Gerichtsvollzieher - was Sie wissen und beachten müssen!
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Der Gerichtsvollzieher ist das Vollstreckungsorgan schlechthin im deutschen Rechtssystem. Sein Beruf zählt wohl mit zu den härtesten, weil er tagtäglich mit tragischen menschlichen Schicksalen konfrontiert wird. Und wegen seiner Aufgaben ist der Beamte bei den Betroffenen häufig wenig beliebt. Doch welche Aufgaben hat er und was darf er bei einer Zwangsvollstreckung mitnehmen?
Die wichtigsten Fakten
- Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers ist die (zwangsweise) Vollstreckung von Urteilen und anderen Vollstreckungstiteln (z. B. Vollstreckungsbescheide, Prozessvergleiche, Beschlüsse).
- Als Beamter untersteht der Gerichtsvollzieher der Dienstaufsicht des jeweiligen Amtsgerichts.
- Der Gerichtsvollzieher gilt als selbstständiges Organ der Zwangsvollstreckung und führt als Beamter des mittleren oder gehobenen Dienstes einen eigenen Betrieb – oft mit eigenen Büroräumen.
Welche Aufgaben hat der Gerichtsvollzieher?
Die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers (GV) ist die Vollstreckung von Vollstreckungstiteln (aus dem Verfahren), z. B. die Beitreibung von Geldforderungen oder die Herausgabe eines Gegenstandes. In der Zivilprozessordnung (ZPO) ist geregelt, dass der Gerichtsvollzieher entweder im Auftrag des Gerichts oder im Auftrag des Gläubigers die Vollstreckung vornimmt (§ 753 ZPO).
Ebenfalls ist gesetzlich geregelt, welche Möglichkeiten dem zuständigen Gerichtsvollzieher zur Verfügung stehen. Hierzu gehört
- eine gütliche Einigung der Sache (z. B. in Absprache mit dem Gläubiger wird eine Ratenzahlung oder ein Zahlungsaufschub vereinbart).
- die Einholung einer Vermögensauskunft bzw. die Einholung von Auskünften Dritter über das Vermögen des Schuldners.
- die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen (z. B. Pkw, Schmuck, Bargeld etc.).
Holt der Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft ein, erstellt er über das Vermögen (Forderungen, körperliche Gegenstände) des Schuldners ein Verzeichnis. Der Schuldner gibt eine eidesstattliche Versicherung ab, dass die Angaben richtig sind. Anschließend wird das Verzeichnis in das amtliche Vollstreckungsportal eingestellt und vom Gerichtsvollzieher eine sog. Eintragungsanordnung erstellt. Danach erfolgt die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis des jeweiligen Zentralen Vollstreckungsgerichts (ZenVG).
Weitere Aufgaben des Gerichtsvollziehers sind:
- Versteigerung von beweglichem Vermögen (gepfändete Gegenstände)
- Räumung von Wohnraum (Wohnung, Haus), Gewerberäumen und Grundstücken
- Durchführung der Austauschpfändung
Gegenstände, die vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden, werden mit einem Pfandsiegel versehen. Wird das Siegel unberechtigt entfernt, stellt dies eine Straftat gemäß § 136 Abs. 2 StGB dar. Wird eine Urkunde zugestellt, erhält der Absender eine Kopie der Urkunde sowie Angaben zu Ort und Art der Zustellung des Originals.
Sachverhaltsaufklärung
Bereits im laufenden Verfahren können Gerichte den Gerichtsvollzieher zur Aufklärung verfahrensrelevanter Sachfragen einsetzen. Wird beispielsweise eine eidesstattliche Versicherung in einem Verfahren abgegeben, kann ihn das Gericht damit beauftragen, dem Schuldner Fragen zu stellen, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen. Das Amtsgericht Königswinter hatte beispielsweise einen Gerichtsvollzieher mit der Terminierung und Befragung eines Schuldners zur Nachbesserung eines Vermögensverzeichnisses beauftragt. Die Richter teilten den Verdacht der Klägerin, dass der Schuldner eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben und zur Verschleierung seines Einkommens mit seinem Arbeitgeber eine fingierte Vergütungsabrede getroffen hatte. Der Schuldner musste dem Gerichtsvollzieher Fragen zu seinen Einkommensverhältnissen beantworten, zum Beispiel warum er tatsächlich so wenig verdient, obwohl er auf dem Arbeitsmarkt ein erheblich höheres Gehalt erzielen könnte, warum er – trotz seines niedrigen Gehalts - keine Sozialleistungen in Anspruch nimmt, wie, wann und was er arbeitet oder auch welchen Fahrzeugtyp, welches Baujahr und welchen Kilometerstand sein Pkw hat (Az.: 6a M 936/07).
