Gefährliche Hobbies Teil 2: Roofing - Dies kann strafrechtlich drohen!

  • 4 Minuten Lesezeit

Was bedeutet Roofing? 

Viele junge Menschen steigen auf die Dächer von hohen Gebäuden, auf Brücken oder auf andere Bauwerke, mit dem Ziel dort Aufnahmen von sich und der Aussicht zu machen.

Die Devise dabei lautet: Je höher, desto größer der Nervenkitzel, und je atemberaubender die Aufnahmen, umso mehr Klicks und Likes auf den Sozialen Medien. Zwar boomt das Phänomen des Roofings insbesondere im Ausland, aber auch in Deutschland begeistern sich jedoch immer Jugendliche für diesen Trend.

Innerhalb der Roofing-Szene bezeichnen sich die Mitglieder oftmals als Extremsportler. Mit Sport im herkömmliche Sinne scheint dieses Hobby jedoch nicht viel gemeinsam zu haben: Beim Roofing begeben sich die Personen ungesichert in unvorstellbare Höhen, oftmals lediglich mit rutschfesten Sneakers und einem Selfie-Stick ausgestattet. Es herrscht Lebensgefahr. Ihre vermeintliche Belohnung dafür sind die digitalen Aufnahmen, die nicht bloß dem Beweis über den Mut des Fotografen dienen sollen, sondern vorgeblich viel mehr zum Zweck des persönlichen künstlerischen Ausdrucks erschaffen werden. Aber lohnt es sich wirklich?

Roofing aus juristischer Sicht: ist es erlaubt?

Das Ziel der Roofings ist es, sich in große Höhen zu begeben. In den meisten Fällen müssen die Roofer dafür zwangsläufig in die von ihnen ausgewählten Bauwerke und Gebäude erst hineingelangen, bevor sie auf ihren Dächern spazieren können. Aus juristischer Sicht ließe sich das Szenario folgendermaßen beschreiben: Ein Roofer gelangt ohne eine Erlaubnis in Gebäude oder Bauwerke, welche die einen Eigentümer haben. Der Eigentümer kann eine Privatperson oder beispielsweise die Stadt selbst sein. Ein solches Verhalten kann in der Sprache des deutschen Strafrechts Hausfriedensbruch nach § 123 StGB bedeuten, denn niemand darf einfach so jemands Gebäude betreten. hausfriedensbruch kann mit einer  Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Somit ist Roofing in Deutschland nicht erlaubt. Hausfriedensbruch wird allerdings nur auf Antrag verfolgt. Wird man erwischt ist ein Antrag bei der Staatsanwaltschaft jedoch nicht unwahrscheinlich.

Wie könnte ich mich sonst strafbar machen?

Neben der allgegenwärtigen Lebensgefahr, welche sich bei der kleinsten falschen Bewegung in bittere Wirklichkeit verwandeln kann, kann das Roofing zudem auch aus rechtlicher Sicht böse enden.

Die rechtlichen Konsequenzen können denen des Besuchs von Lost Places, welche bereits in einem anderen Teil dieser Reihe vorgestellt wurden, ähneln.Neben dem bereits erwähnten hausfriedensbruch könnte man zudem eine Sachbeschädigung begehen, wenn beispielsweise Schlösser aufgebrochen werden. Auch eine Strafbarkeit wegen Zerstörung von Bauwerken kommt in Betracht. Betreibt man Roofing auf historischen Denkmälern, so könnte man mitunter gegen den Denkmalschutzgesetz verstoßen und im Einzelfall mit hohen Bußgeldern bestraft werden.

Zudem herrscht beim Roofing noch einen weitere besondere strafrechtlich-relevante Gefahr: wenn ein Teil des Equipments, zum Beispiel das Handy, herunterfällt und einen zufällig vorübergehenden Passanten trifft, könnte man sich wegen Körperverletzung, möglicherweise sogar wegen schwerer Körperverletzug strafbar machen. Es könnte jedoch noch viel schlimmer kommen: Wenn Gegenstände aus wirklich großen Höhen herunterfallen, können sie eine enorme Schlagkraft entwickeln. So könnte man sich sogar der fahrlässigen Tötung strafbar machen. 

Achtung: Baustellen, kein Schadensersatz bei unbefugtem Betreten

Eine noch anziehendere Wirkung als vollendente hohe Bauwerke, zu welchen der Zutritt nicht immer so einfach ist, scheinen insbesondere weit vorgeschrittene Baustellen für die Roofing-Szene zu haben. Hier begeben sich die Roofer neben möglicher Strafbarkeit noch in eine weitere Gefahr: Betritt man unbefugt eine Baustelle, um dort beispielsweise auf das Dach oder auf einen Kran zu klettern, so steht einem möglicherweise kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen der dort entstanden Verletzungen zu. Wie die Rechtsprechung der Vergangenheit gezeigt hat: Oftmals genügt ein Absperrband, um als Bauunternehmen hinreichend seine Pflichten bezüglich der Sicherheit erfüllt zu haben. Verletzt sich ein Roofer oder stürzt er sogar bei so einer Baustelle, ist er im schlimmsten Fall mit schweren und langfristigen gesundheitlichen Folgen auf sich allein gestellt.

Unser Fazit:

Es gibt zwar keine Statistiken, die die Anzahl der Todesfälle beim Roofing erfassen.  Es ist jedoch klar, dass ein ungesicherter abstürzender Roofer ungebremst geradewegs auf den Boden fällt. Gleiches gilt für die Gegenstände, die er in dem Moment dabei hat. Es herrscht also stets Lebensgefahr für sich selbst und auch für Unbeteiligte. Beim Eindringen in die hohen Bauwerke und Gebäude begehen Roofer zumindest einen Hausfriedensbruch und je nach Einzelfall können Geld- oder sogar Gefängnisstrafen drohen.  Insbesondere beim Betreten von Baustellen kann man zudem keine finanzielle Entschädigung bei Verletzungen erwarten.  Und noch etwas: Immer mehr Eigentümer und Bauunternehmer wissen von dem Roofing-Hobby und rüsten ihre Objekte mit Sicherheitskräften und Überwachungssystem entsprechend auf. Damit steigt die Gefahr bei Roofing erwischt zu werden immer mehr.

Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien (RTL, ntv, ZDF, sternTV, WDR etc.). 

Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Social Media-, Medien-, Urheberrecht-, Unternehmens- und Verbraucherrechts.
 Auf TikTok hat die Kanzlei den ersten Anwaltskanal in Deutschland gegründet und berät dort ihre wachsende Followerschaft in allen rechtlichen Belangen. Die Kanzlei unterhält ebenfalls Kanäle auf Instagram, YouTube, Twitch etc.

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