Güterstand in der Ehe: Was er für Ihr Vermögen bedeutet
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Was ist ein Güterstand?
Wenn Sie beabsichtigen zu heiraten, werden Ihnen ganz schnell die Begriffe Güterstand, Familienstand, Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft begegnen. Sie sollten wissen, was diese Begrifflichkeiten bedeuten und welche vermögensrechtlichen Auswirkungen eine Eheschließung und die Wahl des Güterstandes für Sie hat.
Der Güterstand entspringt aus dem ehelichen Güterrecht und entsteht ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Das eheliche Güterrecht und der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander und gegenüber Dritten, also konkret die Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der Ehegatten. Vom Güterstand zu unterscheiden ist der Familienstand. Bei Unverheirateten ist der Familienstand mit „ledig“ anzugeben und die Güter und das Vermögen jedes Einzelnen sind getrennt. Bei Verheirateten ist der Familienstand mit „verheiratet“ oder „getrennt lebend“ anzugeben. Der Güterstand und der Familienstand ist häufig bei Selbstauskünften gegenüber kreditgebenden Banken von den Ehegatten anzugeben.
Welche Güterstände gibt es?
Man unterscheidet zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Nichteheliche Lebenspartner haben keinen Güterstand.
Wenn Sie heiraten, entsteht automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes, falls Sie keinen anderen Güterstand vereinbaren. Vereinbaren können Ehegatten als vertragliche Güterstände die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und den deutsch-französischen Wahlgüterstand, der allerdings in der Praxis nur sehr selten vereinbart wird. Die Vereinbarung oder Änderung des Güterstandes kann vor der Eheschließung und auch nach der Heirat erfolgen und jederzeit gemeinsam geändert werden.
Wie vereinbart man einen vertraglichen Güterstand?
Den vertraglichen Güterstand – wie beispielsweise die Gütertrennung – können Sie allerdings nicht einfach privat und formlos vereinbaren und niederschreiben. Für die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes ist es gesetzlich erforderlich, dass beide Ehegatten einen Ehevertrag schließen. Dieser muss zwingend bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten von einem Notar beurkundet werden, weil die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes gravierende wirtschaftliche, persönliche und rechtliche Folgen haben kann.
Die notarielle Beurkundung des vertraglichen Güterstandes ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für den Eintritt des vertraglichen Güterstandes. Wenn diese Formvoraussetzung nicht erfüllt wird, ist die Vereinbarung des vertraglichen Güterstandes und der Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes – der Zugewinngemeinschaft– nichtig, und damit weder verbindlich noch rechtlich durchsetzbar. Auch wenn sich beide Ehegatten über die Gütertrennung einig waren, kann sich bei einer fehlenden notariellen Beurkundung kein Ehegatte darauf berufen, man habe sich privat geeinigt. Ohne einen wirksam geschlossenen Ehevertrag besteht gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit der Folge, dass Ausgleichszahlungen zu leisten sind.
Unterschied zwischen gesetzlichem Güterstand und vertraglichen Güterständen
Im Regelfall heiraten die Eheleute und durch die Eheschließung entsteht automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass im Fall einer Trennung und Ehescheidung jeder Ehegatte dem anderen Ehegatten gegenüber Auskunft über seinen Vermögenszuwachs während der Ehezeit zu erteilen hat. Derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen als der andere Ehegatte angespart hat, muss die Hälfte der Differenz der beiderseitigen Vermögenszuwächse an den anderen Ehegatten auszahlen (Zugewinnausgleichszahlung).
Einfaches Beispiel zur Erläuterung:
Ehefrau erzielte einen Zugewinn in Höhe von 100.000 €
Ehemann erzielte einen Zugewinn in Höhe von 50.000 €
Differenz = 50.000 €
Die Ausgleichszahlung an den Ehemann beträgt die Hälfte, also 25.000 €.
Diesen Zugewinnausgleich können die Ehegatten vertraglich ausschließen, indem sie beispielsweise die Gütertrennung vereinbaren. Bei einer Gütertrennung wird kein Vermögensausgleich der Ehegatten im Fall der Scheidung durchgeführt. Die Güter sind bei der Gütertrennung – wie es der Wortlaut schon beschreibt – zwischen den Ehegatten getrennt und werden nicht ausgeglichen. Das bedeutet konkret, dass Sie bei der Gütertrennung Ihre Ersparnisse und Ihr Vermögen behalten und kein Ehegatte dem anderen einen Ausgleich aus güterrechtlichen Regelungen zu zahlen hat. Ein Wechsel der Güterstände während der Ehe zwischen dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung oder umgekehrt ist jederzeit durch einen vom Notar beurkundeten Ehevertrag möglich.