Wohnungsdurchsuchung
Der Gerichtsvollzieher kann darüber hinaus durch richterlichen Beschluss mit der Durchführung einer Wohnungsdurchsuchung beim Schuldner beauftragt werden, um dort verfahrensrelevante Unterlagen zu suchen, z. B. Buchführungsunterlagen, Geschäftspapiere, Urkunden, Sparbücher und vieles mehr. Das Gericht erlässt dazu eine Durchsuchungsanordnung, die sich auf die Privatwohnung, Geschäfts- und Büroräume und auch andere Örtlichkeiten (Garage, Balkon, Garten etc.) erstrecken kann. Mitbewohner des Schuldners müssen ebenfalls grundsätzlich die Wohnungsdurchsuchung durch den Gerichtsvollzieher hinnehmen.
Ist der Schuldner bei der Durchsuchung nicht anwesend, darf der Gerichtsvollzieher Zwangsmittel anwenden, d. h. die Wohnung öffnen lassen, sie durchsuchen und auch Polizei hinzuziehen. Allerdings nur, wenn er den Schuldner zuvor aufgefordert hat, dem freiwillig nachzukommen. Weigert sich der Schuldner, muss der Gerichtsvollzieher zunächst die Erlaubnis des Gerichts einholen, bevor er Zwangsmittel einsetzen darf. Leistet der Schuldner Widerstand oder ist er nicht anwesend, muss der Gerichtsvollzieher zudem Zeugen hinzuziehen.
Den Energie-Hahn abdrehen
Wegen der immer weiter ansteigenden Energiepreise können immer mehr Haushalte ihre Strom- oder Gasrechnung nicht mehr bezahlen. Hat der Energielieferant einen entsprechenden Titel beim Gericht erwirkt, kann es Aufgabe des Gerichtsvollziehers sein, den Anschluss zu sperren. Doch dies muss vom Gericht eindeutig so angeordnet werden. Wegen Zahlungsrückstand hat das Amtsgericht Montabaur eine einstweilige Verfügung gegenüber dem Schuldner erlassen, wonach er das Betreten seiner Räumlichkeiten und die Sperrung des Gaszählers zu dulden hatte. Der Gerichtsvollzieher las sich den Beschluss genau durch und verwies ihn an den Gläubiger mit dem Argument zurück, dass es ihm danach nicht erlaubt sei, die Wohnung der Schuldnerin zwangsweise zu öffnen und im Übrigen noch nicht einmal versucht worden sei, mit der Schuldnerin einen Termin für den Ausbau des Gaszählers zu vereinbaren.
Der Gaslieferant wollte nun vor dem Gericht durchsetzen, dass der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung fortsetzt. Doch die Richter folgten dieser Ansicht nicht. Sie gaben dem Gerichtsvollzieher Recht, weil ihre Anordnung nicht eine gewaltsame Wohnungsöffnung beinhaltete. Hierfür muss gerichtlich – außer bei Gefahr im Verzug – stets eine Durchsuchungsanordnung erlassen werden, die im Ausgangsfall aber vom Gläubiger noch nicht einmal beantragt worden war. Vor der zwangsweisen Öffnung der Räume muss dem Schuldner zumindest die Möglichkeit gegeben werden, dieser freiwillig nachzukommen (Az.: 8 M 1365/07).
