Güterstand in der Ehe: Was er für Ihr Vermögen bedeutet
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Was ist ein Güterstand?
Wenn Sie beabsichtigen zu heiraten, werden Ihnen ganz schnell die Begriffe Güterstand, Familienstand, Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft begegnen. Sie sollten wissen, was diese Begrifflichkeiten bedeuten und welche vermögensrechtlichen Auswirkungen eine Eheschließung und die Wahl des Güterstandes für Sie hat.
Der Güterstand entspringt aus dem ehelichen Güterrecht und entsteht ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Das eheliche Güterrecht und der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander und gegenüber Dritten, also konkret die Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der Ehegatten. Vom Güterstand zu unterscheiden ist der Familienstand. Bei Unverheirateten ist der Familienstand mit „ledig“ anzugeben und die Güter und das Vermögen jedes Einzelnen sind getrennt. Bei Verheirateten ist der Familienstand mit „verheiratet“ oder „getrennt lebend“ anzugeben. Der Güterstand und der Familienstand ist häufig bei Selbstauskünften gegenüber kreditgebenden Banken von den Ehegatten anzugeben.
Welche Güterstände gibt es?
Man unterscheidet zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Nichteheliche Lebenspartner haben keinen Güterstand.
Wenn Sie heiraten, entsteht automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes, falls Sie keinen anderen Güterstand vereinbaren. Vereinbaren können Ehegatten als vertragliche Güterstände die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und den deutsch-französischen Wahlgüterstand, der allerdings in der Praxis nur sehr selten vereinbart wird. Die Vereinbarung oder Änderung des Güterstandes kann vor der Eheschließung und auch nach der Heirat erfolgen und jederzeit gemeinsam geändert werden.
Wie vereinbart man einen vertraglichen Güterstand?
Den vertraglichen Güterstand – wie beispielsweise die Gütertrennung – können Sie allerdings nicht einfach privat und formlos vereinbaren und niederschreiben. Für die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes ist es gesetzlich erforderlich, dass beide Ehegatten einen Ehevertrag schließen. Dieser muss zwingend bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten von einem Notar beurkundet werden, weil die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes gravierende wirtschaftliche, persönliche und rechtliche Folgen haben kann.
Die notarielle Beurkundung des vertraglichen Güterstandes ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für den Eintritt des vertraglichen Güterstandes. Wenn diese Formvoraussetzung nicht erfüllt wird, ist die Vereinbarung des vertraglichen Güterstandes und der Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes – der Zugewinngemeinschaft– nichtig, und damit weder verbindlich noch rechtlich durchsetzbar. Auch wenn sich beide Ehegatten über die Gütertrennung einig waren, kann sich bei einer fehlenden notariellen Beurkundung kein Ehegatte darauf berufen, man habe sich privat geeinigt. Ohne einen wirksam geschlossenen Ehevertrag besteht gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit der Folge, dass Ausgleichszahlungen zu leisten sind.
Unterschied zwischen gesetzlichem Güterstand und vertraglichen Güterständen
Im Regelfall heiraten die Eheleute und durch die Eheschließung entsteht automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass im Fall einer Trennung und Ehescheidung jeder Ehegatte dem anderen Ehegatten gegenüber Auskunft über seinen Vermögenszuwachs während der Ehezeit zu erteilen hat. Derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen als der andere Ehegatte angespart hat, muss die Hälfte der Differenz der beiderseitigen Vermögenszuwächse an den anderen Ehegatten auszahlen (Zugewinnausgleichszahlung).
Einfaches Beispiel zur Erläuterung:
Ehefrau erzielte einen Zugewinn in Höhe von 100.000 €
Ehemann erzielte einen Zugewinn in Höhe von 50.000 €
Differenz = 50.000 €
Die Ausgleichszahlung an den Ehemann beträgt die Hälfte, also 25.000 €.
Diesen Zugewinnausgleich können die Ehegatten vertraglich ausschließen, indem sie beispielsweise die Gütertrennung vereinbaren. Bei einer Gütertrennung wird kein Vermögensausgleich der Ehegatten im Fall der Scheidung durchgeführt. Die Güter sind bei der Gütertrennung – wie es der Wortlaut schon beschreibt – zwischen den Ehegatten getrennt und werden nicht ausgeglichen. Das bedeutet konkret, dass Sie bei der Gütertrennung Ihre Ersparnisse und Ihr Vermögen behalten und kein Ehegatte dem anderen einen Ausgleich aus güterrechtlichen Regelungen zu zahlen hat. Ein Wechsel der Güterstände während der Ehe zwischen dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung oder umgekehrt ist jederzeit durch einen vom Notar beurkundeten Ehevertrag möglich.
