Große Durchsuchungsmaßnahmen der Bundespolizei in Berlin

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An diesem Dienstag, den 16.05.2017, wurden in Berlin insgesamt 140 Polizisten im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme eingesetzt. 

Durchsucht wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin insgesamt sechs Wohnungen, darunter in Neukölln, Wilmersdorf, Wedding, Tempelhof, Lichtenberg und Kreuzberg. 

Es kam dabei zur Vollstreckung von drei Haftbefehlen. Diesen drei Männern wird eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Dazu kommt, dass sie sich derzeit auch noch im laufenden Asylverfahren befinden. 

Darüber hinaus konnte die Bundespolizei bei diesen Durchsuchungen nicht nur umfangreiches Beweismaterial, darunter Kommunikationstechnik, verschiedene Dokumente und Bekleidung, sicherstellen, sondern auch in einer der Wohnungen trafen die Beamten auf eine 16-jährige Jugendliche, die als vermisst galt und nun dem Kindernotdienst übergeben wurde. 

Unterstützt wurden die Ermittlungen durch das für Intensivtäter zuständige LKA der Berliner Polizei, da sowohl die festgenommenen 17- und 18-jährige Männer als auch die anderen Beschuldigten in der Vergangenheit aufgrund diverser Rohheits-, Eigentums- und Gewaltdelikte, polizeilich in Erscheinung getreten sind. 

Hintergrund dieser Ermittlungen war eine erfolgte Schlägerei am 04.05.2017 am S-Bahnhof Jannowitzbrücke. 

Eine Gruppe syrischer Männer zwischen 17 und 23 Jahren hatten gemeinsam auf zwei 29 und 31 Jahre alte Berliner eingeschlagen und eingetreten, sodass diese am Ende krankenhausreif waren. 

Zu der Auseinandersetzung sei es wohl gekommen, weil die syrischen Männer in einer S-Bahn eine Frau belästigt hatten und die späteren Opfer der Frau zu Hilfe kamen. 

Nach Angaben des „Focus Online“ zeigte sich der Präsident der Bundespolizeidirektion Berlin, Thomas Striethörster, äußerst zufrieden über den erfolgreichen Einsatz: „Die Durchsuchungen und Festnahmen heute zeigen, dass die Bundespolizei konsequent gegen Gewalttäter vorgeht und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, die Tatverdächtigen schnell zu identifizieren und festzunehmen.“

Doch wie verhält man sich richtig, wenn die Polizei plötzlich vor der eigenen Haustür steht und die Wohnung durchsuchen möchte? 

Wichtig ist, dass Sie zunächst Ruhe bewahren. Aggressives Verhalten gegen die Beamten kann zu verschiedenen Strafbarkeiten führen. 

Am besten stimmen Sie der Durchsuchung nicht zu und bitten die Beamten zumindest, so lange zu warten, bis Ihr Verteidiger vor Ort ist. Zeit können Sie auch dadurch gewinnen, dass Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen. Achten Sie dabei darauf, dass die Zeitspanne zwischen dem Erlass und der Vollziehung sechs Monate nicht überschreitet. 

Doch das Wichtigste ist: Schweigen Sie zur Sache. Alles, was Sie sagen, kann im weiteren Verlauf des Verfahrens gegen Sie verwendet werden. 

Sollte es dennoch zu einer Durchsuchung kommen, so achten Sie darauf, dass alle beschlagnahmten Gegenstände genau und detailreich protokolliert werden und kümmern Sie sich danach so schnell wie möglich um die Informierung Ihres Verteidigers über die Vorfälle. 


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