Möglicherweise tritt der gewerbliche Autohändler hier nur als Vermittler auf. Ein eventueller privater Verkäufer verkauft das Fahrzeug dann plötzlich ohne jede Gewährleistung.

Sollte der Verkäufer eine Privatperson sein, lassen Sie sich ein Ausweisdokument zeigen und machen Sie davon am besten ein Foto oder eine Kopie.

Was aber tun, wenn das gekaufte Fahrzeug versteckte Mängel aufweist?

Ist der Kauf erst einmal abgeschlossen und es stellt sich jetzt heraus, dass das gekaufte Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist, die der Verkäufer entweder bewusst verschwiegen oder über die er den Käufer bewusst getäuscht hat, dann sollte man schnell tätig werden. Der mögliche Schaden bei gebrauchten Fahrzeugen geht schnell in die tausende Euro. Sicherlich für die meisten Käufer ein herber finanzieller Schlag!

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