Güterstand in der Ehe: Was er für Ihr Vermögen bedeutet
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Was ist ein Güterstand?
Wenn Sie beabsichtigen zu heiraten, werden Ihnen ganz schnell die Begriffe Güterstand, Familienstand, Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft begegnen. Sie sollten wissen, was diese Begrifflichkeiten bedeuten und welche vermögensrechtlichen Auswirkungen eine Eheschließung und die Wahl des Güterstandes für Sie hat.
Der Güterstand entspringt aus dem ehelichen Güterrecht und entsteht ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Das eheliche Güterrecht und der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander und gegenüber Dritten, also konkret die Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der Ehegatten. Vom Güterstand zu unterscheiden ist der Familienstand. Bei Unverheirateten ist der Familienstand mit „ledig“ anzugeben und die Güter und das Vermögen jedes Einzelnen sind getrennt. Bei Verheirateten ist der Familienstand mit „verheiratet“ oder „getrennt lebend“ anzugeben. Der Güterstand und der Familienstand ist häufig bei Selbstauskünften gegenüber kreditgebenden Banken von den Ehegatten anzugeben.
Welche Güterstände gibt es?
Man unterscheidet zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Nichteheliche Lebenspartner haben keinen Güterstand.
Wenn Sie heiraten, entsteht automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes, falls Sie keinen anderen Güterstand vereinbaren. Vereinbaren können Ehegatten als vertragliche Güterstände die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und den deutsch-französischen Wahlgüterstand, der allerdings in der Praxis nur sehr selten vereinbart wird. Die Vereinbarung oder Änderung des Güterstandes kann vor der Eheschließung und auch nach der Heirat erfolgen und jederzeit gemeinsam geändert werden.
Wie vereinbart man einen vertraglichen Güterstand?
Den vertraglichen Güterstand – wie beispielsweise die Gütertrennung – können Sie allerdings nicht einfach privat und formlos vereinbaren und niederschreiben. Für die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes ist es gesetzlich erforderlich, dass beide Ehegatten einen Ehevertrag schließen. Dieser muss zwingend bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten von einem Notar beurkundet werden, weil die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes gravierende wirtschaftliche, persönliche und rechtliche Folgen haben kann.
Die notarielle Beurkundung des vertraglichen Güterstandes ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für den Eintritt des vertraglichen Güterstandes. Wenn diese Formvoraussetzung nicht erfüllt wird, ist die Vereinbarung des vertraglichen Güterstandes und der Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes – der Zugewinngemeinschaft– nichtig, und damit weder verbindlich noch rechtlich durchsetzbar. Auch wenn sich beide Ehegatten über die Gütertrennung einig waren, kann sich bei einer fehlenden notariellen Beurkundung kein Ehegatte darauf berufen, man habe sich privat geeinigt. Ohne einen wirksam geschlossenen Ehevertrag besteht gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit der Folge, dass Ausgleichszahlungen zu leisten sind.
Unterschied zwischen gesetzlichem Güterstand und vertraglichen Güterständen
Im Regelfall heiraten die Eheleute und durch die Eheschließung entsteht automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass im Fall einer Trennung und Ehescheidung jeder Ehegatte dem anderen Ehegatten gegenüber Auskunft über seinen Vermögenszuwachs während der Ehezeit zu erteilen hat. Derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen als der andere Ehegatte angespart hat, muss die Hälfte der Differenz der beiderseitigen Vermögenszuwächse an den anderen Ehegatten auszahlen (Zugewinnausgleichszahlung).
Einfaches Beispiel zur Erläuterung:
Ehefrau erzielte einen Zugewinn in Höhe von 100.000 €
Ehemann erzielte einen Zugewinn in Höhe von 50.000 €
Differenz = 50.000 €
Die Ausgleichszahlung an den Ehemann beträgt die Hälfte, also 25.000 €.
Diesen Zugewinnausgleich können die Ehegatten vertraglich ausschließen, indem sie beispielsweise die Gütertrennung vereinbaren. Bei einer Gütertrennung wird kein Vermögensausgleich der Ehegatten im Fall der Scheidung durchgeführt. Die Güter sind bei der Gütertrennung – wie es der Wortlaut schon beschreibt – zwischen den Ehegatten getrennt und werden nicht ausgeglichen. Das bedeutet konkret, dass Sie bei der Gütertrennung Ihre Ersparnisse und Ihr Vermögen behalten und kein Ehegatte dem anderen einen Ausgleich aus güterrechtlichen Regelungen zu zahlen hat. Ein Wechsel der Güterstände während der Ehe zwischen dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung oder umgekehrt ist jederzeit durch einen vom Notar beurkundeten Ehevertrag möglich.
