Google WebFonts DSGVO Abmahnung des Kilian Lenard erhalten? Wir helfen!

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Zum Hintergrund

Google Webfonts sind Schriftarten die von Google kostenfrei zur Implementierung auf homepages zur Verfügung gestellt werden. 

Allerdings wird, wenn man die Google Schriftart nutzt eine Verbindung zum Google- Server in den USA hergestellt, von wo die betreffende Schriftart geladen wird (Dynamisch geladene Schriftart). Dabei wird die IP Adresse des Webseiten Besuchers an Google gesendet.

Diese IP Adresse stellt jedoch nach der  DSGVO ein personenbezogenes Datum dar, weshalb die Übermittlung nur mit Einwilligung des Webseitenbenutzers erfolgen dürfte. 

Wird somit nicht direkt die Einwilligung des Besuchers zur Übermittlung der Daten an einen Dritten, hier Google eingeholt, könnte ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegen, welcher dann grundsätzlich abmahnfähig wäre.


Dieser Umstand verleitet aktuell zu einer Vielzahl von Abmahnungen, u.a. durch die Kanzlei RAAG, brandt.legal oder eben Kilian Lenard.

Wir  berichteten hier bereits ausführlich:

https://e-commerce-kanzlei.de/google-webfonts-abmahnung-durch-raag-kanzlei-wegen-datenschutzverstoß.html


Gefordert wird hier Unterlassung uns die Zahlung von 170,- Euro.


Unser Rat 


Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es hier u.a. zu prüfen gilt, ob tatsächlich ein Datenschutzverstoß vorliegt.


Der geforderte Schadensersatzanspruch gehört u.a. auf den Prüfstand.


Wir helfen Ihnen!


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls per E-Mail vor. Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

hilfe@e-commerce-kanzlei.de

oder direkt über unser Kontaktformular:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/


Sofern Sie ein persönliches Erstberatungsgespräch mit Herrn Rechtsanwalt Sebastian Günnewig (gebührenpflichtig gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)) wünschen, fordern Sie gerne weitere Informationen zu einem solchen Beratungsgespräch direkt per E-Mail an:

beratung@e-commerce-kanzlei.de


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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