Geld zurück wegen illegalem Glücksspiel: Weiteres obsiegendes Urteil gegen Red Rhino Limited!

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Das Landgericht Zwickau hat sich verbraucherfreundlich im Online-Casino-Skandal positioniert und die Anbieterin Red Rhino Limited zur Rückzahlung der Verluste eines Spielers verurteilt. Die Leistungen des Klägers erfolgten demnach ohne Rechtsgrund.


Die in Malta ansässige Red Rhino Limited bietet im Internet Glücksspiele, insbesondere Casino-Spiele wie Roulette und Slots, über eine in Deutschland zugängliche Internetadresse an. Über diese Website nahm ein Verbraucher zwischen dem 11. August 2021 und dem 3. Dezember 2021 und häufte in dieser Zeit einen Verlust von insgesamt 14.638 Euro an. Die Beklagte verfügte in dem maßgeblichen Zeitraum nicht über eine Konzession in der Bundesrepublik Deutschland, die ihr das Anbieten von Online-Glücksspielen erlaubt hätte (Az.: 1 O 701/22). Die Beklagte muss zudem die Kosten des Rechtsstreits tragen.


„Der Kläger behauptet, er habe nicht gewusst, dass die von der Beklagten angebotenen Online-Glücksspiele nicht legal gewesen seien. Die hierzu in den Medien erfolgte Berichterstattung habe er nicht verfolgt. Als Verbraucher dürfe er darauf vertrauen, dass ein Unternehmen, wenn es sich auf dem Markt positioniere, die für sie geltenden Gesetze und Bestimmungen beachte. Ferner sei ihm durch die Beklagte der Zugang zu den gegenständlichen Online-Glücksspielen nach erfolgter Registrierung unter einer deutschen Domain barrierefrei gewährt worden. Verdachtszeichen, die auf eine Illegalität hingewiesen hätten, seien von der Beklagten nicht gesetzt worden“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung hat das Urteil für den Verbraucher gegen Red Rhino Limited erstritten.

Das Landgericht Zwickau hat die Argumente der Gegenseite nicht anerkannt. Red Rhino Limited wollte zum einen die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts und zum anderen die Verbrauchereigenschaft des geschädigten Spielers verneinen. Sie ist ferner der Ansicht, dass die Online-Glücksspiele nicht gesetzwidrig gewesen seien, weil sie durch die maltesische Glücksspielaufsicht lizenziert sei und sich dort umfassenden Spielerschutzmaßnahmen unterworfen habe. Ihr Online-Angebot sei mithin legal, weil es keinen Verstoß gegen den einschlägigen Glücksspielstaatsvertrags gegeben habe.


Das Landgericht Zwickau betont, dass die Leistungen des Klägers ohne Rechtsgrund erfolgt seien. Das bezieht sich, wie in vielen anderen Fällen auf, auf das Verbot von Online-Glücksspiel nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags in der Version von 2012 war es nahezu vollständig untersagt, öffentliche Glücksspiele in Deutschland zu veranstalten oder zu vermitteln. Ab dem 1. Juli 2021 wurde dieses Verbot teilweise aufgehoben, und Betreiber können seither Lizenzen beantragen. „Die allermeisten Anbieterinnen von Online-Glücksspiel in Deutschland verfügen aber eben bis heute nicht über die entsprechende Lizenz. Daher bleiben deren Angebote illegal, sodass auch Verluste nach dem 1. Juli 2021 einen Rückzahlungsanspruch bedingen können“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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