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Heranziehung von Altanschließern in Brandenburg zu Abwasseranschlusskosten rechtswidrig

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Heranziehung von Altanschließern zu Abwasseranschlusskosten untersagt. Dies sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. In Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sodann das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg den klagenden Altanschließern Recht gegeben und die Beitragsbescheide aufgehoben.

Wem nützt das?

Grundstückseigentümer/Altanschließer, die in Widerspruch gegangen sind oder Klage erhoben haben, haben Anspruch auf Rüczahlung von zu viel gezahlten Beiträgen.

Altanschließer – Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten

Nicht entschieden wurde, ob die Altanschließer einen Anspruch auf Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten haben.

Bestands-/Rechtskräftige Beitragsbescheide

Nicht entschieden wurde was mit den Bürgern ist, die

  1. nichts gegen die Beitragsbescheide unternommen haben oder
  2. nach erfolglosem Widerspruch keine Klage erhoben haben oder
  3. im Klageverfahren beim Verwaltungsgericht verloren haben.

Die Rechtslage ist in diesen Fällen zunächst klar. Der Bürger sollte in diesen Fällen einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens stellen. Dieser Antrag sollte verbunden werden mit einem Antrag auf Rücknahme des bestandskräftigen rechtswidrigen Beitragsbescheides.

Die Anträge sollten begründet werden. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen.

Der Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens muss zwingend binnen einer Frist von drei Monaten nach Kenntnis gestellt werden.



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