Güterstand in der Ehe: Was er für Ihr Vermögen bedeutet
- 4 Minuten Lesezeit
Experten-Autorin dieses Themas
Was ist ein Güterstand?
Wenn Sie beabsichtigen zu heiraten, werden Ihnen ganz schnell die Begriffe Güterstand, Familienstand, Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft begegnen. Sie sollten wissen, was diese Begrifflichkeiten bedeuten und welche vermögensrechtlichen Auswirkungen eine Eheschließung und die Wahl des Güterstandes für Sie hat.
Der Güterstand entspringt aus dem ehelichen Güterrecht und entsteht ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Das eheliche Güterrecht und der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander und gegenüber Dritten, also konkret die Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der Ehegatten. Vom Güterstand zu unterscheiden ist der Familienstand. Bei Unverheirateten ist der Familienstand mit „ledig“ anzugeben und die Güter und das Vermögen jedes Einzelnen sind getrennt. Bei Verheirateten ist der Familienstand mit „verheiratet“ oder „getrennt lebend“ anzugeben. Der Güterstand und der Familienstand ist häufig bei Selbstauskünften gegenüber kreditgebenden Banken von den Ehegatten anzugeben.
Welche Güterstände gibt es?
Man unterscheidet zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Nichteheliche Lebenspartner haben keinen Güterstand.
Wenn Sie heiraten, entsteht automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes, falls Sie keinen anderen Güterstand vereinbaren. Vereinbaren können Ehegatten als vertragliche Güterstände die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und den deutsch-französischen Wahlgüterstand, der allerdings in der Praxis nur sehr selten vereinbart wird. Die Vereinbarung oder Änderung des Güterstandes kann vor der Eheschließung und auch nach der Heirat erfolgen und jederzeit gemeinsam geändert werden.
Wie vereinbart man einen vertraglichen Güterstand?
Den vertraglichen Güterstand – wie beispielsweise die Gütertrennung – können Sie allerdings nicht einfach privat und formlos vereinbaren und niederschreiben. Für die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes ist es gesetzlich erforderlich, dass beide Ehegatten einen Ehevertrag schließen. Dieser muss zwingend bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten von einem Notar beurkundet werden, weil die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes gravierende wirtschaftliche, persönliche und rechtliche Folgen haben kann.
Die notarielle Beurkundung des vertraglichen Güterstandes ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für den Eintritt des vertraglichen Güterstandes. Wenn diese Formvoraussetzung nicht erfüllt wird, ist die Vereinbarung des vertraglichen Güterstandes und der Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes – der Zugewinngemeinschaft– nichtig, und damit weder verbindlich noch rechtlich durchsetzbar. Auch wenn sich beide Ehegatten über die Gütertrennung einig waren, kann sich bei einer fehlenden notariellen Beurkundung kein Ehegatte darauf berufen, man habe sich privat geeinigt. Ohne einen wirksam geschlossenen Ehevertrag besteht gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit der Folge, dass Ausgleichszahlungen zu leisten sind.
Unterschied zwischen gesetzlichem Güterstand und vertraglichen Güterständen
Im Regelfall heiraten die Eheleute und durch die Eheschließung entsteht automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass im Fall einer Trennung und Ehescheidung jeder Ehegatte dem anderen Ehegatten gegenüber Auskunft über seinen Vermögenszuwachs während der Ehezeit zu erteilen hat. Derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen als der andere Ehegatte angespart hat, muss die Hälfte der Differenz der beiderseitigen Vermögenszuwächse an den anderen Ehegatten auszahlen (Zugewinnausgleichszahlung).
Einfaches Beispiel zur Erläuterung:
Ehefrau erzielte einen Zugewinn in Höhe von 100.000 €
Ehemann erzielte einen Zugewinn in Höhe von 50.000 €
Differenz = 50.000 €
Die Ausgleichszahlung an den Ehemann beträgt die Hälfte, also 25.000 €.
Diesen Zugewinnausgleich können die Ehegatten vertraglich ausschließen, indem sie beispielsweise die Gütertrennung vereinbaren. Bei einer Gütertrennung wird kein Vermögensausgleich der Ehegatten im Fall der Scheidung durchgeführt. Die Güter sind bei der Gütertrennung – wie es der Wortlaut schon beschreibt – zwischen den Ehegatten getrennt und werden nicht ausgeglichen. Das bedeutet konkret, dass Sie bei der Gütertrennung Ihre Ersparnisse und Ihr Vermögen behalten und kein Ehegatte dem anderen einen Ausgleich aus güterrechtlichen Regelungen zu zahlen hat. Ein Wechsel der Güterstände während der Ehe zwischen dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung oder umgekehrt ist jederzeit durch einen vom Notar beurkundeten Ehevertrag möglich.
