Hat ein Fußballspieler Anspruch auf Schmerzensgeld nach rücksichtslosem Foulspiel beim Fußball?

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Hat ein Fußballspieler Anspruch auf Schmerzensgeld nach rücksichtslosem Foulspiel beim Fußball?

Zu OLG Hamm, Urt. v. 22.10.2012- AZ: 1-6 U 241/11

Im Fußball erleiden Sportler regelmäßig insbesondere im Rahmen harter Zweikämpfe schwere Verletzungen. Folge hiervon sind Ausfälle von mehreren Monaten. Verletzungsbedingte Ausfälle haben schon einige Profifußballkarrieren beendet oder der Profisportler konnte nie wieder seine ursprüngliche Bestform erneut erreichen.

Verletzungen sind im Fußball zwar nicht gänzlich auszuschließen, können jedoch außerhalb des Fußballfeldes ein juristisches Nachspiel haben.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass ein Fußballer, der seinen Gegenspieler rücksichtslos foult, haftet für die Verletzungen, die er diesem durch den unfairen Zweikampf zufügt.

Beachte:

Schadensersatz und Schmerzensgeld können nur bei grob unsportlichem Verhalten oder unfairen Fouls rechtlich geltend gemacht werden. Zu berücksichtigen ist, dass es stets auf den Einzelfall ankommt.

Beweislast:

Bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen wegen Verletzungen auf dem Fußballplatz muss der Verletzte beweisen und darlegen, dass die Grenze der Unfairness überschritten worden ist. Hierbei muss der Grenzbereich zwischen nach der im Fußball gebotenen Härte und der unzulässigen Unfairness differenziert werden. Eine solche Grenzüberschreitung liegt grundsätzlich bei einer sog. „Blutgrätsche“ bzw. bei einem „Revanchefoul“, mithin bei rücksichtslosen Fouls, vor.

In der vorliegenden Entscheidung hat das OLG Hamm dem Betroffenen ein Schmerzensgeld i.H.v. 50.000,00 EUR zuerkannt.

Zögern Sie nicht unsere Hilfe, im Bereich Sportrecht, in Anspruch zu nehmen.

Gerne können Sie hierfür mit uns einen Termin telefonisch bzw. per E-Mail vereinbaren.

Quelle: RÜ 01/2013, 15 ff.


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