Güterstand in der Ehe: Was er für Ihr Vermögen bedeutet
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Was ist ein Güterstand?
Wenn Sie beabsichtigen zu heiraten, werden Ihnen ganz schnell die Begriffe Güterstand, Familienstand, Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft begegnen. Sie sollten wissen, was diese Begrifflichkeiten bedeuten und welche vermögensrechtlichen Auswirkungen eine Eheschließung und die Wahl des Güterstandes für Sie hat.
Der Güterstand entspringt aus dem ehelichen Güterrecht und entsteht ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Das eheliche Güterrecht und der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander und gegenüber Dritten, also konkret die Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der Ehegatten. Vom Güterstand zu unterscheiden ist der Familienstand. Bei Unverheirateten ist der Familienstand mit „ledig“ anzugeben und die Güter und das Vermögen jedes Einzelnen sind getrennt. Bei Verheirateten ist der Familienstand mit „verheiratet“ oder „getrennt lebend“ anzugeben. Der Güterstand und der Familienstand ist häufig bei Selbstauskünften gegenüber kreditgebenden Banken von den Ehegatten anzugeben.
Welche Güterstände gibt es?
Man unterscheidet zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Nichteheliche Lebenspartner haben keinen Güterstand.
Wenn Sie heiraten, entsteht automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes, falls Sie keinen anderen Güterstand vereinbaren. Vereinbaren können Ehegatten als vertragliche Güterstände die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und den deutsch-französischen Wahlgüterstand, der allerdings in der Praxis nur sehr selten vereinbart wird. Die Vereinbarung oder Änderung des Güterstandes kann vor der Eheschließung und auch nach der Heirat erfolgen und jederzeit gemeinsam geändert werden.
Wie vereinbart man einen vertraglichen Güterstand?
Den vertraglichen Güterstand – wie beispielsweise die Gütertrennung – können Sie allerdings nicht einfach privat und formlos vereinbaren und niederschreiben. Für die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes ist es gesetzlich erforderlich, dass beide Ehegatten einen Ehevertrag schließen. Dieser muss zwingend bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten von einem Notar beurkundet werden, weil die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes gravierende wirtschaftliche, persönliche und rechtliche Folgen haben kann.
Die notarielle Beurkundung des vertraglichen Güterstandes ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für den Eintritt des vertraglichen Güterstandes. Wenn diese Formvoraussetzung nicht erfüllt wird, ist die Vereinbarung des vertraglichen Güterstandes und der Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes – der Zugewinngemeinschaft– nichtig, und damit weder verbindlich noch rechtlich durchsetzbar. Auch wenn sich beide Ehegatten über die Gütertrennung einig waren, kann sich bei einer fehlenden notariellen Beurkundung kein Ehegatte darauf berufen, man habe sich privat geeinigt. Ohne einen wirksam geschlossenen Ehevertrag besteht gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit der Folge, dass Ausgleichszahlungen zu leisten sind.
Unterschied zwischen gesetzlichem Güterstand und vertraglichen Güterständen
Im Regelfall heiraten die Eheleute und durch die Eheschließung entsteht automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass im Fall einer Trennung und Ehescheidung jeder Ehegatte dem anderen Ehegatten gegenüber Auskunft über seinen Vermögenszuwachs während der Ehezeit zu erteilen hat. Derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen als der andere Ehegatte angespart hat, muss die Hälfte der Differenz der beiderseitigen Vermögenszuwächse an den anderen Ehegatten auszahlen (Zugewinnausgleichszahlung).
Einfaches Beispiel zur Erläuterung:
Ehefrau erzielte einen Zugewinn in Höhe von 100.000 €
Ehemann erzielte einen Zugewinn in Höhe von 50.000 €
Differenz = 50.000 €
Die Ausgleichszahlung an den Ehemann beträgt die Hälfte, also 25.000 €.
Diesen Zugewinnausgleich können die Ehegatten vertraglich ausschließen, indem sie beispielsweise die Gütertrennung vereinbaren. Bei einer Gütertrennung wird kein Vermögensausgleich der Ehegatten im Fall der Scheidung durchgeführt. Die Güter sind bei der Gütertrennung – wie es der Wortlaut schon beschreibt – zwischen den Ehegatten getrennt und werden nicht ausgeglichen. Das bedeutet konkret, dass Sie bei der Gütertrennung Ihre Ersparnisse und Ihr Vermögen behalten und kein Ehegatte dem anderen einen Ausgleich aus güterrechtlichen Regelungen zu zahlen hat. Ein Wechsel der Güterstände während der Ehe zwischen dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung oder umgekehrt ist jederzeit durch einen vom Notar beurkundeten Ehevertrag möglich.
Der ebenfalls nur durch den Abschluss eines notariellen Ehevertrags vereinbarte Güterstand der Gütergemeinschaft hat zur Folge, dass das gesamte vorhandene Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut) wird. Ausnahmen hiervon sind das Sondergut und das Vorbehaltsgut. Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird allerdings heutzutage äußerst selten gewählt, sodass dieser Güterstand nicht näher vertieft werden soll.
Güterstandsschaukel
Wechselt ein Ehepaar vom bestehenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung und nach Zahlung einer Ausgleichsforderung an den Ehegatten wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, nennt man diesen Hin- und Herwechselvorgang auch Güterstandsschaukel. Das Hin- und Herwechseln zwischen den Güterständen (Zugewinngemeinschaft – Gütertrennung – Zugewinngemeinschaft) ist häufig ein gern gewählter Gestaltungsmechanismus bei sehr vermögenden Eheleuten, um Vermögenswerte steuerfrei auf den anderen Ehegatten zu übertragen.
