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Gutes neues Jahr? Was die aktuellen Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2009 bringen

  • 8 Minuten Lesezeit
Monique Michel anwalt.de-Redaktion

Bereits in den vergangenen Wochen ist viel geschrieben und diskutiert worden über die großen Gesetzesreformen, die uns zum Jahresanfang 2009 erwarten. Im Mittelpunkt standen dabei der neue einheitliche Beitragssatz der Krankenkassen im Sozialrecht sowie im Steuerrecht die Abgeltungssteuer und die frisch vom Bundespräsidenten unterzeichnete Erbschaftsteuerreform. Die Redaktion von anwalt.de gibt einen Überblick, was diese und weitere Gesetzesänderungen, die heute Nacht um 0.00 Uhr in Kraft treten, für uns alle bedeuten.


[image] Sozialrecht: Krankenkassenbeitrag, Wohngeld u.a.

Nach zähem Ringen der Politik startet zum Jahresanfang der sogenannte Gesundheitsfonds. Dazu gehört, dass alle gesetzlichem Krankenkassen ab 01.01.2009 einen einheitlichen Beitragssatz in Höhe von 15,5% erheben, der nun auch für Rentner gilt. Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,9%. Für die Mehrheit der 50 Mio. gesetzlich Versicherten wird die Krankenversicherung somit teurer. Sind die Einnahmen einer Kasse zu gering, kann sie von den Versicherten einen Zuschuss von max. 1% des Bruttolohns verlangen. Bei Erhebung von Zusatzbeiträgen gilt dann ein Sonderkündigungsrecht, im Übrigen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Monaten - allerdings nur, wenn der Versicherte mindestens 18 Monate bei dieser Kasse versichert war. Freiwillig Versicherte können nun wählen, ob sie krankengeldversichert sein wollen oder nicht. Ein Gesundheitsprüfung ist nicht gestattet.

Private Krankenversicherer müssen künftig einen Basistarif mit den gesetzlichen Keistungen anbieten für max. 570 EUR. Dies steht im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht für alle, die früher schon pribvat versichert waren, jetzt aber ohne Krankenschutz sind. Wer den Basistarif nicht zahlen kann bekommt die Hälfte erlassen. Wer als Privatversicherter die Kasse wechselt kann künftig Rückstellungen fürs Alter (teilweise) mitnehmen.

Im Bereicht der Pflegeversicherung wurde neu der Anspruch auf Pflegeberatung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen festgelegt, wofür sogenannte Pflegestützpunkte der Bundesländer geschaffen werden. Pflegeheime sollen außerdem nach Schulnoten bewertet werden, um die Qualität der Pflege zu sichern.

Auch Empfänger von Wohngeld dürfen sich freuen: Erstmals werden nun die Heizkosten anteilig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt. Bei durchschnittlicher Haushaltsgröße erfolgt dies zu 20 %. Das durschnittliche Wohngeld soll von 92 auf 142 EUR je Haushalt angehoben werden.

Arbeitnehmer: Ausgleich für erhöhte Krankenkassenbeiträge

Große Erleichterung brachte bereits dieses Jahr die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die Pendlerpauschale. Sowohl rückwirkend als auch zukünftig können Arbeitnehmer Fahrtkosten zur Arbeitsstätte steuerlich wieder geltend machen -  30 Cent je Kilometer. Für Millionen von Pendlern bringt dies angesichts der Benzinpreise einen echten finanziellen Vorteil.

Um außerdem die Mehrbelastung durch die neuen Krankenkassenbeiträge aufzufangen, hat der Gesetzgeber den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,3% auf 2,8% gesenkt. Diese Senkung ist bis 2010 begrenzt, doch auch darüber hinaus soll ein Beitragssatz von max. 3,0% Arbeitnehmer und Arbeitgeber entlasten.

Interessant für Arbeitnehmer in krisengeschüttelten Branchen: Das Kurzarbeitergeld wird verlängert von bisher 12 auf jetzt 18 Monate - die Regelung ist allerdings zunächst auf ein Jahr befristet.

Die private Altersvorsorge wird durch drei wesentliche Änderungen gefördert: Zum einen können Riester-Sparer rückwirkend zum 01.01.2008 ihr Vorsorgekapital bis zu 100 % zum Wohnungskauf einsetzen oder mit den Sparbeträgen Hypothekendarlehen tilgen oder Bausparverträge finanzieren. Max. 2.100 EUR Riester-Beiträge sind jährlich steuerlich absetzbar.

Arbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf eine Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung: Sie zahlen einen Teil des Bruttolohns in eine Vorsorge ein und werden durch die Befreiung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen belohnt. Höchstens 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze können dafür verwendet werden.


Steuerrecht: Abgeltungssteuer, Erbschaftsteuer u.a.