Sachpfändung
Der Klassiker der Tätigkeiten des Gerichtsvollziehers ist sicher die Pfändung von Bargeld und Gegenständen: Hat der Schuldner keine Barmittel, darf der Gerichtsvollzieher auch Sachen im Haushalt des Schuldners pfänden. Die Pfändung erfolgt, indem der Gerichtsvollzieher die Sachen beschlagnahmt und mitnimmt oder beim Schuldner belässt und ein Pfandsiegel anbringt. Doch welche Gegenstände dürfen überhaupt gepfändet werden? § 811 Nr.1 Zivilprozessordung (ZPO) verbietet die Pfändung von persönlichen Sachen des Schuldners, soweit sie zu einer seiner Verschuldung angemessenen Lebens- und Haushaltsführung dienen. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.
Pfändung von Sachen des Ehegatten
Bei Pfändungen in der Wohnung von Ehepaaren gibt das Gesetz dem Gerichtsvollzieher eine Erleichterung zur Hand. Gemäß § 739 Absatz 1 ZPO kann er sich bei der Pfändung auf die Eigentumsvermutung gemäß § 1362 Bürgerliches Gesetzbuch verlassen und sie entsprechend auf den Gewahrsam übertragen: Er darf davon ausgehen, dass die Gegenstände in der ehelichen Wohnung Sachen des Schuldners sind. Entsprechendes gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften, § 739 Absatz 2 ZPO. Ausgenommen sind Gegenstände, die offensichtlich nur der andere Ehegatte gebraucht, wie etwa Kleidung oder Schmuck.
Ob die eheliche Eigentumsvermutung auch auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft übertragen werden kann, ist juristisch umstritten. Der Bundesgerichtshof hat eine Übertragung der gesetzlichen Eigentumsvermutung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften wiederholt abgelehnt (Az.: IX ZR 92/05). Zwar bedeutet das Urteil eine Benachteiligung der Gläubiger eines Schuldners, der einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft angehört. Denn bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt es dann nur auf den tatsächlichen Gewahrsam an, so dass ein Partner allein mit dem Hinweis auf seinen Mitgewahrsam die Pfändung verhindern kann. Andererseits erleichtert es das Vorgehen für den Gerichtsvollzieher in der Praxis, der ansonsten zunächst überprüfen müsste, ob eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht.
Werden Sachen gepfändet, die im Allein- oder Miteigentum des anderen Ehegatten oder Lebenspartners stehen, kann dieser gegen die Zwangsvollstreckung eine sog. Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO einreichen.
Zwangsräumung nach § 721 ZPO
Außerdem tritt der Gerichtsvollzieher häufig bei der Zwangsräumung von Wohnungen und Häusern in Erscheinung. Erlässt das Gericht beispielsweise wegen Mietrückstands eine Räumungsanordnung, so ist der Gerichtsvollzieher berechtigt, die Anordnung tatsächlich durchzusetzen – je nachdem, welchen Titel der Gläubiger hat. Der Vermieter einer Mietwohnung, kann beispielsweise als Gläubiger nicht nur die Räumung durch den Gerichtsvollzieher veranlassen, sondern auch, dass alle in der Wohnung befindlichen Gegenstände dort zu belassen sind. Denn nach dem Gesetz steht ihm ein Vermieterpfandrecht an den Wohnungsgegenständen des Gläubigers zu. Ob das Vermieterpfandrecht auch tatsächlich vorliegt, muss der Gerichtsvollzieher nicht prüfen. Die Klärung der rechtlichen Fragen ist ausschließlich den Gerichten überlassen.
Räumung und Grundrechtsschutz
Im Bereich der Zwangsvollstreckung werden Grundrechte des Schuldners berührt, so dass eine Interessenabwägung zwischen seinen und den Interessen des Gläubigers vorgenommen werden muss. Allerdings obliegt diese Abwägung im Einzelfall nicht dem Gerichtsvollzieher, sondern dem Gericht, das ihn mit der Räumung beauftragt hat. Weil hier der Schutzbereich des Grundgesetzes betroffen ist, hatte sich auch das Bundesverfassungsgericht mit einer Räumung zu befassen.
(WEL)
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Gerichtsvollzieher
Wie erhält ein Gerichtsvollzieher seine Aufträge?
