havenhold – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform havenhold bietet unter Domain havenhold.de verschiedenste Handelsgeschäfte an, wobei sich havenhold als weltweit anerkannter Forex- und CFD-Broker bezeichnet, der seit 2012 reguliert sei.

Anlegern kann man aus mehreren Gründen nur davon abraten, Handelsgeschäfte über die Firma havenhold zu tätigen.

Zunächst einmal ist unseres Erachtens die Aussage der Firma havenhold falsch, dass sie reguliert sei. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte der Handelsplattform havenhold keine Genehmigung, die vorgenannten Handelsgeschäfte in Deutschland anzubieten und für deutsche Anleger abzuwickeln. Die Firma havenhold agiert folglich ungenehmigt und verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Im Übrigen ist auch das Impressum der Firma Havenhold GmbH nicht vollständig. Sie behauptet zwar, in der Oskar-von-Miller-Straße 12 in 60314 Frankfurt am Main, ansässig zu sein, wobei als Geschäftsführer ein Herr Dr. Hans-Peter Müller, agieren würde. Eine Registernummer, unter der die Firma Havenhold GmbH im Handelsregister eingetragen ist, wird jedoch nicht benannt.

Auch die Tatsache, dass die Webseite der Havenhold GmbH erst seit 2024 am Netz ist, wirft Fragen auf. Einerseits behauptet die Firma havenhold seit 2012 reguliert zu sein. Andererseits ist die Webseite erst seit 2024 online.

Anlegern kann man aus den vorgenannten Gründen nur empfehlen, von Handelsgeschäften über die Internethandelsplattform havenhold Abstand zu nehmen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform havenhold investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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