Die Abgeltungssteuer ist schon lange angekündigt, viele Sparer haben sich dementsprechend auch schon vorbereitet und ihre Sparanlagen organisiert. Ab dem 01.01.2009 werden sämtliche Kapitalerträge und Gewinne aus Wertpapierverkäufen einheitlich mit 25% versteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Dies gilt für alle Zinsanlagen und Wertpapierkäufe ab dem Jahreswechsel. "Alte" Wertpapiere können weiterhin steuerfrei veräußert werden, sofern die bisherige spekulationsfrist von 1 Jahr abgelaufen ist. Die Spekulationsfrist gibt es künftig nicht mehr und auch das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft. Dividenden und Kursgewinne von Aktien sind somit zu 100% statt 50% zu versteuern und immer mit der 25%-igen Abgeltungssteuer. Praktisch: Die Banken führen die Abgeltungssteuer direkt ans Finanzamt ab.

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften bis zum 31.12.2008 können innerhalb einer Übergangszeit bis 2013 mit Einkünften aus uans Kapitalanlageverkäufen verrechnet werden. Die Verrechnung mit Zins- oder Dividendeneinkünften ist weiterhin nicht möglich.

Ausgenommen von der Abgeltungssteuer sind kapitalbildende Lebensversicherungen. Läuft der Vertrag mindestens 12 Jahre und die Auszahlung erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr, wird nur die Hälfte des Ertrags steuerlich erfasst. Altverträge vor 2005 bleiben z.T. komplett steuerfrei.

Neu eingeführt wird in diesem Zusammenhang auch ein pauschaler Sparerfreibetrag für Kapitaleinkünfte. Er setzt sich zusammen aus dem bisherigen Freibetrag von 750 EUR und dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 EUR, so dass 801 EUR pro Person steuerfrei sind.


Handwerkerleistungen sind künftig noch besser absetzbar. Der bisherige Steuervorteil für Instandhaltung und Modernisierung im Privathaushalt verdoppelt sich. 20% von künftig 6.000 EUR Kosten statt bislang 3.000 EUR können von der Steuer abgesetzt werden, maximal also 1.200 EUR.


Der zweite große Reformblock im Steuerrecht betrifft die Erbschaftsteuer, um die schon viele Jahre zäh gerungen wurde. Zum 01.01.2009 tritt sie nun mit folgenden Änderungen in Kraft: Wer als Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder Kind eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, ist von Erb- bzw. Schenkungsteuer befreit, wenn er die Immobilie 10 Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzt. eine Wertgrenze gibt es nicht, auch Luxusimmobilien sind steuerfrei übertragbar, lediglich für Kinder gilt zusätzlich die Begrenzung auf 200 m² Wohnfläche.

Für fast alle Erben werden die Freibeträge erhöht: Ehegatten stehen statt 307.000 EUR nun 500.000 EUR zu und erstmals werden eingetragene Lebenspartner ihnen gleichgestellt. Kinder erben statt 205.000 EUR bis zu  400.000 EUR steuerfrei und Enkel künftig 200.000 EUR statt nur 51.200 EUR. Neffen, geschiedene Ehegatten und Geschwister werden nur wenig begünstigt, ihr Freibetrag erhöht sich von 10.300 EUR auf 20.000 EUR, doch werden sie darüber hinaus, ebenso wie weiter entfernte Verwandte und sonstige Erben (ebenfalls maximal 20.000 EUR steuerfrei), mit einem höheren Steuersatz belastet.

Die Erben von Firmen bleiben künftig vollständig steuerbefreit, wenn der Betrieb mindestens 10 Jahre lang fortgeführt wird und keine Arbeitsplätze gestrichen werden. Wer das Unternehmen wenigstens 7 Jahre lang weiterführt, wird mit einem niedrigen Steuersatz von 15% belohnt.


Förderung von Familien mit Kindern

Deutschland soll weiterhin kinderfreundlicher werden, das hat sich die Bundesfamilienministerin zum Ziel gesetzt und so steigen zum Jahresanfang das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Für das erste und zweite Kind gibt es monatlich 164 EUR, für das dritte 170 und ab dem vierten Kond jeweils 195 EUR. Der Kinderfreibetrag je Kind wird gleichzeitig auf 3.840 EUR erhöht, so dass zusammen mit dem Betreuungs-, Erziehungs oder Ausbildungsbedarf 6.024 EUR je Kind steuerfrei sind.

Gerade auch Kinder aus armen Familien sollen besser unterstützt werden: Eltern, die mindestens 900 EUR monatlich verdienen bzw. Alleinerziehende mit monatlich 600 EUR Einkommen, erhalten einen höheren Kinderzuschlag von bis zu 140 EUR je Kind, wenn das Gesamteinkommen nicht ausreicht. Statt 70% weren künftig nur 50% der Erwerbseinkünfte auf den zulässigen Höchstbetrag angerechnet. Darüber hinaus erhalten bedürfte Schüler einen Zuschuss zum Schulbedarf von 100 EUR bis einschließlich zur 10. Jahrgangsstufe.


