Herr Rechtsanwalt: Kann ich Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter geltend machen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Diese Frage hat das OLG Köln mit ja beantwortet, zumindest in dem zu entschiedenen Fall!

Sachverhalt

Der Reiseveranstalter hat nach einer mehrwöchigen Asienreise den Rückflug um einen Tag verschoben. Die Ansprüche der Reisenden auf Ersatz der Kosten für den Linienflug und eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit, letztere für einen halben Tag konnten durchgesetzt werden.

Die Verschiebung des vertraglich vorgesehenen Rückreisetermins um einen Tag kann auch bei einer mehrwöchigen Asienreise einen Reisemangel darstellen. Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Reiseteilnehmer alsbald nach dem geplanten Ende der Reise seine Berufstätigkeit wieder aufnehmen muss.

Ein Ausschluss der Haftung des Reiseveranstalters wegen höherer Gewalt kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Auswirkungen eines als höhere Gewalt angesehenen Ereignisses (hier: Beschlagnahme der für den Rückflug vorgesehenen Maschine durch die indische Regierung) auf die Reise durch Bemühungen des Reiseveranstalters abgewendet werden können.

Haben Sie Probleme mit Ihrem Reiseveranstalter rufen Sie uns an, oder vereinbaren einen Termin mit uns.

Sievers & von Rüden Rechtsanwälte

Niebuhrstraße 70, 10629 Berlin

030 – 547 103 71


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