Der ebenfalls nur durch den Abschluss eines notariellen Ehevertrags vereinbarte Güterstand der Gütergemeinschaft hat zur Folge, dass das gesamte vorhandene Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut) wird. Ausnahmen hiervon sind das Sondergut und das Vorbehaltsgut. Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird allerdings heutzutage äußerst selten gewählt, sodass dieser Güterstand nicht näher vertieft werden soll.
Güterstandsschaukel
Wechselt ein Ehepaar vom bestehenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung und nach Zahlung einer Ausgleichsforderung an den Ehegatten wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, nennt man diesen Hin- und Herwechselvorgang auch Güterstandsschaukel. Das Hin- und Herwechseln zwischen den Güterständen (Zugewinngemeinschaft – Gütertrennung – Zugewinngemeinschaft) ist häufig ein gern gewählter Gestaltungsmechanismus bei sehr vermögenden Eheleuten, um Vermögenswerte steuerfrei auf den anderen Ehegatten zu übertragen.
Einfluss des Güterstandes auf das Erbrecht
Der Güterstand hat auch Einfluss auf die Höhe des Erbteils eines Ehegatten, soweit die Ehegatten keinen Erbvertrag geschlossen oder ein Testament errichtet haben. Leben die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes eines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und ist der überlebende Ehegatte Erbe, dann erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein weiteres Viertel. Neben gemeinsamen Kindern erbt der Ehegatte in diesem Fall immer die Hälfte des Nachlasses. Dies dient der Verwirklichung des Güterstandes des Zugewinnausgleichs, da dieser aufgrund des Ablebens des anderen Ehegatten nicht mehr durchgeführt wird.
Bei dem Versterben eines Ehegatten im vertraglichen Güterstand der Gütertrennung erfolgt eine andere Berechnung. Der Ehegatte erhält neben einem Kind des Erblassers die Hälfte, neben zwei Kindern einen Erbteil von 1/3 und bei mehr als zwei Kindern 1/4.
Bestand im Zeitpunkt des Versterbens des Ehegatten der Güterstand der Gütergemeinschaft, gilt grundsätzlich nur die gesetzliche Regelung nach § 1931 Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist der überlebende Ehegatte des Erblassers neben Verwandten der ersten Ordnung (Kindern) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.
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Rechtstipps zu "Güterstand" | Seite 3
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15.06.2023 Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt„… des Ehegatten des Erblassers: Der Mann und die Frau, verheiratet im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, haben einen Sohn. Der Mann verstirbt ohne ein Testament zu hinterlassen; seine Frau …“ Weiterlesen
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05.06.2023 Rechtsanwalt Dirk Wittstock„… mehr leben und auch keine Verwandten der 1. oder 2. Ordnung, erbt der Ehepartner alleine. Haben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand gelebt, erhöht sich der Erbteil des Ehegatten um ein Viertel …“ Weiterlesen
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26.05.2023 Rechtsanwalt Dr. Roger Reyman„… wird Rechtssicherheit geschaffen. Abweichende Regelung der Aufteilung Das Gesetz sieht im Wesentlichen den Güterstand der Gütertrennung und eine Aufteilung des Zugewinnes vor. Es sind das Gebrauchsvermögen …“ Weiterlesen
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12.05.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird diese beendet, wenn der Scheidungsantrag dem Partner zugestellt wird. Vermögenswerte, die danach erworben werden, bleiben bei der Berechnung …“ Weiterlesen
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12.06.2023 Rechtsanwalt Dr. Rainer Freudenberg LL.M.„… . Zustimmung des Ehegatten Ist der Inhaber im gesetzlichen Güterstand verheiratet , so ist § 1365 BGB zu beachten, es sei denn, die Geltung dieser Vorschrift wurde ehevertraglich ausgeschlossen …“ Weiterlesen
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02.05.2023 Rechtsanwältin Ulrike Ludolf„… aufzuteilen ist. Der sogenannte Zugewinnausgleich. Nach § 1378 Abs.1 BGB steht dem Ehegatten, der während des gesetzlichen Güterstands in der Zeit von der Eheschließung bis zur Rechtshängigkeit …“ Weiterlesen
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02.04.2023 Rechtsanwältin Sabrina Bauroth LL.M., CertHE„… die gesetzlich vorgesehene Erbquote zugeordnet wird (abhängig davon, ob noch ein Ehegatte des Erblassers vorhanden ist und in welchem Güterstand die Ehegatten gelebt haben). Alle Mitglieder …“ Weiterlesen
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06.03.2023 Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.„… beurkundet werden, wenn er zum Beispiel Regelungen zum Güterstand/Zugewinnausgleich enthält oder die Übertragung von Immobilien regelt 2. Braucht man für einen Scheidungsvertrag einen Rechtsanwalt …“ Weiterlesen
