Hiddemann und Weiss GbR mahnen erneut Wettbewerbsverstöße ab

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Die Hiddemann und Weiss GbR verschickt wieder Abmahnungen über die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg. Die Kanzlei mahnt insbesondere eBay-Shops ab, bei denen private Verkäufe unter möglicherweise gewerblichen Konten getätigt werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg steht schon mit einigen anderen Abmahnungen in diesem Bereich in Verbindung. Inhaltlich geht es hierbei häufig um den Vertrieb von Alkoholika unter privaten eBay-Accounts. Dabei fordern sie zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf.

Unterschiede zwischen gewerblichen und privaten Verkäufern

Ist man im Internet als gewerblicher Verkäufer tätig, muss man sich an unterschiedlichste Informations- und Widerrufspflichten halten. Dies wollen Verkäufer häufig durch den Vertrieb über ein privates Konto vermeiden. Sie wollen nicht als Unternehmer nach § 14 BGB gelten. Als Verbraucher können sie nämlich die Gewährleistung vollständig ausschließen. Problematisch ist dies allerdings, wenn über dieses Konto längerfristig Leistungen gegen ein Entgelt angeboten werden. Entscheidend ist hierbei nicht, wie sich die Anbieter selbst sehen, sondern das tatsächliche Erscheinungsbild. Gemäß ständiger Rechtsprechung ist eine gewerbliche Verkaufstätigkeit schon sehr schnell gegeben, gerade wenn es sich hierbei vermehrt um neue oder gleichartige Produkte handelt. Im Falle einer Abmahnung gilt es also zu begründen, dass das Angebot als Privatverkauf bewertet wird.

Ich wurde abgemahnt. Was nun?

In vielen Fällen sind die Übergänge zwischen privat und gewerblich fließend und müssen im Einzelfall entschieden werden. Insbesondere sollte die Abmahnung nicht einfach blind unterschrieben werden. Die beigefügten Unterlassungserklärungen sind meist sehr unverständlich formuliert, was häufig zu Missverständnissen beim Abgemahnten führt. Bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich um einen Vertrag zwischen den beiden beteiligten Parteien, der rechtlich bindend ist. Häufig sind die Unterlassungserklärungen inhaltlich viel zu umfassend und schränken den Abgemahnten weiter ein als nötig. Es bedarf in diesen Fällen also einer inhaltlichen Modifikation. Auch sollte die Abmahnung nicht ignoriert werden, damit keine weiteren Kosten auf Sie zukommen, sondern ein rechtlicher Rat eingeholt werden.

Kontaktieren Sie uns

Wir als Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg haben bereits viel mit derartigen Abmahnungen zu tun gehabt, dabei oft auch mit Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg. Haben Sie also eine Abmahnung erhalten, kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich und holen Sie sich ihren fachmännischen Rat bei der Media Kanzlei!



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