Güterstand in der Ehe: Was er für Ihr Vermögen bedeutet
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Was ist ein Güterstand?
Wenn Sie beabsichtigen zu heiraten, werden Ihnen ganz schnell die Begriffe Güterstand, Familienstand, Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft begegnen. Sie sollten wissen, was diese Begrifflichkeiten bedeuten und welche vermögensrechtlichen Auswirkungen eine Eheschließung und die Wahl des Güterstandes für Sie hat.
Der Güterstand entspringt aus dem ehelichen Güterrecht und entsteht ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Das eheliche Güterrecht und der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander und gegenüber Dritten, also konkret die Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der Ehegatten. Vom Güterstand zu unterscheiden ist der Familienstand. Bei Unverheirateten ist der Familienstand mit „ledig“ anzugeben und die Güter und das Vermögen jedes Einzelnen sind getrennt. Bei Verheirateten ist der Familienstand mit „verheiratet“ oder „getrennt lebend“ anzugeben. Der Güterstand und der Familienstand ist häufig bei Selbstauskünften gegenüber kreditgebenden Banken von den Ehegatten anzugeben.
Welche Güterstände gibt es?
Man unterscheidet zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Nichteheliche Lebenspartner haben keinen Güterstand.
Wenn Sie heiraten, entsteht automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes, falls Sie keinen anderen Güterstand vereinbaren. Vereinbaren können Ehegatten als vertragliche Güterstände die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und den deutsch-französischen Wahlgüterstand, der allerdings in der Praxis nur sehr selten vereinbart wird. Die Vereinbarung oder Änderung des Güterstandes kann vor der Eheschließung und auch nach der Heirat erfolgen und jederzeit gemeinsam geändert werden.
Wie vereinbart man einen vertraglichen Güterstand?
Den vertraglichen Güterstand – wie beispielsweise die Gütertrennung – können Sie allerdings nicht einfach privat und formlos vereinbaren und niederschreiben. Für die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes ist es gesetzlich erforderlich, dass beide Ehegatten einen Ehevertrag schließen. Dieser muss zwingend bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten von einem Notar beurkundet werden, weil die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes gravierende wirtschaftliche, persönliche und rechtliche Folgen haben kann.
Die notarielle Beurkundung des vertraglichen Güterstandes ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für den Eintritt des vertraglichen Güterstandes. Wenn diese Formvoraussetzung nicht erfüllt wird, ist die Vereinbarung des vertraglichen Güterstandes und der Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes – der Zugewinngemeinschaft– nichtig, und damit weder verbindlich noch rechtlich durchsetzbar. Auch wenn sich beide Ehegatten über die Gütertrennung einig waren, kann sich bei einer fehlenden notariellen Beurkundung kein Ehegatte darauf berufen, man habe sich privat geeinigt. Ohne einen wirksam geschlossenen Ehevertrag besteht gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit der Folge, dass Ausgleichszahlungen zu leisten sind.
Unterschied zwischen gesetzlichem Güterstand und vertraglichen Güterständen
Im Regelfall heiraten die Eheleute und durch die Eheschließung entsteht automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass im Fall einer Trennung und Ehescheidung jeder Ehegatte dem anderen Ehegatten gegenüber Auskunft über seinen Vermögenszuwachs während der Ehezeit zu erteilen hat. Derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen als der andere Ehegatte angespart hat, muss die Hälfte der Differenz der beiderseitigen Vermögenszuwächse an den anderen Ehegatten auszahlen (Zugewinnausgleichszahlung).
Einfaches Beispiel zur Erläuterung:
Ehefrau erzielte einen Zugewinn in Höhe von 100.000 €
Ehemann erzielte einen Zugewinn in Höhe von 50.000 €
Differenz = 50.000 €
Die Ausgleichszahlung an den Ehemann beträgt die Hälfte, also 25.000 €.
Diesen Zugewinnausgleich können die Ehegatten vertraglich ausschließen, indem sie beispielsweise die Gütertrennung vereinbaren. Bei einer Gütertrennung wird kein Vermögensausgleich der Ehegatten im Fall der Scheidung durchgeführt. Die Güter sind bei der Gütertrennung – wie es der Wortlaut schon beschreibt – zwischen den Ehegatten getrennt und werden nicht ausgeglichen. Das bedeutet konkret, dass Sie bei der Gütertrennung Ihre Ersparnisse und Ihr Vermögen behalten und kein Ehegatte dem anderen einen Ausgleich aus güterrechtlichen Regelungen zu zahlen hat. Ein Wechsel der Güterstände während der Ehe zwischen dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung oder umgekehrt ist jederzeit durch einen vom Notar beurkundeten Ehevertrag möglich.
