Grenzenl. Erwerb Eigentum durch Nicht-EU-Bürger? Unlimited acquisition property – non-EU citizens?

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Vorliegend begehrte der Ratsuchende und US-Amerikaner die Klärung der Frage, ob dieser für die in Deutschland schwangere Lebensgefährtin und das zu erwartende Kind ohne Weiteres eine Eigentumswohnung für diese kaufen könne. Darüber hinaus gab es für den 3-jährigen Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt entsprechende Absprachen zwischen den Parteien.

Ist es ohne Weiteres möglich, als US-Bürger und damit Drittländer in Deutschland grenzenlos Eigentum zu erwerben, oder braucht es dazu noch jemanden vor Ort dazu, der auch Eigentümer ist oder gegebenenfalls im Grundbuch erscheint oder Erklärungen abgibt?

Nein, Ausländer aus Drittstaaten, hier der USA dürfen unabhängig davon, ob sie über eine Aufenthaltserlaubnis oder Sonstiges verfügen, unter Beachtung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) fast unbeschränkt und grenzenlos Unternehmen, Unternehmensbestandteile, Grund- und Wohnungseigentum in Deutschland erwerben. 

Selbstverständlich sind die deutschen Formvorschriften und Gesetze zu beachten. Der Kaufvertrag bedarf zur Wirksamkeit immer der notariellen Beurkundung. Vorab ist dieser in einem intensiven Austausch mit Ihrer Anwältin zu prüfen und meist abzuändern oder anzupassen. Ihre Anwältin wird Sie bis zum Abschluss des Notartermins den gesamten Weg beraten und vertreten.

English version

In the present case, the person seeking advice an US-citizen requested clarification of the matter of whether he could easily buy a condominium for the woman and partner who was pregnant in Germany and the child to be expected. In addition, there were corresponding agreements between the parties for 3-year childcare and child support.

Is it easily possible to acquire unlimited property as a US citizen and thus third countries in Germany, or does someone need to be there who is also the owner or who may appear in the land register or make statements?

No, foreigners from third countries, here the US, regardless of whether they have a residence permit or other, can acquire companies, company components, land and apartment property in Germany almost without limitation and in compliance with the Foreign Trade and Payments Act (Aussenwirtschaftsgesetz – AWG). 

Of course, the German formal requirements and laws must be observed. The purchase contract always requires notarial certification to be effective. This must be checked in advance in an intensive exchange with your lawyer and usually changed or adapted. Your lawyer will advise and represent you all the way until the notary appointment is complete.


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