Der ebenfalls nur durch den Abschluss eines notariellen Ehevertrags vereinbarte Güterstand der Gütergemeinschaft hat zur Folge, dass das gesamte vorhandene Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut) wird. Ausnahmen hiervon sind das Sondergut und das Vorbehaltsgut. Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird allerdings heutzutage äußerst selten gewählt, sodass dieser Güterstand nicht näher vertieft werden soll.
Güterstandsschaukel
Wechselt ein Ehepaar vom bestehenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung und nach Zahlung einer Ausgleichsforderung an den Ehegatten wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, nennt man diesen Hin- und Herwechselvorgang auch Güterstandsschaukel. Das Hin- und Herwechseln zwischen den Güterständen (Zugewinngemeinschaft – Gütertrennung – Zugewinngemeinschaft) ist häufig ein gern gewählter Gestaltungsmechanismus bei sehr vermögenden Eheleuten, um Vermögenswerte steuerfrei auf den anderen Ehegatten zu übertragen.
Einfluss des Güterstandes auf das Erbrecht
Der Güterstand hat auch Einfluss auf die Höhe des Erbteils eines Ehegatten, soweit die Ehegatten keinen Erbvertrag geschlossen oder ein Testament errichtet haben. Leben die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes eines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und ist der überlebende Ehegatte Erbe, dann erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein weiteres Viertel. Neben gemeinsamen Kindern erbt der Ehegatte in diesem Fall immer die Hälfte des Nachlasses. Dies dient der Verwirklichung des Güterstandes des Zugewinnausgleichs, da dieser aufgrund des Ablebens des anderen Ehegatten nicht mehr durchgeführt wird.
Bei dem Versterben eines Ehegatten im vertraglichen Güterstand der Gütertrennung erfolgt eine andere Berechnung. Der Ehegatte erhält neben einem Kind des Erblassers die Hälfte, neben zwei Kindern einen Erbteil von 1/3 und bei mehr als zwei Kindern 1/4.
Bestand im Zeitpunkt des Versterbens des Ehegatten der Güterstand der Gütergemeinschaft, gilt grundsätzlich nur die gesetzliche Regelung nach § 1931 Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist der überlebende Ehegatte des Erblassers neben Verwandten der ersten Ordnung (Kindern) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.
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Rechtstipps zu "Güterstand" | Seite 15
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08.10.2016 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… ist die sogenannte Güterstandschaukel. In dieser Konstellation vereinbaren die im gesetzlichen Güterstand verheirateten Eheleute dazu notariell den Güterstand der Gütertrennung. Damit endet trotz Bestehens der Ehe …“ Weiterlesen
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07.10.2016 Anwalt Armin Gutschick„Wenn der Notar Sie bei dem notariellen Termin zu einem Immobilienkauf auf Ibiza fragt, welchen Güterstand Ihre außerhalb von Spanien geschlossene Ehe hat und er mit fragendem Blick unter anderem …“ Weiterlesen
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07.08.2016 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci„… werden soll (§§ 20 Abs. 4, 21 Abs. 4 LPartG). Wie in der „klassischen“ Ehe, so gilt auch in der „Homo-Ehe“ die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Abweichende Regelungen sind durch notariell …“ Weiterlesen
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13.07.2016 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci„… auf Familienmitglieder ausgeweitet. In Italien gilt zudem im Gegensatz zu Deutschland der gesetzliche Güterstand der „Gütergemeinschaft“, die tatsächlich jedoch in vielen Punkten der deutschen …“ Weiterlesen
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29.06.2016 Rechtsanwalt Thomas Lehnik„… des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft hat hier andere Rechtsfolgen, als oftmals von den Ehepartnern vermutet wird. Nicht selten wird erwartet, dass jeder den anderen Ehegatten zu 100 % beerbt …“ Weiterlesen
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21.06.2016 Rechtsanwältin Ewelina Löhnenbach„… die ursprüngliche Regelung noch wirksam ist und wie sie angepasst werden kann. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft: Die verschiedenen Güterstände Unser Familienrecht kennt drei …“ Weiterlesen
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09.06.2016 Rechtsanwältin Katrin Henß„… wird. Durch den Scheidungsantrag fallen wichtige Stichtage: Zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags werden Zugewinnausgleichsansprüche berechnet, welche aus dem gesetzlichen Güterstand erwachsen …“ Weiterlesen
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30.05.2016 BÜMLEIN Rechtsanwaltskanzlei„… , betreffend die Namen der Ehegatten, betreffend den Güterstand, betreffend die elterliche Verantwortung, betreffend Unterhaltspflichten, Trusts und Erbschaften, es sei denn, das deutsche Recht lässt …“ Weiterlesen