Der ebenfalls nur durch den Abschluss eines notariellen Ehevertrags vereinbarte Güterstand der Gütergemeinschaft hat zur Folge, dass das gesamte vorhandene Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut) wird. Ausnahmen hiervon sind das Sondergut und das Vorbehaltsgut. Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird allerdings heutzutage äußerst selten gewählt, sodass dieser Güterstand nicht näher vertieft werden soll.
Güterstandsschaukel
Wechselt ein Ehepaar vom bestehenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung und nach Zahlung einer Ausgleichsforderung an den Ehegatten wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, nennt man diesen Hin- und Herwechselvorgang auch Güterstandsschaukel. Das Hin- und Herwechseln zwischen den Güterständen (Zugewinngemeinschaft – Gütertrennung – Zugewinngemeinschaft) ist häufig ein gern gewählter Gestaltungsmechanismus bei sehr vermögenden Eheleuten, um Vermögenswerte steuerfrei auf den anderen Ehegatten zu übertragen.
Einfluss des Güterstandes auf das Erbrecht
Der Güterstand hat auch Einfluss auf die Höhe des Erbteils eines Ehegatten, soweit die Ehegatten keinen Erbvertrag geschlossen oder ein Testament errichtet haben. Leben die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes eines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und ist der überlebende Ehegatte Erbe, dann erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein weiteres Viertel. Neben gemeinsamen Kindern erbt der Ehegatte in diesem Fall immer die Hälfte des Nachlasses. Dies dient der Verwirklichung des Güterstandes des Zugewinnausgleichs, da dieser aufgrund des Ablebens des anderen Ehegatten nicht mehr durchgeführt wird.
Bei dem Versterben eines Ehegatten im vertraglichen Güterstand der Gütertrennung erfolgt eine andere Berechnung. Der Ehegatte erhält neben einem Kind des Erblassers die Hälfte, neben zwei Kindern einen Erbteil von 1/3 und bei mehr als zwei Kindern 1/4.
Bestand im Zeitpunkt des Versterbens des Ehegatten der Güterstand der Gütergemeinschaft, gilt grundsätzlich nur die gesetzliche Regelung nach § 1931 Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist der überlebende Ehegatte des Erblassers neben Verwandten der ersten Ordnung (Kindern) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.
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Rechtstipps zu "Güterstand" | Seite 5
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10.02.2022 Rechtsanwalt Dr. Marcin Byczyk„… ist Europas am weitesten verbreitete Güterstand, welcher u.a. Frankreich oder in Polen gilt. In Polen kommen folgende Grundregel zur Anwendung: Es bestehen drei Vermögensmassen, ein gemeinschaftliches Vermögen …“ Weiterlesen
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26.01.2022 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien„… wird nicht auf den Freibetrag von 500.000 € angerechnet. Eine weitere Möglichkeit, Werte, die über dem Freibetrag liegen, auch schon zu Lebzeiten auf den Ehepartner zu übertragen, kann der Wechsel des Güterstandes …“ Weiterlesen
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10.01.2024 Rechtsanwältin Franziska Lechner„… wurde nach früherer Rechtsprechung eine Berücksichtigung der Tilgungsraten im Falle des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens …“ Weiterlesen
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12.01.2022 Rechtsanwältin Gülistan Özgül„Im gesetzlichen Güterstand gilt der Grundsatz der Zugewinngemeinschaft. Anderes kann durch einen Ehevertrag vereinbart werden. Liegt kein Ehevertrag vor, ist im Falle der Scheidung der Zugewinn …“ Weiterlesen
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07.01.2022 Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.„… für Ehegatten, die im (üblichen) Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit dem Erblasser verheiratet waren - da sich hier ein Teil des gesetzlichen Erbrechts aus einem pauschalen Zugewinn ableitet …“ Weiterlesen
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04.01.2022 Rechtsanwältin Annette Kunz„… kann bereits von Verlobten abgeschlossen werden. Er wird aber erst mit der Eheschließung wirksam. Ohne Ehevertrag leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen …“ Weiterlesen
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02.01.2022 Rechtsanwältin Dr. Evelyn Gabrys„… beim Güterrecht selbständig (im IPR) oder unselbständig (im gleichen Landesrecht wie beim Erbrecht) anzuknüpfen ist. § 1371 BGB setzt voraus, dass die Eheleute im gesetzlichen Güterstand …“ Weiterlesen
