Gute Nachricht für Piloten: Keine Rückzahlungsverpflichtung von Ausbildungskosten (hier Type Rating, sog. Musterberechtigung)

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt die Rechtsauffassung eines Co-Piloten der insolventen Fluggesellschaft Germania. 

Der vom Insolvenzgericht bestellte Insolvenzverwalter verklagt zahlreiche (Co-) Piloten und fordert von diesen die Ausbildungskosten für die Musterberechtigung (sog. Type-Rating) zurück. Piloten, die der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, müssen entweder eine Verjährungsverzichtserklärung abgeben oder werden verklagt. 

Zum Hintergrund

Über das Vermögen der Fluggesellschaft Germania GmbH wurde im Jahr 2019 das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg eröffnet. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlor das Unternehmen seine Betriebserlaubnis (AOC) und über 1.200 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz.

Was wird gefordert?

Der Insolvenzverwalter fordert von den Piloten die Ausbildungskosten für die Musterberechtigung (das sogenannte Type-Rating) zurück, die man benötigt, um mit einem bestimmten Flugzeugtypen fliegen zu dürfen. 

Mit dem erfolgreichen Abschluss einer Flugausbildung ist es den Piloten noch nicht erlaubt, sich in das Cockpit eines beliebigen Flugzeugs, z.B. eines Airbus A320 oder einer Boing 747 zu setzen. Erforderlich ist vielmehr der zusätzliche Erwerb einer sogenannten Musterberechtigung (Type-Rating). 

Allein die Kosten für diese weitere Ausbildung belaufen sich regelmäßig auf über 20.000,00 €. Ein hoher Betrag, besonders  für Piloten, die gerade ihre Flugausbildung absolviert und selbst finanziert haben.

Was sagt das LAG Berlin-Brandenburg?

Schon die erste Instanz wies den Hauptantrag des klagenden Insolvenzverwalters zurück, gab aber dessen Hilfsantrag statt. Der verklagte Pilot wurde vom Arbeitsgericht zur ratierlichen Zahlung eines Teils der Ausbildungskosten verurteilt. 

Die erstinstanzliche Entscheidung wurde nun, nachdem die Düsseldorfer Rechtsanwälte Sascha Borowski und Michael Kothes Berufung einlegten, vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgehoben. Die Klage des Insolvenzverwalters wurde insgesamt abgewiesen. Damit verneinte das LAG eine Rückzahlungsverpflichtung des Piloten. 

Die Germania hatte versucht die Ausbildungskosten auf die Piloten abzuwälzen, indem sie mit diesen einen Darlehensvertrag schloss. Die Kreditsumme wurde den Piloten zur Finanzierung der weiterführenden Ausbildung überlassen. Erst später, und darauf beruft sich der Insolvenzverwalter, wurde ein Arbeitsvertrag geschlossen. Darin sehen Borowski und Kothes, beide Partner der Kanzlei Buchalik Brömmekamp, eine künstliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhalts und eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers.

Das LAG gab ihnen recht und führt insoweit aus: „Vorliegend ist von einem einheitlichen Rechtsgeschäft zwischen Darlehensnehmer und dem später abgeschlossenen Arbeitsvertrag des Copiloten auszugehen.

Wie geht es nun für die Piloten weiter?

Bislang sind nur wenige Verfahren rechtshängig, so die Düsseldorfer Rechtsanwälte, weil viele betroffene Piloten offensichtlich dem Druck des Insolvenzverwalters nachgaben und zahlten oder eine Verjährungsverzichtserklärung abgaben.  Diejenigen, die der Aufforderung nicht nachkamen, wurden vom Insolvenzverwalter verklagt. Augenscheinlich versuchte der Insolvenzverwalter seine Erfolgschancen mit dergleichen Klageverfahren auszuloten. Daher gehen Borowski und Kothes auch davon aus,dass der Insolvenzverwalter beim Bundesarbeitsgericht  Revision einlegen wird.

Vor dem Hintergrund der nun erstrittenen positiven Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts sollten Betroffene keine Zahlungen mehr an den Insolvenzverwalter tätigen oder mit ihm Vereinbarungen schließen, ohne nicht vorher eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen zu haben. 

Wer sind wir?

Rechtsanwalt Sascha Borowski ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät und vertritt seit über 12 Jahren gleichermaßen Schuldner und Gläubiger in und außerhalb der Insolvenz.

Rechtswalt Michael Kothes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht und seit Jahren spezialisiert auf das Arbeitsrecht in der Insolvenz.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS, zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

per E-Mail: sascha.borowski@buchalik-broemmekamp.de

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf.



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