Der ebenfalls nur durch den Abschluss eines notariellen Ehevertrags vereinbarte Güterstand der Gütergemeinschaft hat zur Folge, dass das gesamte vorhandene Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut) wird. Ausnahmen hiervon sind das Sondergut und das Vorbehaltsgut. Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird allerdings heutzutage äußerst selten gewählt, sodass dieser Güterstand nicht näher vertieft werden soll.
Güterstandsschaukel
Wechselt ein Ehepaar vom bestehenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung und nach Zahlung einer Ausgleichsforderung an den Ehegatten wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, nennt man diesen Hin- und Herwechselvorgang auch Güterstandsschaukel. Das Hin- und Herwechseln zwischen den Güterständen (Zugewinngemeinschaft – Gütertrennung – Zugewinngemeinschaft) ist häufig ein gern gewählter Gestaltungsmechanismus bei sehr vermögenden Eheleuten, um Vermögenswerte steuerfrei auf den anderen Ehegatten zu übertragen.
Einfluss des Güterstandes auf das Erbrecht
Der Güterstand hat auch Einfluss auf die Höhe des Erbteils eines Ehegatten, soweit die Ehegatten keinen Erbvertrag geschlossen oder ein Testament errichtet haben. Leben die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes eines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und ist der überlebende Ehegatte Erbe, dann erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein weiteres Viertel. Neben gemeinsamen Kindern erbt der Ehegatte in diesem Fall immer die Hälfte des Nachlasses. Dies dient der Verwirklichung des Güterstandes des Zugewinnausgleichs, da dieser aufgrund des Ablebens des anderen Ehegatten nicht mehr durchgeführt wird.
Bei dem Versterben eines Ehegatten im vertraglichen Güterstand der Gütertrennung erfolgt eine andere Berechnung. Der Ehegatte erhält neben einem Kind des Erblassers die Hälfte, neben zwei Kindern einen Erbteil von 1/3 und bei mehr als zwei Kindern 1/4.
Bestand im Zeitpunkt des Versterbens des Ehegatten der Güterstand der Gütergemeinschaft, gilt grundsätzlich nur die gesetzliche Regelung nach § 1931 Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist der überlebende Ehegatte des Erblassers neben Verwandten der ersten Ordnung (Kindern) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Güterstand?
Rechtstipps zu "Güterstand" | Seite 16
-
05.03.2015 Rechtsanwältin Anja Groeneveld„Der Zahnarzt und die Physiotherapeutin, beide in eigener Praxis tätig, schlossen kurz vor der Heirat 1994 noch einen Ehevertrag, in dem sie den Güterstand der Gütertrennung vereinbarten …“ Weiterlesen
-
18.02.2015 Rechtsanwältin und Scheidungsanwalt Dr. Alexandra Kasten„… , die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung. Güterstand Insbesondere über gemeinsames Vermögen oder Immobilienbesitz können bei einer Scheidung Streitigkeiten entstehen. Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen …“ Weiterlesen
-
23.01.2015 Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter„… in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Das ist nach einer Eheschließung immer der Fall, es sei denn, die Eheleute haben einen notariellen Ehevertrag geschlossen und Regelungen …“ Weiterlesen
-
19.01.2015 KÜHNE Rechtsanwälte„Mit dem Zeitpunkt der Eheschließung leben die Beteiligten, soweit sie nichts anderes vereinbaren, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Beendet wird die Zugewinngemeinschaft durch Tod …“ Weiterlesen
-
07.01.2015 Rechtsanwältin Bettina Bachinger„Ehepartner, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, haben nach der Trennung regelmäßig die Sorge, dass der getrenntlebende Ehepartner womöglich Teile seines Vermögens während …“ Weiterlesen
-
19.02.2017 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft„… müssen. In Deutschland rühren diese Zahlungsverpflichtungen daher, dass die meisten Ehen weiterhin im gesetzlichen Güterstand der sog. Zugewinngemeinschaft leben. Das bedeutet, dass derjenige …“ Weiterlesen
-
27.10.2014 Rechtsanwalt Dr. jur. Fatih Dogan LL.M„… den Erben der ersten Ordnung (Kindern) erbt der Ehegatte ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung (Eltern) die Hälfte. Unter Anrechnung auf seinen Errungenschaftsteil bei dem Güterstand …“ Weiterlesen
-