Der ebenfalls nur durch den Abschluss eines notariellen Ehevertrags vereinbarte Güterstand der Gütergemeinschaft hat zur Folge, dass das gesamte vorhandene Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut) wird. Ausnahmen hiervon sind das Sondergut und das Vorbehaltsgut. Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird allerdings heutzutage äußerst selten gewählt, sodass dieser Güterstand nicht näher vertieft werden soll.
Güterstandsschaukel
Wechselt ein Ehepaar vom bestehenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung und nach Zahlung einer Ausgleichsforderung an den Ehegatten wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, nennt man diesen Hin- und Herwechselvorgang auch Güterstandsschaukel. Das Hin- und Herwechseln zwischen den Güterständen (Zugewinngemeinschaft – Gütertrennung – Zugewinngemeinschaft) ist häufig ein gern gewählter Gestaltungsmechanismus bei sehr vermögenden Eheleuten, um Vermögenswerte steuerfrei auf den anderen Ehegatten zu übertragen.
Einfluss des Güterstandes auf das Erbrecht
Der Güterstand hat auch Einfluss auf die Höhe des Erbteils eines Ehegatten, soweit die Ehegatten keinen Erbvertrag geschlossen oder ein Testament errichtet haben. Leben die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes eines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und ist der überlebende Ehegatte Erbe, dann erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein weiteres Viertel. Neben gemeinsamen Kindern erbt der Ehegatte in diesem Fall immer die Hälfte des Nachlasses. Dies dient der Verwirklichung des Güterstandes des Zugewinnausgleichs, da dieser aufgrund des Ablebens des anderen Ehegatten nicht mehr durchgeführt wird.
Bei dem Versterben eines Ehegatten im vertraglichen Güterstand der Gütertrennung erfolgt eine andere Berechnung. Der Ehegatte erhält neben einem Kind des Erblassers die Hälfte, neben zwei Kindern einen Erbteil von 1/3 und bei mehr als zwei Kindern 1/4.
Bestand im Zeitpunkt des Versterbens des Ehegatten der Güterstand der Gütergemeinschaft, gilt grundsätzlich nur die gesetzliche Regelung nach § 1931 Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist der überlebende Ehegatte des Erblassers neben Verwandten der ersten Ordnung (Kindern) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.
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Rechtstipps zu "Güterstand" | Seite 17
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16.10.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… geschieden werden. Sofern ein Ehepaar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, bleibt das jeweilige Vermögen der Ehegatten voneinander getrennt. Erwirtschaftet aber ein Ehepartner …“ Weiterlesen
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16.07.2013 Heinz Rechtsanwälte„… gesetzliches Erbrecht. Für die gesetzliche Erbfolge und -quote gelten bestimmte Regeln. Sollten Sie beispielsweise zwei Kinder haben, verheiratet sein und im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, dann …“ Weiterlesen
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11.07.2013 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… der überlebende Ehegatte die Hälfte des Vermögens des verstorbenen Ehegatten, die Kinder erben die andere Hälfte zu jeweils gleichen Teilen. Sind die Eheleute nicht im gesetzlichen Güterstand …“ Weiterlesen
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10.07.2013 Rechtsanwalt Michael Borth„… , nicht vorhanden. Mit Einreichung des Scheidungsantrages endet nach dem Gesetz der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Mit anderen Worten: Die Ehefrau Ihres Geschäftspartners kann von ihm sofort …“ Weiterlesen
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24.05.2013 Rechtsanwalt Robin Schmid„… Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Ehescheidung wird (nur) auf einen Antrag eines Ehegatten der Zugewinnausgleich durchgeführt. Dabei wird ermittelt, welchen Zuwachs das Vermögen der Ehegatten …“ Weiterlesen
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23.05.2013 Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr„… ihrer erbrechtlichen Ansprüche mit den eherechtlichen Beziehungen zurückzuführen. Im Regelfall des gesetzlichen Güterstandes, der sog. „Zugewinngemeinschaft", besteht eine nicht unwesentliche …“ Weiterlesen
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08.05.2013 Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen„… diese Zuwendungen grundsätzlich nicht mehr zurückfordern, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hatten. An dieser Rechtsprechung hält der BGH seit dem Urteil vom 3. Februar …“ Weiterlesen
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12.03.2013 Rechtsanwältin Dipl.-Kffr. Marie-Luise Kollmorgen„… oder den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren. Für beide Modelle gelten verschiedene Formvorschriften und sie sind grundsätzlich notariell zu beurkunden. Es ist möglich, dass sowohl Gütertrennung …“ Weiterlesen
