Hauptversammlung Gigaset AG am 15. Juni 2023

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Gigaset AG (ISIN: DE0005156004 | WKN: 515600) führt am 15. Juni 2023 die nächste Hauptversammlung in München durch. Die Aktionärin Ludic GmbH (Stimmrechtsanteil fast 3 Prozent) verfolgt mit einem Ergänzungsverlangen zwei Kernanliegen, die möglicherweise eine Mehrheit finden werden:

  • Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 8:1
  • Verkleinerung des Aufsichtsrats von sechs auf vier Mitglieder

In einer befürwortenden Stellungnahme spricht sich der Vorstand für diese Ergänzungsverlangen aus.

Der Vorstand geht im Vorfeld der Hauptversammlung davon aus, dass die Mehrheitsaktionärin Goldin Fund Pte. Ltd. (Stimmrechtsanteil 72,32 %) nicht an der Hauptversammlung teilnehmen wird. Das bedeutet bei einem Teilnahmeverhalten wie auf den vorangegangenen Hauptversammlungen eine realistische Möglichkeit für eine Mehrheit für das Ergänzungsverlangen. 

Bericht bei Börse Online am 02. Juni 2023: "Depotleiche mit Lebenszeichen"

Das Ergänzungsverlangen besteht aus drei Tagesordnungspunkten: 

  • TOP 8 – Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Verkleinerung des Aufsichtsrats
  • TOP 9 – Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Vergütung des Aufsichtsrats
  • TOP 10 – Beschlussfassung über eine Herabsetzung des Grundkapitals zur Schaffung einer freien Kapitalrücklage durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 8 zu 1 und entsprechende Satzungsänderung sowie über eine Herabsetzung des bestehenden genehmigten Kapitals und des bestehenden bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen

Außerdem hat die Ludic GmbH zu den folgenden Tagesordnungspunkten Gegenanträge gestellt: 

  • TOP 2 - Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
  • TOP 3 - Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  • TOP 6 - Wahlen zum Aufsichtsrat
  • TOP 7 - Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen und zu Modalitäten der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern

Weitere Informationen finden Sie auf diesen Seiten:

Zusammen mit der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. wird eine Vertretung auf dieser Hauptversammlung auf der Grundlage von Weisungen angeboten. Das setzt aber voraus, dass Sie den Anträgen in den Tagesordnungspunkten 8 bis 10 zustimmen. Soweit Sie für die weiteren Beschlussgegenstände keine Weisungen erteilen, wird den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.

Weitere Einzelheiten zur Beauftragung, die für Sie keine Kosten auslöst, finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK). Sobald die Eintrittskarte vorliegt, können Sie diese mit einer Vollmacht zusenden. Vorher können Sie auch die Bank schon bitten, die Eintrittskarte direkt an uns zu schicken. 

Auch GSC Research weist auf diese Vertretungsmöglichkeit hin.




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann

Beiträge zum Thema