Haben Leiharbeitnehmer Ansprüche auf Lohnnachzahlung?

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Welche Rechte haben Zeitarbeiter wegen fehlender Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)?

Bei Zeitarbeitsfirmen konnte sich in der Vergangenheit folgendes ereignen: Die Stammbelegschaft erhielt 12-15 € Stundenlohn, der Leiharbeiter rund die Hälfte. Manch einer fragt sich, wie dies sein kann, zumal das Gesetz bestimmt, dass Zeitarbeiter und Stammbelegschaft grundsätzlich denselben Lohn erhalten müssen (auch Equal-Pay-Gebot genannt).

Das Gesetz lässt eine Ausnahme von dieser Regel zu. Die Löhne der Zeitarbeiter können durch einen Tarifvertrag geregelt sein, der niedrigere Löhne bestimmt. Der Arbeitsvertrag der Zeitarbeiter muss auf einen solchen Tarifvertrag Bezug nehmen. Bekannt ist, dass es ein Tarifwerk der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gibt, der sich in der Vergangenheit durch besonders niedrige Stundenlöhne ausgezeichnet hat.

Mit Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10) ist die Tariffähigkeit der CGZP grundsätzlich verneint worden. Das bedeutet, dass zahlreiche Arbeitsverträge von Zeitarbeitern auf unwirksame Tarifverträge verweisen.

Aufgrund des Equal-Pay-Gebots eröffnet dies grundsätzlich die Möglichkeit zu Forderungen eines höheren Lohnes, nämlich desselben wie die Stammbelegschaft.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Sollten Sie in den letzten Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet haben, könnten Sie Lohnnachforderungen gegen Ihren alten Arbeitgeber haben. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) Bezug genommen hat.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Da zu häufige und hohe Lohnnachforderungen Ihre Firma in die Insolvenz treiben können, lohnt es sich häufig, mit den ehemaligen Arbeitnehmern zu verhandeln. Häufig begnügt sich der Arbeitnehmer mit deutlich niedrigeren Beträgen, da er sonst Gefahr läuft, wegen einer Insolvenz keinerlei Nachzahlung zu erhalten.


Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Alexander Bredereck (Bredereck Willkomm Rechtsanwälte)


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