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10.12.2021 Rechtsanwalt Björn Tesche„Wenn zwischen den Eheleuten nichts anderes geregelt ist, tritt als gesetzlicher Güterstand in Deutschland die Zugewinngemeinschaft ein. Ein verbreiteter Güterstand von vorsichtigen Eheleuten …“ Weiterlesen
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03.12.2021 Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff„… Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB durch den Tod eines Ehegatten beendet, ist der Zugewinn gemäß § 5 ErbStG nicht steuerbar. Macht der Ehepartner hingegen …“ Weiterlesen
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12.11.2021 Fachanwalt für Erbrecht Christian Räuchle„… ein Testament zu hinterlassen. Mangels Testament greift die gesetzliche Erbfolge ein. Waren E und F im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, entsteht durch den Tod des E …“ Weiterlesen
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03.11.2021 Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt„Lebt ein Ehegatte im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so bedarf sein Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung der Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn sein Miteigentumsanteil …“ Weiterlesen
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27.10.2021 Rechtsanwältin Wiebke Krause„Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft Haben Ehegatten vor oder während der Ehe keinen Ehevertrag miteinander abgeschlossen, leben sie automatisch im gesetzlichen Güterstand …“ Weiterlesen
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05.10.2021 Rechtsanwalt Christian Janzen„Heiratet ein Paar, stellt sich die Frage wie das Vermögen und Vermögensgegenstände innerhalb der Ehe gegenseitig zugerechnet werden. In Deutschland sind der gesetzliche Güterstand …“ Weiterlesen
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20.09.2021 Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar„… Kinder vorhanden sind. Stirbt der Ehepartner und es bestand der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, weil kein Ehevertrag geschlossen wurde, so steht dem überlebenden Ehegatten neben etwaigen …“ Weiterlesen
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16.09.2021 Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia„… . Zur Erklärung: Schließen die Ehegatten keine Vereinbarung über den Güterstand gilt gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Diese sieht im Falle einer Scheidung den Zugewinnausgleich …“ Weiterlesen
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01.09.2021 Rechtsanwältin Ulrike Köllner„Mandantinnen und Mandanten sind häufig der Ansicht, dass ihnen nach der Eheschließung alles gemeinsam gehört. Der gesetzliche Güterstand sieht jedoch vor, dass auch nach der Heirat Ehemann …“ Weiterlesen
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18.08.2021 Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt„… : Auch wenn Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sein sollten (weil Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben), ist Ihr und das Vermögen Ihres Ehepartners kein Gemeinschaftsgut. Vielmehr gehört …“ Weiterlesen
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27.07.2021 Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt„… die gesetzliche Erbfolge: Ihr Mann, mit dem sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hatte, erbte ihr Vermögen – trotz der erfolgten Trennung! – zur Hälfte und die beiden Kinder zu je einem Viertel …“ Weiterlesen
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22.07.2021 Rechtsanwalt Christian Janzen„… nicht als solche zurückgefordert werden kann. Rückforderungen werden dann lediglich im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt. Dabei muss unterschieden werden, ob das Ehepaar im Güterstand …“ Weiterlesen
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15.07.2021 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… Erbrecht ebenso wie bei Testament und Erbvertrag. 2. Gesetzliches Ehegattenerbrecht bei Trennung und Scheidung Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte …“ Weiterlesen
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04.09.2023 Rechtsanwalt Florian Appenzeller„… : Die Eheleute sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Die Ehefrau konnte während der gesamten Ehe krankheitsbedingt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sparte deshalb kein …“ Weiterlesen
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23.05.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft - es sei denn, Sie hätten die Zugewinngemeinschaft durch notarielle Vereinbarung aufgehoben und stattdessen Gütertrennung vereinbart. Besteht …“ Weiterlesen