Gekündigt aufgrund der Insolvenz des Arbeitgebers? Was kann ich tun?

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Durch die Corona Pandemie steigt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland wieder. Häufig führt eine Insolvenz zum Personalabbau.

Ist eine Kündigung aufgrund der Insolvenz des Arbeitgebers zulässig?

Allein aufgrund der Insolvenz des Arbeitgebers liegt kein Kündigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz vor. Durch Wegfall des Arbeitsplatzes aufgrund Auftragsrückgang und Umsatzeinbruch kann aber eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein.

Dazu muss der Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter nachweisen, dass der Arbeitsplatz weggefallen ist und es für den Arbeitnehmer keine andere Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb gibt. 

Sozialauswahl

Außerdem ist eine Sozialauswahl unter den vorhandenen Arbeitnehmern zu treffen. Gekündigt werden soll der, der sozial am wenigsten schutzwürdig ist (z.B. wegen geringer Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, fehlenden Unterhaltspflichten und fehlender Schwerbehinderung). 

Bestehen Zweifel an der korrekten Sozialauswahl, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage.

Massenentlassungsanzeige

Wird eine große Anzahl von Arbeitnehmern entlassen, wie momentan in der Insolvenz der Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH & Co KG, so ist der Arbeitgeber bzw. Insolvenzverwalter verpflichtet, die massenhaften Entlassungen vorher bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Fehler bei der Anzeige oder eine unterlassene Anzeige können zu Unwirksamkeit der Kündigung führen.


Was kann man gegen eine betriebsbedingte Kündigung tun?

Gegen die Kündigung kann beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Wichtig:       

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen von der Zustellung der Kündigung an beim Arbeitsgericht eingereicht werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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