Ein Gerichtsvollzieher kann direkt vom Gläubiger oder vom jeweiligen Amtsgericht beauftragt werden. Die Vermittlung des Vollstreckungsauftrages beim Amtsgericht erfolgt über die sogenannte Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle.
Was darf ein Gerichtsvollzieher pfänden?
Ein Gerichtsvollzieher kann Sachen nur pfänden, wenn er auch Zugang zur Wohnung hat. Sobald er eine gerichtliche Genehmigung besitzt, darf er die Wohnung des Schuldners sogar auch mit polizeilicher Gewalt öffnen und durchsuchen. Grundsätzlich kann der Gerichtsvollzieher das gesamte bewegliche Vermögen eines Schuldners pfänden. Allerdings nur so viel, wie es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Zwangsvollstreckungskosten erforderlich ist (§ 803 Abs. 1 ZPO).
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Rechtstipps zu "Gerichtsvollzieher" | Seite 19
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27.05.2013 Rechtsanwalt Michael Borth„… nicht passieren, dass Sie auf einen Titel bezahlt haben, dann die Sache in Vergessenheit gerät und Jahre später erneut der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Das ist leider alles schon vorgekommen. Rechtsanwalt Borth Hochheimer Str. 44 99094 Erfurt 0361 778 75 10 RA.Borth@RECHT-nah.de“ Weiterlesen
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21.05.2013 Rechtsanwaltskanzlei Hilgers & Hirschmann„… " wird gesetzlich geregelt Bei der herkömmlichen Räumung beauftragt der Gerichtsvollzieher neben einem Schlosser zur Öffnung der Wohnung üblicherweise auch ein Umzugsunternehmen, das die in der Wohnung …“ Weiterlesen
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10.05.2013 Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro„… als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt und die Zwangsvollstreckung auch hier n Deutschland durchgeführt werden. Wundern Sie sich daher nicht, wenn eines Tages der Gerichtsvollzieher vor der Türe …“ Weiterlesen
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06.05.2013 anwalt.de-Redaktion„… Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Nach letztmaliger Fristsetzung setzt der, regelmäßig zusammen mit einer Umzugsfirma, die Zwangsräumung tatsächlich durch. Der Vermieter darf aber laut AG München …“ Weiterlesen
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22.04.2013 Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen„… der Gerichtsvollzieher nun per einstweiliger Verfügung schnell einen weiteren Räumungstitel gegen den unberechtigten Untermieter. Kündigung bei fehlender Kaution: Mieter müssen nach wie vor eine Kaution …“ Weiterlesen
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16.04.2013 Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner„… gesetzlich geregelt wird auch die in der Praxis entwickelte „Berliner Räumung", die es dem Gerichtsvollzieher gestattet, die Räumung einer Wohnung so durchzuführen, dass lediglich der Mieter aus der Wohnung …“ Weiterlesen
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16.04.2013 Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.„… Die Folge: Nach Fristablauf stellte der Gerichtsvollzieher einen gerichtlichen Unterlassungsbeschluss zu (z. B. Landgericht Düsseldorf oder München). Dieser Beschluss untersagt dem Antragsgegner …“ Weiterlesen
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10.04.2013 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… , dass der Vermieter letztlich auf dem finanziellen Schaden sitzen bleibt, weil der Mieter bei Prozessende nicht mehr in der Lage ist, die aufgelaufenen Mietschulden zu bezahlen. Gerichtsvollzieher Im Gesetz wurde …“ Weiterlesen
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09.04.2013 Rechtsanwalt Boris Zimmermann„… Mahnbescheide oder Briefe des Gerichtsvollziehers bereits vorliegen. In meiner jahrelangen Tätigkeit als Inkassounternehmer hat sich jedoch immer wieder gezeigt: Der aktive Schuldner, sei es nun als Privatmann …“ Weiterlesen
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25.03.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… eine ganz legale Zwangsräumung der Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher möglich gewesen. (AG München, Urteil v. 24.07.2012, Az.: 473 C 16960/12) (VOI)“ Weiterlesen