Einfluss des Güterstandes auf das Erbrecht
Der Güterstand hat auch Einfluss auf die Höhe des Erbteils eines Ehegatten, soweit die Ehegatten keinen Erbvertrag geschlossen oder ein Testament errichtet haben. Leben die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes eines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und ist der überlebende Ehegatte Erbe, dann erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein weiteres Viertel. Neben gemeinsamen Kindern erbt der Ehegatte in diesem Fall immer die Hälfte des Nachlasses. Dies dient der Verwirklichung des Güterstandes des Zugewinnausgleichs, da dieser aufgrund des Ablebens des anderen Ehegatten nicht mehr durchgeführt wird.
Bei dem Versterben eines Ehegatten im vertraglichen Güterstand der Gütertrennung erfolgt eine andere Berechnung. Der Ehegatte erhält neben einem Kind des Erblassers die Hälfte, neben zwei Kindern einen Erbteil von 1/3 und bei mehr als zwei Kindern 1/4.
Bestand im Zeitpunkt des Versterbens des Ehegatten der Güterstand der Gütergemeinschaft, gilt grundsätzlich nur die gesetzliche Regelung nach § 1931 Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist der überlebende Ehegatte des Erblassers neben Verwandten der ersten Ordnung (Kindern) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.
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Rechtstipps zu "Güterstand" | Seite 4
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10.10.2022 Rechtsanwalt Benyamin Tanis„… Güterstand ein. Für die Scheidung bedeutet dies dann: die von den Ehepartnern während der Ehe erwirtschaftete Überschüsse werden zwischen den Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt. Überschüssig …“ Weiterlesen
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10.10.2022 Rechtsanwältin Jana Christina Hartmann„… entschieden, im gesetzlichen Güterstand des Zugewinnausgleichs zu leben. Auch wenn keine ausdrückliche Entscheidung hierfür getroffen wurde, liegt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bei fehlenden …“ Weiterlesen
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09.07.2022 Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.„… ist das, wenn man zwar schon getrennt, aber noch nicht geschieden ist. Dann wird Trennungsunterhalt geschuldet. Außerdem kann der Güterstand der Zugewinngemeinschaft nerven. Ein Zugewinnausgleich wird zwar …“ Weiterlesen
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07.07.2022 Rechtsanwalt Oliver Worms„… Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kann der Ehepartner den Zugewinnausgleich einfordern. Beim Zugewinnausgleich ist der Wertzuwachs, den die Ehepartner während der Ehe …“ Weiterlesen
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01.07.2022 Rechtsanwältin Dr. Isabell Härer„… abweichenden Regelung begründen. Wird kein Ehevertrag geschlossen, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der für die Zeit während der Ehe praktisch eine Gütertrennung darstellt …“ Weiterlesen
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28.06.2022 Rechtsanwalt Ozan Soylu„… die aus der Scheidung resultierenden Entscheidungen über den Güterstand in der Türkei in Kraft treten können. Die folgenden Dokumente sind erforderlich, um einen Anerkennungs- und Vollstreckungsfall …“ Weiterlesen
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06.05.2022 Rechtsanwalt & Notar Notar Thomas Seidel„… Verwandte hat, werden diese am Erbe beteiligt. Die Erbquote des Ehegatten hängt dabei davon ab, in welchem Güterstand die Eheleute verheiratet waren. Bestand kein Ehevertrag, waren die Ehegatten …“ Weiterlesen
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22.04.2022 Rechtsanwältin Gudrun Clobes„… Ist ein Steuererstattungsanspruch beim Eintritt des Güterstandes noch nicht entstanden, ist er auch nicht im Anfangsvermögen zu berücksichtigen. Eine nach dem Endstichtag anfallende Vorfälligkeitsentschädigung …“ Weiterlesen
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08.04.2022 Rechtsanwältin Barbara Brauck„… finanziellen Belastung des Nachfolgers. Die Pflichtteilsquote lässt sich durch den Güterstand beeinflussen. Häufig vereinbaren Eheleute mit Betriebsvermögen den Güterstand der Gütertrennung. Beispiel: Gustav …“ Weiterlesen
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28.03.2022 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… , der beim Eintritt des Güterstandes noch nicht entstanden ist, auch nicht im Anfangsvermögen zu berücksichtigen sei und eine nach dem Endstichtag anfallende Vorfälligkeitsentschädigung bei Beendigung …“ Weiterlesen
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23.03.2022 Rechtsanwältin Cordula Alberth„1. Anfangsvermögen und Endvermögen Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, versteht man unter Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten …“ Weiterlesen
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21.03.2022 Rechtsanwältin Cordula Alberth„Beim Zugewinnausgleich ist Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes, also in aller Regel am Tag der standesamtlichen …“ Weiterlesen
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08.03.2022 Rechtsanwalt Raimundt Krause„… werden können, soll an dem folgenden Fall illustriert werden: Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben zwei Kinder S und T. Das Vermögen des M beträgt 2 Millionen …“ Weiterlesen
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04.03.2022 Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.„… Rente verkauft, entstehen dafür beim Erbfall regelmäßig keine Pflichtteilsansprüche. Eingriffe in die Familienstruktur : Der Erblasser kann Einfluss auf Pflichtteilsquoten nehmen, indem er Kinder adoptiert, heiratet oder auch den Güterstand mit dem Ehegatten verändert.“ Weiterlesen
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16.05.2023 Rechtsanwalt Jens-Uwe Friemann„… selbst erbunwürdig sein. Hat der Erblasser kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Bei im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheirateten Eheleuten …“ Weiterlesen
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09.02.2022 Rechtsanwältin Ebru Esmer-Yildiz„… ebenfalls eine Bedeutung. Nach der Eheschließung leben die Eheleute nach deutschem Familienrecht automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alles, was die Ehegatten …“ Weiterlesen