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14.01.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . Die meisten Ehen und Lebenspartnerschaften in Deutschland sind sogenannte Zugewinngemeinschaften. Kein Wunder, ist dieser Güterstand doch die automatische gesetzliche Folge. Jeder Partner hat …“ Weiterlesen
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05.11.2012 Rechtsanwältin Cordula Alberth„Sind Sie verheiratet und leben Sie im gesetzlichen Güterstand, also in Zugewinngemeinschaft, oder beabsichtigen Sie dies? Wenn ja, dann sollten Sie unbedingt während Ihrer Ehe alle Dokumente aufheben …“ Weiterlesen
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13.09.2012 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… den Eheleuten aber durch die Treuhandabrede gebunden. Auch in diesem Fall liegt eine Schenkung nicht vor. Als „Notmaßnahme" im Falle einer Steuerfestsetzung kommt auch die Aufhebung des gesetzlichen Güterstands …“ Weiterlesen
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03.08.2012 Rechtsanwalt Alexander Grünert„… Betrachtung anzustellen, wie sich die gesetzliche Erbfolge ohne eine letztwillige Verfügung darstellt. Angenommen, der Erblasser war im gesetzlichen Güterstand verheiratet und hatte zwei Kinder. Testamentarisch …“ Weiterlesen
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06.06.2012 Rechtsanwältin Astrid Weinreich„… oder der Wiederverheiratung des geschiedenen Ehegatten. Für die fiktive Bemessung des Pflichtteils ist es unerheblich in welchem Güterstand (z.B. Gütertrennung) die geschiedenen Eheleute gelebt haben. Höchst …“ Weiterlesen
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24.05.2012 Pia Löffler, anwalt.de-Redaktion„… im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dem Güterstand, der sich ursprünglich an dem Ehemodell „Versorger-Ehe“ (nur ein Partner ist berufstätig) orientierte. Was bewirkt ein Ehevertrag …“ Weiterlesen
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23.04.2012 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft„… Situationen zu unterscheiden. Einerseits können sie dem gesetzlichen Güterstand des Zugewinnausgleichs unterworfen sein - dies ist immer der Fall, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde …“ Weiterlesen
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17.04.2012 Kanzlei Recht und Recht„… . Das gesetzliche Erbrecht hängt vom ehelichen Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) und vom Grad der außer dem Ehegatten noch vorhandenen gesetzlichen Erben, z. B. der Kinder, Eltern …“ Weiterlesen
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20.02.2018 Pia Löffler, anwalt.de-Redaktion„… sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Wert des Vermögens des Paares. 3. Was regelt man im Ehevertrag? Vor allem den Güterstand. Meist wird der gesetzliche Güterstand …“ Weiterlesen
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03.04.2012 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… unter Eheleuten werden i.d.R. über den Ausgleich des Zugewinns abgerechnet, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gegeben ist a) Schenkungen zum Aufbau der beruflichen Existenz : b …“ Weiterlesen
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12.01.2012 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… Vermögen dadurch vermindert worden ist, dass er nach Eintritt des Güterstands unentgeltliche Zuwendungen gemacht hat, durch die er nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden …“ Weiterlesen
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07.12.2011 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„Auch wenn ein Ehepaar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, behält jeder Ehegatte das Alleineigentum über die ihm gehörenden Gegenstände. Will einer der Ehegatten sein Vermögen veräußern, muss …“ Weiterlesen
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23.08.2011 GKS Rechtsanwälte„… , automatisch auch mir. Im Falle einer Scheidung muss daher alles aufgeteilt werden." Richtig ist: Wer in Deutschland eine Ehe schließt, tritt automatisch in den so genannten Güterstand …“ Weiterlesen
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27.06.2011 Rechtsanwältin Bianca Geiß„… nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört (§ 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB). Neben sonstigem vorhandenen Vermögen ist auch ein Unternehmen oder eine freiberufliche Praxis stets …“ Weiterlesen
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08.06.2011 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„Sofern die Eheleute nichts anderes beschlossen haben, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn der Ehe und dem Vermögen zum Zeitpunkt …“ Weiterlesen
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06.06.2011 Rechtsanwalt Christoph Blaumer„… den gesetzlichen Güterstand beenden und die Übertragung der Immobilie auf den Wert der Zugewinnausgleichsforderung anrechnen. Generell ist bei Haftungsrisiken eines Ehegatten eine qualifizierte Beratung zur Steuerung und Sicherung des Familienvermögens dringend zu empfehlen.“ Weiterlesen