Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte mahnen wegen Bootlegs – z.B. Eric Clapton – ab

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Uns liegt eine Abmahnung des Eric Clapton durch die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte vor. Geltend gemacht werden Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen durch den Verkauf sog. Bootlegs bei eBay.

1. Inhalt der Abmahnung

Der Abgemahnte soll zwei sogenannte Bootlegs (hier: DVD-Bildtonträger mit ungenehmigten Konzertaufnahmen, welche ohne Erlaubnis des Auftretenden veröffentlicht wurden) auf der Internethandelsplattform eBay angeboten und dadurch das Verbreitungsrecht von Erip Clapton verletzt haben.

Deshalb wurde er zur Unterlassung aufgefordert.

2. Geltend gemachte Ansprüche

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, welche eine noch zu bestimmende Vertragsstrafe für jede schuldhafte Zuwiderhandlung vorsieht. Solche Vertragsstrafen können häufig in vergleichbaren Fällen mehrere tausend Euro betragen.

Darüber hinaus sollen Abmahnkosten und Schadensersatz gezahlt werden. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten beträgt bei dem hier zugrunde gelegten Unterlassungsstreitwert von 20.000 Euro 984,60 EUR inkl. MwSt., Schadenersatz wird in Höhe von 200,00 Euro geltend gemacht. Schließlich sollen die Bildtonträger zur Vernichtung an die Gegenseite herausgegeben werden.

3. Unsere Empfehlung

Sie lesen hier, weil Sie auch eine solche Abmahnung oder sogar bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten haben? Rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen bundesweit. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte, die in über 10 Jahren zahlreiche urheberrechtliche Verfahren geführt haben. Des Weiteren legen wir Ihnen ans Herz:

  • Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.
  • Unterschreiben Sie ohne Beratung keine Erklärungen.
  • Erteilen Sie noch keine Auskünfte und warten sie vorerst noch mit der Zahlung von Abmahnkosten / Schadensersatz.
  • Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

4. Warum Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte?

Das Urheberrecht gehört auch mit in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz; Dr. jur. Ole Damm hat zudem in diesem Bereich promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern außerdem auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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