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Hartz IV: Auch Arbeitsloser hat Recht auf Urlaub

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Auch klagefreudige Alg-2-Bezieher haben Anspruch auf Urlaub

Hartz-IV-Empfänger müssen dem Jobcenter grundsätzlich für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen. Dies ist im Urlaub nicht möglich. Deswegen sanktionieren Jobcenter Leistungsempfänger, wenn Sie unerlaubt ortsabwesend sind. Doch darf das Jobcenter den Urlaub verweigern?

Der Fall

Der Kunde des Jobcenters beantragte die Zustimmung zur Ortsabwesenheit für drei Wochen. Er kündigte an im Fall der Ablehnung der Zustimmung trotzdem die Reise antreten zu wollen. Er sei darüber unterrichtet worden, dass dies zur Leistungseinstellung führe.

Der Sachbearbeiter des Jobcenters sendete dem Hartz IV Bezieher daraufhin zwei Vermittlungsvorschläge (Helfer Küche sowie Helfer Teppichbodenreinigung). Zugleich wurde der Antrag auf Zustimmung zur Ortsabwesenheit abgelehnt. Es bestehe Aussicht auf Eingliederung in Arbeit.

Nach seinem Urlaub meldete sich der Kunde beim Jobcenter zurück.

Der Sachbearbeiter begründete die Ablehnung wie folgt.

„Da ich aber eine Möglichkeit der Vermittlung sah und der Kunde selbst auch seine Eigenbemühungen forcieren sollte, wurde keine Genehmigung für eine dreiwöchige OAW erteilt. Der Kunde setzt sich immer wieder über Grundsatzregelungen hinweg und droht mit Anwalt oder Klage.“

Das Jobcenter strich dem Arbeitslosen die Leistungen für den Zeitraum des Urlaubs komplett.

Dagegen klagte der Leistungsempfänger schließlich – nachdem sein Widerspruch vom Jobcenter als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Die Entscheidung des Sozialgerichts

Das Sozialgericht Dortmund gab dem Arbeitslosen Recht. Zwar hätte der Sachbearbeiter die Zustimmung zur Ortsabwesenheit nicht erteilt. Das sei aber egal. Die Zustimmung zur Ortsabwesenheit wäre zu erteilen gewesen. Auch für Arbeitslose ist Urlaub notwendig (BSG, Urteil vom 21.07.1977, 7 RAr 38/76, BSGE 44, 188, 191 f.).

Unsere Einschätzung

Das Jobcenter wollte den Arbeitslosen offenbar dafür bestrafen, dass er unbequem ist und notfalls auch einen Anwalt einschaltet und vor dem Sozialgericht klagt. Damit kommen Jobcenter aber vor dem Sozialgericht nicht durch. Piper & Partner haben vor den Sozialgerichten bereits etliche Fälle gegen die Jobcenter gewonnen.

Mehr Infos zum Sozialrecht und Hartz IV auch auf unserer Homepage.


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