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14.02.2013 Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen„… der „Berliner Räumung" der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, lediglich den gekündigten Mieter aus dem Besitz der Wohnung zu setzen, ohne gleichzeitig die Einrichtung der Wohnung wegschaffen …“ Weiterlesen
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12.02.2013 Rechtsanwalt Jochen Birk„Das etwas sperrig formulierte „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung" vom 31.07.2009 hat für den Bereich von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über den Gerichtsvollzieher …“ Weiterlesen
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06.08.2021 Rechtsanwalt Andre Kraus„… oder dergleichen mehr zu befürchten. Auch wird kein Gerichtsvollzieher beauftragt werden können. Sie haben endgültig Ruhe vor Ihren Gläubigern und auch nervige Briefe mit Zahlungsaufforderungen dürfen …“ Weiterlesen
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04.02.2013 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… , dass der Vermieter letztlich auf dem finanziellen Schaden sitzen bleibt, weil der Mieter bei Prozessende nicht mehr in der Lage ist, die aufgelaufenen Mietschulden zu bezahlen. Gerichtsvollzieher Im Gesetz …“ Weiterlesen
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14.01.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… . der Gerichtsvollzieher ohne Nachfrage genau weiß, was er machen muss. Ist allerdings unklar, was der Vergleich beinhaltet, kann aus ihm auch nicht vollstreckt werden. Arbeitnehmer ist mit Zeugnis unzufrieden …“ Weiterlesen
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03.01.2013 Rechtsanwalt Heinz Egerland„… der Name. (1) Kein vorheriger erfolgloser Pfändungsversuch mehr vorgeschrieben Der Gerichtsvollzieher kann vom Schuldner zukünftig Auskünfte über seine finanziellen Verhältnisse einholen ohne …“ Weiterlesen
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22.10.2012 Rechtsanwältin Dr. jur. Yvetta Skrdlik„Vor der Zwangsvollstreckung - also der zwangsweisen Eintreibung der offenen Geldforderung aus einem Gerichtsurteil mit Hilfe eines tschechischen Gerichtsvollziehers - müssen, wenn außergerichtliche …“ Weiterlesen
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12.10.2012 Rechtsanwältin Dr. jur. Yvetta Skrdlik„Vor der Zwangsvollstreckung - also der zwangsweisen Eintreibung der offenen Geldforderung aus einem Gerichtsurteil mit Hilfe eines tschechischen Gerichtsvollziehers - können im Vorhinein bereits …“ Weiterlesen
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21.08.2012 Rechtsanwalt Boris Zimmermann„… des Schuldners informieren, bevor er einen Mahnbescheid für Sie beantragt oder einen Gerichtsvollzieher beauftragt. Ggf. ist es sogar sinnvoll, die Forderung auszubuchen. Mahnbescheidsverfahren …“ Weiterlesen
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17.11.2022 Rechtsanwalt Søren Hauschild Locher„… immer keine Zahlung leistet, kann der Zahlungsanspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Der Schuldner wird auf Antrag des Rechtsanwaltes des Gläubigers vom Gerichtsvollzieher „Fogden …“ Weiterlesen
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10.08.2012 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… nicht nur viel Geld kostet, sondern auch dazu führt, dass er den Mieter wieder in die Wohnung lassen muss - dieses Recht kann der dann nämlich mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers zwangsweise durchsetzen …“ Weiterlesen
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16.07.2012 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… und Partner Rechtsanwälte vertretenen Mandanten bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen. Die einstweilige Verfügung wird der Mediafinanz AG nunmehr durch den Gerichtsvollzieher zugestellt …“ Weiterlesen
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03.07.2012 Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.„… und der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers. In der Regel haben die Angeschriebenen vormals von der Kanzlei Urmann und Collegen U+C eine Abmahnung erhalten mit der Aufforderung zur Zahlung derselben Summe …“ Weiterlesen
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22.06.2012 Rechtsanwalt/Steuerberater Andreas Keßler„… folgen, der Bevollmächtigte wäre ungeeignet und eine gerichtliche Betreuung müsse eingerichtet werden. Eine solche Anregung kam von einem Gerichtsvollzieher (!), der eine Forderung von 39,00 € beitreiben …“ Weiterlesen