01.10.2014 Rechtsanwalt Robin Schmid„… der Gerichte Bestand hält. Das OLG Hamm hat sich jedoch in seiner Entscheidung vom 27.03.2014 (4 UF 222/13) mit einem Vertrag auseinandergesetzt, in welchem die Beteiligten den gesetzlichen Güterstand …“ Weiterlesen
-
Erben ohne gerichtliche Erbschaftsstreitigkeiten oder: Vorsorge & alte Rechnungen rechtzeitig klären25.04.2017 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.„… . Bemerkung: Diese regelt eine Erhöhung des Erbteils wie folgt: § 1371 Zugewinnausgleich im Todesfall (1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns …“ Weiterlesen
-
22.08.2014 Rechtsanwältin Simone Huckert„… hängt davon ab, wie viele Familienangehörige erben, in welchem Güterstand der Erblasser mit einem Ehegatten gelebt hat, etc. Der Pflichtteilsanspruch verjährt für alle seit dem 01.01.2010 eingetretenen …“ Weiterlesen
-
27.06.2014 Rechtsanwalt Robin Schmid„… des Güterstandes, Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich, Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt. Güterstand, Zugewinnausgleich Wenn die Ehegatten keinen …“ Weiterlesen
-
25.03.2014 Rechtsanwältin und Scheidungsanwalt Dr. Alexandra Kasten„… ? Die Hochzeit hat zahlreiche rechtliche Konsequenzen, von denen einige wie die Namenswahl, der eheliche Güterstand und das Thema „Eheverträge“ kurz erläutert werden. Die Wahl des Nachnamens …“ Weiterlesen
-
14.03.2014 Rechtsanwältin Esther Benthien„… der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht statt. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt (siehe § 1363 Abs.2 Satz 1 BGB). Dies bedeutet …“ Weiterlesen
-
21.10.2020 Rechtsanwältin Julia Dehnhardt„… mittlerweile jede 2. Ehe scheiden. Trotz der zunächst schlechten Erfahrungen, entscheiden sich die Partner aber dennoch oft erneut zu heiraten. Der bei Heirat geltende gesetzliche Güterstand …“ Weiterlesen
-
03.03.2014 KÜHNE Rechtsanwälte„… beanspruchen. Frage: Ich bin verheiratet und habe ein Kind mit meinem Ehemann. Zudem habe ich zwei Kinder aus meiner ersten Ehe. Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Antwort: Vorausgesetzt, dass Sie im Güterstand …“ Weiterlesen
-
25.02.2014 Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr„… Güterstand der Gütertrennung: sind ein oder zwei Kinder des Erblassers da, so erben der überlebende Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen. Lag der Güterstand der Gütergemeinschaft vor, fällt …“ Weiterlesen
-
13.01.2014 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, neben dem Erbteil von einem Viertel auch ein Viertel des Nachlasses als sog. pauschalierten Zugewinnausgleich erhält. Wird ein Abkömmling, die Eltern …“ Weiterlesen
-
07.01.2014 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… der Vertragsteile: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Güterstand (ledig, verheiratet, geschieden). Kaufpreis der Immobilie. Räumungstermin für die Übergabe der Immobilie an den Erwerber. Sofern …“ Weiterlesen
-
03.01.2014 KÜHNE Rechtsanwälte„… sind und keine anderweitige notarielle Vereinbarung geschlossen haben, leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand, das heißt, die Regelung über den Zugewinn findet Anwendung. Der Zugewinn …“ Weiterlesen
-
16.12.2013 Rechtsanwalt Savin Vaic„… Teilen Miteigentümer der Zugewinngemeinschaft, falls es nicht anders vereinbart ist. Die Eheleute können nämlich ihren Güterstand durch einen Ehevertrag auch anders regeln. Auch Gewinne aus Glücksspiel …“ Weiterlesen
-
03.12.2013 Rechtsanwalt Robin Schmid„… . Familienzuschläge des öffentlichen Dienstes laufen weiter. Die wirtschaftliche Verknüpfung in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt bis zur Zustellung des Scheidungsantrags …“ Weiterlesen
-
20.11.2013 GKS Rechtsanwälte„… K2, Tochter K3) und leben im „Güterstand der Zugewinngemeinschaft" - dem gewöhnlichen Ehegüterstand. Sie errichten ein Berliner Testament mit Pflichtteilsklausel. Die Eltern haben ein gemeinsames …“ Weiterlesen
-
05.11.2013 GKS Rechtsanwälte„… der Bundesgerichtshof in seinem kürzlich erschienenen Urteil vom 16.10.2013 (Az.: XII ZB 277/12) . Die „Zugewinngemeinschaft" ist der gesetzliche Güterstand der Ehe. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
-
16.10.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… geschieden werden. Sofern ein Ehepaar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, bleibt das jeweilige Vermögen der Ehegatten voneinander getrennt. Erwirtschaftet aber ein Ehepartner …“ Weiterlesen