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19.02.2023 Rechtsanwältin Marietta Palmarini„… werden, die im Falle einer Scheidung oder Trennung relevant sein können. Im Folgenden werden einige der möglichen Inhalte eines Ehevertrags erläutert: 1. Güterstand Ehepartner können im Ehevertrag …“ Weiterlesen
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12.04.2023 Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt„… Erbteils davon ab, in welchem Güterstand Erblasser und Ehegatte verheiratet waren: Im Beispiel 1 war kein Ehegatte vorhanden, weshalb die beiden Söhne gesetzliche Erben zu je ein Halb …“ Weiterlesen
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03.02.2023 Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M.„… von 500.000 €, § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Die Kettenschenkung kann aber auch relevant werden, wenn ein im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebender Ehegatte vermögender ist als der andere …“ Weiterlesen
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01.02.2023 Rechtsanwalt & Mediator Tobias Voß„… vor. Hierrunter fallen vor allem Regelungen zum Güterstand, wie zum Beispiel zum Zugewinnausgleich oder zum Versorgungsausgleich. Bis zur Rechtskraft der Scheidung können Vereinbarungen hierüber daher nur …“ Weiterlesen
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09.01.2023 Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer„… Recht nicht im Erbrecht sondern im Güterrecht verankert. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Ehevertrages, einen bestimmten Güterstand zu wählen, der dem überlebenden Ehegatten im Ergebnis …“ Weiterlesen
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29.12.2022 Rechtsanwalt Oliver Worms„… kommen kann. Kann man den Zugewinn auszuschließen? Heiraten Sie, leben Sie normalerweise im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass Ihre Vermögenswerte während der Dauer …“ Weiterlesen
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26.12.2022 Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.„Wer heiratet landet automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Per Ehevertrag kann man jedoch auch einen anderen Güterstand vereinbaren, zum Beispiel die Gütertrennung …“ Weiterlesen
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21.12.2022 Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt„… verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt. Im vorliegenden Fall hatte der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehemann und Kläger …“ Weiterlesen
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11.04.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… Schriftstücken jedoch darauf, sie notariell beglaubigen zu lassen, wenn es um Immobilien, den Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Testamente oder den Güterstand geht. Hier dürfen keine Fehler gemacht …“ Weiterlesen
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25.08.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… wird ohne abweichende Vereinbarung in einem Ehevertrag der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft begründet. Im Hinblick auf die Scheidung hat das die Konsequenz, dass der Zugewinnausgleich …“ Weiterlesen
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30.11.2022 Rechtsanwalt Markus Büttgenbach„… getrennte Vermögen in der Ehe oft im Fokus, wenn einer der beiden Ehegatten ein Unternehmen besitzt. Die Wahl eines Güterstandes mit auch bei einer Scheidung voneinander abgegrenzten Vermögen …“ Weiterlesen
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21.11.2022 Rechtsanwalt Dominik Steidle„Im Falle der Scheidung einer Ehe sind wechselseitige Ausgleichspflichten für den gesetzlichen Güterstand klar geregelt, ansonsten – bei Bestehen eines Ehevertrages – ergeben sich Rechtswirkungen …“ Weiterlesen
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31.10.2023 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… Güterstand die Eheleute leben, ob sie also im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben oder den Güterstand der Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart haben. 2. Kein Anspruch …“ Weiterlesen
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10.05.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… Höhe ein Pflichtteil bestehen würde. Die Besonderheiten des Güterstandes (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) bleiben dabei außer Betracht. Der Anspruch des überlebenden Ehepartners …“ Weiterlesen
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25.10.2022 Rechtsanwalt Dominik Steidle„Viele Eheleute glauben, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind, haften sie gemeinsam für alle Verbindlichkeiten, insbesondere also auch für Verbindlichkeiten …“ Weiterlesen
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11.10.2022 Rechtsanwalt Oliver Worms„… , fällt sie mit ihrem eventuellen Wertzuwachs in den Zugewinnausgleich. Lebten Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei der Scheidung der Zugewinnausgleich durchgeführt. Dazu …“ Weiterlesen