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10.05.2016 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… , Änderung des Güterstandes Reduzierung einzelner Pflichtteilsansprüche durch Erhöhung der Anzahl pflichtteilsberechtigter Personen, sei es durch Adoption, oder (Wieder-)Verheiratung bzw. Änderung …“ Weiterlesen
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29.04.2016 Rechtsanwältin Simone Huckert„Ein Zugewinnausgleich fließt in den meisten Fällen erst, wenn die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner geschieden sind. Leben diese im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhält der Ehegatte …“ Weiterlesen
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28.04.2016 Rechtsanwältin Eva Wolter„… nach § 1363 BGB im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Haftung für Schulden des Ehepartners In einer solchen Ehe handelt jeder Ehepartner rechtsverbindlich für sich allein, z.B …“ Weiterlesen
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22.03.2016 Rechtsanwältin Simone Huckert„… darum, in welchem Güterstand sie künftig leben. Dabei hat der Güterstand nicht nur bei der Scheidung, sondern auch im Todesfall ganz erhebliche Auswirkungen auf das eigene und das gemeinsame Vermögen …“ Weiterlesen
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18.03.2016 Rechtsanwalt Uwe Hartmann„… im Beispiel 2 im Zeitpunkt seines Todes verheiratet und lebte im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft stellt sich die gesetzliche Erbfolge wie folgt dar: Der überlebende Ehegatte erbt ein Viertel …“ Weiterlesen
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09.03.2016 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… . Bei einem im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehepaar mit zwei Kindern hat der Ehepartner damit einen Pflichtteilsanspruch von 25 %, jedes der Kinder einen solchen von 12,5 …“ Weiterlesen
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02.03.2016 Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft„… und die Kinder erben. Die Höhe der Erbquote hängt unter anderem von dem Güterstand der Ehegatten ab. 2. Das Testament Selbstverständlich steht es jedem frei, zu Lebzeiten über sein Vermögen frei …“ Weiterlesen
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09.02.2016 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… neben den verwandtschaftlichen Erben, abhängig nach Art des Güterstandes, in dem die Ehepartner miteinander verheiratet waren, und der Frage, welche Erben welchen Grades neben ihm vorhanden …“ Weiterlesen
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29.01.2016 Rechtsanwältin Simone Huckert„… , wenn ein vom gesetzlichen Güterstand abweichender Güterstand (z.B. Vereinbarung einer Gütertrennung, eines modifizierten Zugewinnausgleichs) vereinbart wird. Wenn die Vertragspartner Regelungen …“ Weiterlesen
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28.01.2016 Rechtsanwältin Simone Huckert„… die Vermögensauseinandersetzung. Oft wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgelöst, Gütertrennung vereinbart, der Zugewinnausgleich errechnet und ein Zugewinn bezahlt. Muss unbedingt darauf achten …“ Weiterlesen
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22.01.2016 Rechtsanwältin Janine Montjoie„… gesetzlichen Trennungs- und Scheidungsfolgen einer vertraglichen Gestaltung durch die Eheleute zugänglich. Es besteht Vertragsfreiheit. Der Güterstand kann verändert, Ausgleichsregelungen vereinbart …“ Weiterlesen
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21.01.2016 Löber Steinmetz & García„… und II (Art. 20.2 des Spanischen Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz, 29/1987). Dies ergibt sich aus Art. 24-ter der gesetzlichen Neuregelung. Beispiel 1: Der deutsche Ehemann mit seiner in Güterstand …“ Weiterlesen
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06.01.2016 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci„… ein Zugewinnausgleich in diesen Fällen nicht statt. Bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft findet dagegen ein Zugewinnausgleich nur dann nicht statt, wenn der Güterstand auf andere Weise als durch Tod …“ Weiterlesen
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28.12.2015 Rechtsanwältin Ewelina Löhnenbach„… Begriff des Zugewinnausgleichs ins Spiel, der für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt. Haben die Ehepartner keinen Ehevertrag geschlossen, so leben sie automatisch …“ Weiterlesen
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05.11.2015 Rechtsanwältin & Avvocato Maryam Mamozai Maître en droit„… das Ehepaar hinsichtlich des ehelichen Güterstandes getroffen hat. Während in Deutschland der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft ist, ist es in Italien die sogenannte Errungenschaftsgemeinschaft …“ Weiterlesen
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Rechtsprechungsänderung im internationalen Erbrecht und deutscher Güterstand: Erbscheine überprüfen!23.10.2015 Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro„… verstorben. Bislang wurden die Quoten stets nach dem ausländischen Erbrecht bestimmt. Nunmehr wird auch auf den Güterstand abgestellt. Da die Eheleute in Deutschland lebten und keine gesonderte …“ Weiterlesen