Haushaltsführungsschaden als Personenschaden

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Viele Betroffene denken bei einem Personenschaden zunächst oder ausschließlich an ein Schmerzensgeld. Im Einzelfall können bei einem Haushaltsführungsschaden weitere, höhere Ansprüche bestehen.

Ein Haushaltsführungsschaden liegt immer dann vor, wenn eine durch einen Unfall verletzte Person nicht oder nur eingeschränkt für sich sorgen kann. Der Schaden kann konkret in Höhe der Vergütung der Haushaltshilfe erstattet werden. Der Haushaltsführungsschaden ist durch die gegnerische Haftpflichtversicherung neben dem Schmerzensgeld erstattungsfähig, wenn der Unfall – zumindest teilweise – unverschuldet war.

Muss eine ausgebildete Haushaltshilfe eingestellt werden?

Dies ist nicht der Fall. Auch wenn Freunde oder Bekannte des Verletzten die Arbeiten übernehmen, ist der Schaden zu übernehmen. Dies gilt sogar für den Fall, wenn die freiwilligen Helfer auf eine Bezahlung verzichten. Dann liegt ein fiktiver Haushaltsführungsschaden vor, der dem Unfallopfer ebenfalls zu erstatten ist. Demzufolge ist auch eine fiktive Berechnung möglich, wenn niemand dafür eingestellt wird. Der „fiktive“ Haushaltsführungsschaden kann unterschiedlich berechnet werden.

Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es auf die tatsächlich erbrachten Leistungen im Haushalt vor dem Unfall an (BGH, Urteil vom 06.10.1996 – VI ZR 247/95).

Wer hat Anspruch auf eine Zahlung?

Jeder ist anspruchsberechtigt, der einen Haushaltsführungsschaden nach einem Unfall erlitten hat und sich deshalb nicht oder nur eingeschränkt um seine Wohnung und Ernährung kümmern kann.

Auch beim Tod des Verletzten haben gegebenenfalls Hinterbliebene einen Ersatzanspruch, falls der oder die Tote einen Anteil an der gemeinsamen Haushaltsführung hatte. Begünstigt sind der Ehepartner sowie Kinder und Verwandte in gerader Linie.

Haben Alleinstehende auch einen Anspruch?

Auch das Opfer eines Ein-Personen-Haushalts ist anspruchsberechtigt.

Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können allerdings keinen Anspruch auf Kostenerstattung im Falle eines Haushaltsführungsschadens geltend machen.

Welche Tätigkeiten werden bezahlt?

Beglichen werden ausschließlich Kosten, die durch die eingeschränkte Haushaltsführung entstehen beziehungsweise entstehen würden. Betroffene müssen genau darlegen, was sie aufgrund ihrer Verletzung nicht mehr selbst leisten können.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen empfiehlt Betroffenen, Fragebögen auszufüllen, die genau auf jede Position eingehen. Als Vertragsanwalt der GTÜ und neben der anwaltlichen Tätigkeit als Autor und Dozent für andere Fachanwälte ist er seit 2001 mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht tätig.


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