Gläubigerversammlung der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG

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Der bisherige Verlauf des Verfahrens

Noch vor wenigen Monaten erschien das Bauvorhaben der GEWA 5 to 1 GmbH & Co KG unproblematisch. Das Richtfest wurde wie geplant gefeiert und das Unternehmen teilte mit, dass sowohl die Wohnungsverkäufe als auch der Verkauf des Hotelkomplexes reibungslos verliefen.

Mit ihrer im März 2014 begebenen Anleihe (WKN/ISIN: A1YC7Y/DE000A1YC7Y7) hatte die Projektgesellschaft GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG den Anlegern einen Zins-Kupon von 6,5 % p.a. bei einer Laufzeit von vier Jahren versprochen. Bei einer Stückelung von 1.000,00 EUR war die Anlage auch eine Option für Kleinanleger. Insgesamt hatte die Anleihe ein Investitionsvolumen von 35 Millionen EUR.

Im September 2016 stagnierte der Wohnungsverkauf jedoch drastisch. Bereits im Oktober 2016 wurde lediglich eine einzige Wohnung verkauft. Entgegen der vorangegangenen Bekanntgabe war der Wohnungsverkauf bei 68 % der verfügbaren Wohnkapazitäten zum Erliegen gekommen. Die Suche nach Käufern gestaltete sich insbesondere hinsichtlich der großräumigen und hochpreisigen Wohnungen schwierig. Zudem ist bisher keine Kaufpreiszahlung seitens des Hotelinvestors eingegangen; mit dieser kann erst nach der Fertigstellung und Bauabnahme des Hotelkomplexes im ersten Quartal des kommenden Jahres gerechnet werden. Die hierdurch bedingte Finanzierungslücke ist von der GEWA nicht mehr auszugleichen. Die Baresel GmbH legte daher die noch laufenden Bauarbeiten im November 2016 still. Er befürchtete, seine Bautätigkeit an dem 107 Meter hohen GEWA-Tower in Fellbach bei Stuttgart könnte nicht mehr weiter finanziert werden.

Am Montag, den 21. November 2016 folgte schließlich der – für die Anleihegläubiger überraschend kurzfristige – Insolvenzantrag seitens der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG. Das Amtsgericht Esslingen eröffnete sodann das vorläufige Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 13 IN 789/16.

Auswirkungen des Insolvenzantrages

Nach dem Stellen eines Insolvenzantrages ist das kurzfristige Einberufen einer Gläubigerversammlung üblich, in deren Rahmen das Insolvenzgericht den zuständigen Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter bestellt. Ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger wurde in Gestalt der Rödl Treuhand Hamburg bereits ebenso bestimmt wie der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli von der Anwaltssozietät Pluta. Schon in dieser frühen Phase ist es für Anleger entscheidend, ihre Stimmrechte zu bündeln, um aktiv an der Gestaltung des Insolvenzverfahrens mitwirken zu können.

Mit dem Einberufen der Gläubigerversammlung der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG wird noch vor dem Weihnachtsfest gerechnet. Das unverzügliche Konsultieren eines versierten Rechtsanwalts ist den Beteiligten daher unbedingt zu empfehlen.

Wie können wir Sie unterstützen?

Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann │ von Rüden vertritt die Interessen zahlreicher Anleihegläubiger in mehreren Insolvenzverfahren. Unsere Betreuung beginnt hierbei bereits im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens. Mit unserer Erfahrung und unseren Fachkenntnissen helfen wir Ihnen, Ihre Interessen gegenüber anderen Gläubigergruppen sowie gegenüber dem Insolvenzverwalter durchzusetzen.

Gerne werden wir auch Sie als betroffene Anleihegläubiger der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG im Insolvenzverfahren betreuen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Vertretung auf der kommenden Gläubigerversammlung inklusive dortiger Ausübung Ihrer Stimmrechte.

Zusätzlich werden wir prüfen, in welchem Umfang wir für Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Ansprüche könnten Ihnen sowohl gegen die unmittelbar Verantwortlichen als auch gegen Banken und Berater zustehen. In vielen Beratungsgesprächen ist lediglich von „hohen Gewinnchancen“ und „sicheren Geldanlagen“ die Rede. Zudem werden oftmals falsche oder unvollständige Prospekte vorgelegt. Unterlässt der Berater die entsprechende Risikoaufklärung, so macht er sich gegenüber dem Anleger unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Auch Betroffene, die ihre Anleihen über die Beteiligung an einem Investmentfonds halten, können geschützt werden. Die Beteiligungsgesellschaften kündigen an, gegen die Verantwortlichen gerichtlich vorzugehen um die Verluste weitestgehend zu minimieren. Unter Umständen haben sich die Fondsgesellschaften gegenüber ihren Beteiligten selbst schadensersatzpflichtig gemacht, um Interessenten auf diese Weise von einer Beteiligung zu überzeugen.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung!



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