Vorteile für Wirtschaft und Unternehmen

Um die Wirtschaft vor rein spekulativen Übernahmen durch ausländische Investoren zu schützen, hat die Bundesregierung ab dem neuen Jahr ein Vetorecht, das für Investoren in sensiblen Wirtschaftszweigen gilt. Beschützt werden sollen strategische Bereiche wie Telekommunikation, Energieversorgung u.Ä. Das dreimonatige Vetrorecht gilt erst, wenn ein ausländischer Investor 25% der stimmberechtigten Anteile erwirbt. Die Regierung kann die Übernahme bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit an Auflagen knüpfen oder sogar ganz untersagen.

Dem zunehmenden Fachkräftemangel soll durch weitere Erleichterungen bei der Zuwanderung entgegengewirkt werden. Besonders Akademiker aus neuen EU-Staaten sollen durch die Absenkung der Einkommensgrenze für hochqualifizierte Zuwanderer nach Deutschland kommen.

Investitionsanreiz: Zur Ankurbelung der Wirtschaft sollen auch Unternehmen wieder mehr investieren. Dazu wird die degressive Abschreibung in Höhe von 25% für Neuanschaffungen wieder eingeführt. Sie soll jedoch nur befristet auf die nächsten 2 Jahre gelten. Hinzu kommen weitere Sonderabschreibungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen.


Rentner: Erhöhung von Rente und Besteuerung

Rentner dürften mit einem weinenden und einem lachenden Auge dem neuen Jahr entgegensehen. Ihnen ist zwar eine Rentenerhöhung von 2,75% in aussicht gestellt, dies jedoch erst zur Jahresmitte. Außerdem steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 56% auf 58% für alle, die 2009 in Rente gehen.


Verkehrs- und Transportrecht

Schon bei der Heimfahrt von der Silvester-Party sollte man besonders achtsam sein, doch ab Februar 2009 stehen Verkehrssündern noch höhere Bußgelder ins Haus bis zu 3.000 EUR bei schweren Verstößen. Zu schnelles Fahren innerorts wird mit bis zu 680 EUR geahndet, außerorts mit 600 EUR. Drängeln schlägt z.B. bei weniger als 5m Abstand bei 100 km/h mit 320 EUR zu Buche und wer bei Rot über die Ampel rauscht (über 1 Sek. Rotphase) darf 200 EUR Bußgeld berappen. Für Drogen und Alkohol am Steuer sind beim ersten Mal 500 EUR fällig, beim zweiten Mal 1.000 EUR und beim dritten Mal sogar 1.500 EUR.

Wer seine Fahrerlaubnis oder den Führerschein verloren hat, kann sich ab 19.01.2009 keine Hoffnung mehr machen, dies durch einen ausländischen Führerschein umgehen zu können. Der sogenannte "Führerscheintourismus", der v.a. in osteuropäischen Ländern floriert, ist dann nach EU-Recht verboten.

Umweltbewusste Fahrer werden belohnt, indem die Steuer für reinen Biodiesel für 2009 auf 18 Cent je Liter gesenkt wird.

Für alle Transport- und Frachtunternehmen jedoch bietet die Erhöhung der Lkw-Maut 2009 keine guten Aussichten. Die Belastung richtet sich zunehmend nach der Schadstoffklasse der Fahrzeuge und die Autobahngebühr wird von 13,5 Dent auf 16,3 Cent pro Kilometer angehoben.

Der Kauf von neuen schadstoffarmen Pkw soll hingegen angekurbelt werden - zum einen zugunsten der kriselnden Autoindustrie, zum anderen, um alte schadstoffbelastete Pkws zunehmend durch klimafreundlichere zu ersetzen. Geplant ist hierzu eine die Kfz-Steuerbefreiung für schadstoffarme Neuwagen, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 zugelassen werden, und der Euro-5- bzw. euro-6-Norm entsprechen. Die Steuerbefreiung soll bis 2010 gelten.

Wer umweltbewusst auf die Bahn setzt, soll nach Willen des Gesetzgebers auch nicht zu kurz kommen. Ab Mai sollen Bahnfahrgäste einen einklagbaren Anspruch auf Entschädigung erhalten, wenn Züge sich verspäten oder ausfallen. Erstattet werden bei 1 stunde Verspätung 1/4 der Fahrtkosten, nach 2 Stunden die Hälfte, bei Verspätungen ab 20 min. im Nahverkehr sollen Fahrgäste ohne Aufschlag auf Fernverkehrszüge umsteigen dürfen. Taxikosten werden auch ersetzt, allerdings nur nachts und bis zu maximal 50 EUR.

Die Redaktion von anwalt.de wünscht allen Lesern einen guten Start in ein glückliches, erfolgreiches und friedliches neues Jahr 2009!

(MIC)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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